Petition updateMinister Habeck, Minister Albrecht, beweisen Sie sich JETZT! Stoppen Sie die Seehundjäger!Martin Schulz und SPD! Nehmen Sie die Novellierung des Jagdgesetzes in die Koalitionsverhandlungen!

Bettina JungWenzendorf, Germany

Dec 13, 2017
Sehr geehrte SPD - Fraktion, sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Martin Schulz,
Seit Jahren setze ich mich mit meinen Mitstreiter*innen für die Rechte der international geschützen Tiere wie den Seehund ein.
Aus dieser Arbeit resultiert meine Bitte an Sie in Hinblick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen:
Nehmen Sie zumindest Tiere, die einen internationalen Schutzstatus besitzen, aus der Liste der jagdbaren Arten, was im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz längst überfällig ist.
Ensprechend wären das alle Arten, die in Anhang IV geführt werden, sowie die Vögel, die nach EU- Vogelschutzrichtlinie nicht bejagt werden dürfen.
Der Seehund wird durch die FFH-Richtlinie und die Berner Konvention geschützt.
Setzen Sie zumindest für diese Arten unabhängige Naturschutzhelfer*innen und Nationalparkverwalter*innen ohne Tötungsberechtigung ein!
Herr Schulz als ehemaliger Europa-Abgeordneter mit Blick auf die Zusammenhänge wird erkennen, wie wichtig und sinnvoll diese Maßnahmen für international geschützte Arten wären.
VORTEILE am Beispiel der Seehunde in Schleswig-Holstein:
Im Falle der Seehunde sammeln die Wildhüter*innen die in Not geratenen Tiere ein (in den Niederlanden funktioniert das seit Jahren perfekt). Da das Land die Hege übernimmt, können unabhängige Seehund-Stationen entlang der Küsten kurze Transportwege, schnelle Therapie und kurze Behandlungsdauer sicherstellen.
Stellen Sie sich an die Seite des über unsere Grenzen hinaus geschützten Wildtiere!
Das Land Schleswig-Holstein hat die gesamte Verantwortung für einen der wichtigsten Pradatoren des Öko-Systems und Weltnaturerbes Wattenmeer, der zudem durch FFH-Richtlinie und Berner Konvention geschützt ist, in die Hand der Landesjägerschaft abgegeben.
(Dazu im Anhang weitere Literatur zum Jagdrecht.)
Hier das Beispiel des international geschützten Seehundes, dem sein Schutzstatus durch die Länderhoheit des Jagdrechtes nicht hilft:
Ich kämpfe seit November 2016 um tierschutzgerechte Novellierung der Seehundrichtlinie in Schleswig-Holstein, über 80.000 Menschen haben meine Petition change.org/seehunde bisher unterzeichnet.
Der Seehund befindet sich im Jagdrecht, jedoch mit ganzjähriger Schonzeit.
Gut 30 Seehundjägern ist es jedoch erlaubt, ohne tierärztlichen Befund am Strand über Leben und Tod der Tiere zu entscheiden, wenn sie nur behaupten, die Tiere seinen unrettbar schwach oder krank. Tierärzt*innen sind laut der Richtlinie verpflichtet, spätestens nach 24 Std Erstversorgung die Seehunde einem Seehundjäger zu übergeben - ungeachtet des Zustandes, der Prognose oder der Transportfähigkeit. Ansonsten werden sie vom Umweltministerium mit einem Bußgeldverfahren belegt, was schon vorgekommen ist.
Wiederum entscheidet der Seehundjäger im Anschluss ob er schießt oder an die Station vermittelt.
Das kostet jährlich bis zu 500 Seehunden das Leben. Sieht man, dass in den Niederlanden alle Tiere ein Recht auf Therapie haben und keines erschossen wird, die Erfolgsquote bei 92% aller in Not geratenen Seehunde liegt, sind das in Schleswig-Holstein 360 unnötig und unverantwortlich erschossene Seehunde im Jahr!
