Petition updateMinister Habeck, Minister Albrecht, beweisen Sie sich JETZT! Stoppen Sie die Seehundjäger!Die Presse berichtet, wir stellen richtig!

Bettina JungWenzendorf, Germany
9 Feb 2017
Die Sylter Rundschau berichtet über die Situation der Seehundjäger. Interessant erscheint hierbei die namentliche Nennung der Seehundjäger, dieses scheint durch sie selbst genehmigt zu sein. Was ist daran schlimm, so mag sich der Leser fragen? Die Antwort liegt nahe: Bei einer Pressekonferenz am Freitag, 03.02.2017 in Tönning, propagierte Minister Robert Habeck die gute Arbeit der Seehundjäger und bedauerte, das sich selbige nicht zu der Pressekonferenz einfinden wollten, obwohl sie vor Ort waren, aufgrund von Anfeindungen, denen sie seit längerem ausgesetzt seien. Minister Habeck sprach von Veröffentlichungen der Klarnamen usw. und versuchte mit dieser Argumentation, die Petition zur Herrausnahme des Seehundes aus dem Jagdrecht zu torpedieren. Es fällt wieder einmal die Oberflächlichkeit des Ministers Habeck bei der Beurteilung der Sachlage auf, er schilderte deutlich die Anfeindungen seit einem halben Jahr (zeitweise wurde sogar von einem Jahr gesprochen) gegen die Seehundjäger und schob dieses der Petition zu, die jedoch erst am 04.11.2016 an den Start gegangen ist.
Herr Minister Habeck hat die Petitionsforderung inhaltlich nicht einmal widerlegen können, nämlich:
1. Der Seehund muss aus dem Jagdrecht entnommen werden.
Es kann nicht sein, das ein durch Wochenendkurse ausgebildeter Seehundjäger (Freizeitjäger) den Gesundheitszustand eines Seehundes besser beurteilen kann als ausgebildete Tierärzte. Seehunde, die nicht durch Jäger gefunden werden, können u.U. auch durch Tierärzte oder Wildtierstationen erstversorgt werden. Hier jedoch muss eine Übergabe binnen 24 Stunden- unerheblich des Gesundheitszustandes des Tieres - an die Seehundjäger erfolgen, welche dann entscheiden, ob das (noch) geschwächte Tier bis zu teilweise 10 Stunden nach Friedrichskoog transportiert wird oder eben erschossen wird. Die medizinische Einschätzung des Tierarztes spielt hierbei keine Rolle, einzig der Seehundjäger entscheidet.
2. Schaffung mehrerer dezentraler Auffangstationen.
Hierdurch wird die lokale Erstversorgung des Tieres ohne lange Transporte gesichert.
Diese beiden Hauptpunkte wurden bisher lediglich mit Argumenten wie Tourismus (eine Station Friedrichskoog) und des möglichen Motivationsverlusts der Seehundjäger begründet, falls sie nicht auch weiterhin die Entscheidungshoheit über Leben und Tod der Seehunde haben (Quelle: Am 23.11.2016 gab es ein Gerichtsverfahren in Kiel aufgrund eines Bußgeldbescheides gegen eine Tierärztin, die gegen die 24 Stunden-Regelung verstossen haben soll. Das Verfahren wurde auf Kosten der Behörde eingestellt.
Wenn nun in dem Zeitungsartikel Herr S.L. (Name unsererseits gekürzt, da unsere Petition nicht die Klarnamen der Seehundjäger veröffentlichen möchte), seines Zeichens ehrenamtlicher Seehundjäger, behauptet, dass die Forderung der Zuziehung eines Tierarztes sich nicht mit dem Tierschutzgedanken vereinbaren lässt, so löst dieses doch Erstaunen aus. Ein Tierarzt durchläuft eine mehrjährige Ausbildung, ist mit der Behandlung der Tiere betraut und weiss, wie Symptome behandelt werden. Ein Seehundjäger mag vielleicht über praktische Erfahrung in der Beobachtung der Tiere geschult sein, wird auch manches Krankenbild erkennen können (jedoch wohl nicht umfassend diagnostizieren können), aber auf keinen Fall wird ein Seehundjäger in der Lage sein, eine medizinische Behandlung nebst Einschätzung des Erfolges zu erstellen. Bedenkt man, das der Seehundjäger lediglich durch Wochenendkursen ausgebildet wurde, diese Ausbildung jedoch inhaltlich und zeitlich in keinster Weise transparent gestaltet ist, so stellen sich erhebliche Zweifel. Bedenkt man dann, dass eine Offenlegung der Ausbildungsinhalte eingeklagt werden musste und selbst dann noch keine klaren Angaben zu verpflichtenden Ausbildungszeiten, der verpflichtenden Teilnahme des einzelnen Sehundjägers,dem Ausbildungsumfang und die Frage nach einer verbindlichen Abschlussprüfung , sowie verpflichtenden Wiederholungskursen gemacht werden, so fragt man sich, ob es nach dem Tierschutzgedanken, der den Seehund besonders zu schützen weiss, vereinbar ist, Jägern das Recht zu überlassen, Tod des durch die FFH-Richtlinie besonders geschützten Seehundes und Kleinods des Weltnaturerbes Wattenmeer Seehundes zu bestimmen.
(pehu)
Support now
Sign this petition
Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X