Kampanya güncellemesiMinister Habeck, Minister Albrecht, beweisen Sie sich JETZT! Stoppen Sie die Seehundjäger!Habeck am Zug nach Konfrontation mit den Aussagen des Tierschutzbeauftragten

Bettina JungWenzendorf, Almanya

25 Ağu 2017
Meine Mail vom 22.8. an Minister Dr. Robert Habeck:
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Robert Habeck,
im Zuge unseres Einsatzes für eine tierschutzgerechte Novellierung des Seehundmanagements in Ihrer Verantwortung haben wir inzwischen Kontakt zum Tierschutzbeauftragten der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Herrn Prof. Dr. Hackbarth aufgenommen.
Alle offiziellen Aussagen Ihres Ministeriums definieren die Berechtigung zur Schussabgabe des Seehundjägers ausschließlich auf verletzte, zu geschwächte oder vermeintlich nicht lebensfähige Tiere.
Die Aussage des Tierschutzfachmannes der Tierärztlichen Hochschule hierzu ist unmissverständlich.
Seiner Einschätzung nach sind dies Gründe, die "medizinisch vernünftig" sind, weil sie tiermedizinisch indiziert sind. Eine medizinische Indikation ist aber auch seiner Meinung nach nur von einem Tierarzt/Tierärztin zu stellen. Es sei denn, der Seehundjäger wäre gleichzeitig Tierarzt.
Schon bei unserer Petitionsübergabe stellten Sie klar, dass Sie keinen Anlass sehen, über das momentan praktizierte Seehundmanagement modifizierend nachdenken zu wollen/müssen und nur eine kritische Positionierung aus der Tierärztlichen Hochschule heraus Sie zum Umdenken bewegen würde.
Ich denke, das sollte nun wirklich der Fall sein. Ich möchte Sie aus diesem Grund mit der grundlegend kritischen Einschätzung konfrontieren und hoffe, dass wir von Modifikationen im Seehundmanagement Kenntnis bekommen und keine Rechtsmittel einlegen müssen, wie ebenfalls von Herrn Prof. Dr. Hackbarth als letztes Mittel erwähnt.
Vielleicht klappt es ja doch noch "im Guten", wie es unser aller Begehr von Anbeginn unseres Einsatzes war.
Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um baldige Antwort
Bettina Jung
Sehr geehrte Frau Jung,
Ihrem umfangreichen Schreiben entnehme ich, dass Sie bzw. Ihr Verein nicht mit der in Schleswigholstein durchgeführten Tötung von Seehunden einverstanden sind. Zu den einzelnen Regelungen in SH kann ich nichts sagen, da ich sie nicht kenne. Nach Deutschem Tierschutzgesetz darf jeder ein Tier töten, wenn er über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt und einen vernünftigen Grund hat. Sobald das Töten gewerblich und regelmäßig erfolgt, muss die Personen über einen Sachkundenachweis verfügen. Da nach Ihrer Beschreibung die Seehunde erschossen werden, gehe ich davon aus, dass die Seehundjäger im Besitz einens Jagdscheins sind, damit besitzen Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten. Weiterhin muss wie oben erwähnt ein vernünftiger Grund vorliegen. Beim vernünftigen Grund handelt es sich um einen rechtsoffenen Begriff, der im Zweifelsfall durch ein Gericht konkretisiert wird. Medizinische Gründe können vernünftige Gründe sein (Euthanasie), wir sprechen dann von einer tierärztlichen Indikation. Eine solche tierärztliche Indikation kann nach meiner Auffassung aber auch nur ein Tierarzt/in stellen. Wenn Sie also der Meinung sind, dass kein vernünftiger Grund vorliegt und die Seehundjäger nicht über eine notwendige tiermedizinische Ausbildung verfügen, bleibt Ihnen nur der Rechtsweg, um das Vorliegen eines vernünftigen Grundes überprüfen zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr. Hansjoachim Hackbarth
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