Die Piratenpartei arbeitete mit uns zusammen und stellte im Landtag eine kleine Anfrage zum Thema. Diese förderte ebenfalls zu Tage, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
landesportal.piratenparteish.
de/blog/2017/06/seehundschutz-voller-widersprueche/
Wir haben Augenzeugenberichte und eidesstattliche Versicherungen darüber vorliegen, dass Seehundjäger zum großen Teil auch gesunde Tiere erschießen. Sieht man auf das Seehundmangagement in den Niederlanden, das mit Dänemark und Deutschland im trilateralen Wattenmeerabkommen verbunden ist, wird einem ebenfalls deutlich, dass in Schleswig-Holstein viel zu wenige Tiere eine Chance auf Rehabilitation bekommen und viel zu viele sinnlos aus dem Leben gerissen werden. In den Niederlanden gibt es keine Seehundjäger und keine Schießberechtigung, so dass jedes Tier in Not in eine der dortigen dezentralen Auffangstationen verbracht werden kann. Dort kommt man auf eine Auswilderungsrate von über 90%, die hier zwar auch erreicht wird (wie die Seehundstation Friedrichskoog mitteilt), dagegen stehen aber jährlich hunderte erschossener Tiere, die in keiner Statistik jemals auftauchen.
Unsere Kontaktaufnahmen mit dem Umweltminister Herrn Dr. Robert Habeck verlaufen bisher ohne jede Auswirkung auf die Realität und ohne, dass jemals ein wirklich offenes Gespräch stattgefunden hätte. Im Verlauf unserer Arbeit erhärtet sich bei uns der Verdacht, dass man hier gar nicht an einer wirklichen Lösung des Problems interessiert ist. Zahlreiche internationale Fachleute, wie Tierärzt*innen und Wildtierstationsleiter*innen, stehen an unserer Seite und wären jederzeit bereit, ein kooperatives Gespräch mit Herrn Dr. Habeck und den Verantwortlichen zu führen.
Eine Übergabe unserer Petition (change.org/seehunde) für eine Überarbeitung der Seehundpolitik kam erst dann zustande, als zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer Herrn Dr. Habeck anschrieben und darum baten, die Petitionslisten entgegenzunehmen. Unsere vorherigen Anfragen wurden zuvor wochenlang ignoriert und liefen ins Leere.
Am Tag der Petitionsübergabe war es nicht möglich ein wirkliches Gespräch zu führen. Herr Dr. Habeck verlangte fundierte Fakten, welche wir seither kontinuierlich lieferten und nach wie vor liefern. Teils auch in Form von direkter Datenträgerübergabe.
Auf unseren Einsatz hin trafen wir im Februar diesen Jahres bei einer Pressekonferenz mit den Seehundjägern auf Minister Dr. Robert Habeck. Herr Dr. Habeck beantworte dort Fragen der Journalisten. Versuche einen Dialog zu führen blieben hier ebenfalls erfolglos
(www.youtube.com/watch?v=asJR7kM8PYs).
In der oben genannten Pressekonferenz Minister Dr. Habeck mit dem Nationalparkamt wurde die Zahl der jährlich bis zu 500 erschossenen Seehunde
bestätigt und dokumentiert:
(Quelle: www.youtube.com/watch?v=6XueZ53YhuQ&feature=youtu.be)
Das Land Schleswig-Holstein zahlt den Seehundjägern eine Pauschale von 45 Euro egal, ob das Tier in die einzig legitimierte Auffangstation in Friedrichskoog
verbracht wird, ein totes Tier "entsorgt" oder ein aufgefundenes Tier erschossen wird.
Dabei ist die Seehundstation Friedrichskoog ebenfalls Teil derLandesjägerschaft die einzig legitimierte Station. Sie wird als Verein geführt, deren Träger die Gemeinde und der Landesjagdverband sind.
Der Landesjagdverband wirbt im Internet selbst offensiv um Unterstützung "seiner" Seehundstation.
(Quelle: www.kjs-eckernfoerde.de/?show=1123&pshow=324)
Hierbei ist es völlig unerheblich, ob sich der Landesjagdverband an der Finanzierung beteiligt. Durch dieses Konstrukt entscheidet viel mehr die Landesjägerschaft selbstständig, wie viele Tiere rehabilitiert (damit auch als Einnahmequelle für Besucher ausgestellt) und wie viele erschossen werden.
Es handelt sich de facto um ein Wirtschaftsunternehmen, in dem selbstverständlich Kosten-Nutzen-Faktoren abgewogen werden müssen. Eben dieses Konstrukt prangern wir seit Beginn unseres Engagements an. Eine Regelung, die selbst TierärztInnen und Wildtierstationen verbietet, Exemplare einer Tierart (egal ob im Jagdrecht befindlich oder nicht) aufzupäppeln und zu rehabilitieren, existiert so kein zweites Mal und dient offensichtlich wiederum der Instransparenz und dem in sich geschlossenen System.
