Ausnahmen für Schwangere bei der 3G bzw. 2G Regel


Ausnahmen für Schwangere bei der 3G bzw. 2G Regel
Das Problem
Für Schwangere und Stillende gibt es bisher keine zugelassene Corona-Schutzimpfung, da die Risiken einer solchen Impfung für Mütter und Kinder noch nicht ausreichend untersucht sind. Trotzdem gilt für sie die aktuelle Corona Verordnung des Landes Baden Württemberg ohne Ausnahmen.
Durch die 3G Regel besteht die Möglichkeit sich testen zu lassen um am gesellschaftlichen Leben sowie an Bildungsangeboten teilzunehmen. Für einige Angebote wird allerdings alle 24h ein negativer Test verlangt (z.B. der Besuch von Lehrveranstaltungen an Universitäten). Dies ist praktisch nur schwer umzusetzen und benachteiligt schwangere und stillende Frauen gegenüber anderen.
Sollte die gültigen Regeln durch die steigenden Infektionszahlen verschärft werden, wie es sich derzeit abzeichnet, und eine 2G Regel genehmigt werden, sind Schwangere und Stillende von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gänzlich ausgeschlossen. Somit werden sie, wie auch schon durch die Unannehmlichkeiten der 3G Regel, unter Druck gesetzt sich einer Impfung mit einem für sie bisher nicht zugelassen Medikament zu unterziehen und die Verantwortung dafür selbst zu tragen (Off-Lable-Use). Diese Entscheidung für das ungeborene Kind kann Schwangeren nicht zugemutet werden um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen zu können.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat das ungeboren Leben zu schützen und ebenso hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Dies geschieht nicht durch den Ausschluss von Schwangeren und Stillenden aus der Gesellschaft und die massive Druckausübung hinsichtlich einer Impfentscheidung entgegen der bisherigen Forschungsergebnisse. Deshalb fordern wir eine entsprechende Ausnahmeregelung zugunsten der Schwangeren und Stillenden bei der 3G bzw. geplanten 2G Regelung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung mit einer Unterschrift in dieser Petition!
Das Problem
Für Schwangere und Stillende gibt es bisher keine zugelassene Corona-Schutzimpfung, da die Risiken einer solchen Impfung für Mütter und Kinder noch nicht ausreichend untersucht sind. Trotzdem gilt für sie die aktuelle Corona Verordnung des Landes Baden Württemberg ohne Ausnahmen.
Durch die 3G Regel besteht die Möglichkeit sich testen zu lassen um am gesellschaftlichen Leben sowie an Bildungsangeboten teilzunehmen. Für einige Angebote wird allerdings alle 24h ein negativer Test verlangt (z.B. der Besuch von Lehrveranstaltungen an Universitäten). Dies ist praktisch nur schwer umzusetzen und benachteiligt schwangere und stillende Frauen gegenüber anderen.
Sollte die gültigen Regeln durch die steigenden Infektionszahlen verschärft werden, wie es sich derzeit abzeichnet, und eine 2G Regel genehmigt werden, sind Schwangere und Stillende von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gänzlich ausgeschlossen. Somit werden sie, wie auch schon durch die Unannehmlichkeiten der 3G Regel, unter Druck gesetzt sich einer Impfung mit einem für sie bisher nicht zugelassen Medikament zu unterziehen und die Verantwortung dafür selbst zu tragen (Off-Lable-Use). Diese Entscheidung für das ungeborene Kind kann Schwangeren nicht zugemutet werden um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen zu können.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat das ungeboren Leben zu schützen und ebenso hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Dies geschieht nicht durch den Ausschluss von Schwangeren und Stillenden aus der Gesellschaft und die massive Druckausübung hinsichtlich einer Impfentscheidung entgegen der bisherigen Forschungsergebnisse. Deshalb fordern wir eine entsprechende Ausnahmeregelung zugunsten der Schwangeren und Stillenden bei der 3G bzw. geplanten 2G Regelung.
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Petition am 27. August 2021 erstellt