

Durchführung von Rehabilitationssport in NRW wieder erlauben!
Das Problem
In NRW ist der Rehabilitationssport -eine ärztlich verordnete und somit medizinisch notwendige Maßnahme- seit Mitte Dezember 2020 verboten. Ausschließlich in NRW, in allen anderen Bundesländern ist er erlaubt!
Jeder Rehasportler hat jedoch eine gesundheitliche Vorerkrankung. Aber werden in der heutigen Zeit nur noch Corona-Erkrankte beachtet und alle anderen sind nicht wichtig genug?
In der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW findet er gar keine Beachtung und wird nicht einmal namentlich erwähnt, obwohl viele Tausende daran teilnehmen.
Selbst im Rahmen der Corona-Notbremse findet sich in der Gesetzesbegründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 13.04.2021 (Bundestagsdrucksache 19/28444) zur Reichweite von Sporteinschränkungen nach § 28b Abs. 1 Nr. 6:
"Medizinisch notwendige sportliche Betätigungen (bspw. Reha-Maßnahmen) zählen nicht als Ausübung von Sport im Sinne der Vorschrift, da bei solchen Betätigungen der medizinische Charakter den sportiven Aspekt überwiegt.“
Wie kann es sein, dass sich ein Ministerium darüber hinwegsetzt und als einziges Bundesland hier sein eigenes Süppchen kocht?
Wir, als Anbieter von Rehabilitationssport, haben wie alle Einrichtungen im Gesundheitswesen sehr gute Hygienekonzepte und ermöglichen eine lückenlose Rückverfolgung der Kontakte, sollte dieses nötig sein. Welcher Sektor kann das ebenfalls gewährleisten?
Wir fordern eine sofortige Wiederaufnahme des Rehabilitationssport unter den gegebenen hygienischen Maßnahmen, um chronisch kranken Patienten die für sie notwendigen und ärztlich verordneten Maßnahmen anbieten zu können!
Petition geschlossen.
Das Problem
In NRW ist der Rehabilitationssport -eine ärztlich verordnete und somit medizinisch notwendige Maßnahme- seit Mitte Dezember 2020 verboten. Ausschließlich in NRW, in allen anderen Bundesländern ist er erlaubt!
Jeder Rehasportler hat jedoch eine gesundheitliche Vorerkrankung. Aber werden in der heutigen Zeit nur noch Corona-Erkrankte beachtet und alle anderen sind nicht wichtig genug?
In der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW findet er gar keine Beachtung und wird nicht einmal namentlich erwähnt, obwohl viele Tausende daran teilnehmen.
Selbst im Rahmen der Corona-Notbremse findet sich in der Gesetzesbegründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 13.04.2021 (Bundestagsdrucksache 19/28444) zur Reichweite von Sporteinschränkungen nach § 28b Abs. 1 Nr. 6:
"Medizinisch notwendige sportliche Betätigungen (bspw. Reha-Maßnahmen) zählen nicht als Ausübung von Sport im Sinne der Vorschrift, da bei solchen Betätigungen der medizinische Charakter den sportiven Aspekt überwiegt.“
Wie kann es sein, dass sich ein Ministerium darüber hinwegsetzt und als einziges Bundesland hier sein eigenes Süppchen kocht?
Wir, als Anbieter von Rehabilitationssport, haben wie alle Einrichtungen im Gesundheitswesen sehr gute Hygienekonzepte und ermöglichen eine lückenlose Rückverfolgung der Kontakte, sollte dieses nötig sein. Welcher Sektor kann das ebenfalls gewährleisten?
Wir fordern eine sofortige Wiederaufnahme des Rehabilitationssport unter den gegebenen hygienischen Maßnahmen, um chronisch kranken Patienten die für sie notwendigen und ärztlich verordneten Maßnahmen anbieten zu können!
Die Entscheidungsträger*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 30. April 2021 erstellt