Am 18.10.2017 konfrontierte ich Minister Dr. Robert Habeck per Mail und Brief mit neuen, hoch brisanten Fakten und bat ihn bis zum 28.10. um Rückmeldung.
Bis zum heutigen Tag blieb mein Schreiben unbeantwortet.
Wir prangern an, dass das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW), das der Tierärztlichen Hochschule Hannover angehört, in Büsum einerseits die Ausbildung der Seehundjäger im Auftrag des Ministeriums vornimmt (die völlig intransparent und weder verpflichtend noch mit einer Wissensüberprüfung versehen ist) und gleichzeitig stichprobenartig die rechtschaffene Tötungsentscheidung der von ihnen selbst ausgebildeten Seehundjäger überprüft. Ein Qualitätsmanagement, das hier vermeintlich entstehen soll, benötigt wohl eher eine unabhängige Überprüfung.
Auch dies ist Minister Habeck von uns mitgeteilt worden.
In der letzten brisanten Mail vom 18.10.2017 wies ich Herrn Dr. Robert Habeck in diesem Zusammenhang auch auf folgenden Fund in einer Jägerzeitung hin:
https://l.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Fwww.jawina.de%2Fhundstage-3%2F&h=ATPUAPLchHLuszYMvXtp6VHEVQ0UZkn7iMYIVSwPSB2acFCwqRiIfvjCWYhc195ZyNnvN0smd1oNf1dO7m8F1X6ofM2CkbI261p6BPK2lC9B-1XVoA7TsO-FMd1IY3I3RXqnBxsKLMPOK-QXuJaE4AuPOSE
Darin heißt es:
men wird.“
„Lob des Jagdrechts
„Würden Sie mal mit anpacken?“, fragt Dr. Ilka Hasselmeier vom Forschungs- und Technologie- Zentrum Westküste (FTZ) in Büsum. Es gilt, einen stattlichen Kegelrobbenbullen auf den Sektionstisch des Instituts zu hieven. Bis zu 350 Kilogramm können diese wiegen – sie sind die größten Raubtiere Deutschlands. Die Zoologin widmet sich an der Forschungseinrichtung dem Studium der Meeressäuger. Das FTZ, 1988 nach dem ersten großen Seehundsterben gegründet, gehörte bis vor Kurzem zur Uni Kiel, jetzt zur Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo). Außer dem Kegelrobbenbullen warten eine ganze Reihe noch auftauender Robben und Seehunde darauf, seziert zu werden.
Forschungsmaterial, das die Seehundjäger anliefern:
„Wir sind froh, dass die Seehunde dem Jagdrecht unterliegen“, bekräftigt Dr. Hasselmeier: „Wenn wir die Seehundjäger nicht hätten, sähen wir dermaßen alt aus. Deshalb – und um die Seehundjäger bei ihrer Tätigkeit rechtlich abzusichern – plädieren wir dafür, dass auch die Kegelrobbe ins Jagdrecht aufgenommen wird."
Dazu möchte ich anmerken, dass die Kegelrobbe nicht im Jagdrecht befindlich ist und nur nach behördlicher Genehmigung gerschossen werden darf.
Es passiert allerdings immer wieder, dass Seehund und Kegelrobbe - die sich sehr ähneln - vom Seehundjäger erschossen werden. Auch das scheint dem Institut wohl bekannt zu sein.
Deshalb fordern wir:
Die Herausnahme des Seehundes aus dem Jagdrecht (damit einem jeden Tier Therapie ermöglicht werden kann und die Alleinherrschaft der Seehundjäger unterbrochen wird) und die Bewilligung mehrerer startegisch günstig gelegener Ausffangstationen (nicht in Jägerhand) entlang der Küsten. Hierdurch wären kurze Transportwege, dadurch schnellerer Hilfe und deutlich kürzere und effektivere Therapie möglich. Friedrichskoog liegt bis zu 6 Stunden von den Inseln entfernt, an deren Stränden die meisten Tiere gefunden werden, rechnet man Auto/ Fähre oder Autozugfahrt ein. Wir müssen uns in allem nur am Beispiel der Niederlanden orientieren, in denen ganau dieses Seehundmanagement seit Jahren erfolgreich (mit einer Auswilderungsquote von über 92% ALLER Tiere) praktiziert wird.
Mit freundlichen, hoffnungsvollen Grüßen, jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung stehend
Bettina Jung
Bundesvorsitzende
Menschen- und Tierrechtspartei ETHIA
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