Mindestanforderung an die Berufsausbildung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Das Problem

Unsere Forderung

Wir fordern den Nachweis eines formalen Berufsabschlusses bzw. eines abgeschlossenen Studiums als Zulassungsvoraussetzung für Bewerber und Bewerberinnen für den Deutschen Bundestag.

Begründung

Qualifikation:

Die Abwesenheit von formalen beruflichen Qualifikationen von Bundestagsabgeordneten führt bei den Wahlberechtigten zu einem Vertrauensverlust in das politische Handeln der Parteien.

Sowohl in der Industrie, im Handwerk und in der öffentlichen Verwaltung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung/ ein abgeschlossenes Hochschulstudium die Voraussetzung für ein Anstellungsverhältnis.

Es ist nicht nachzuvollziehen, dass im Gesetzgebungsprozess MdB mitwirken, deren Qualifikationsniveau nicht für die Umsetzung dieser Gesetze im Rahmen einer Tätigkeit in der Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung ausreichen würde.

Komplexität:

Die Komplexität des Gesetzgebungsprozesses erfordert von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages ein Mindestmaß an beruflichen Qualifikationen und Berufserfahrung. Die Gefahr des Scheiterns von Gesetzesvorhaben durch qualitative Mängel oder aus formalen Gründen steigt deutlich durch die Mitwirkung unqualifizierter MdB.

Falsche Anreize:

Das Einkommensniveau von MdB ist im Vergleich zu den meisten Berufen sehr hoch. Für MdB ohne Berufsabschluss ist ein Wechsel in die Wirtschaft nach Abschluss der Wahlperiode ohne deutliche Einkommenseinbußen schwierig.

Das führt zu einem Anreiz für Politiker ohne Berufsabschluss zum Verbleib im Deutschen Bundestag. Damit besteht die Gefahr eines steigenden Anteils von Berufspolitikern ohne Berufsausbildung im Deutschen Bundestag.

Sicherheit:

MdB ohne berufliche Qualifikationen sind wegen ihrer schlechten wirtschaftlichen Perspektiven nach der Zeit im Bundestag für ausländische Nachrichtendienste und Lobbyorganisationen ein interessantes Ziel zur Anwerbung. 

 

 

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A RedmannPetitionsstarter*in

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Das Problem

Unsere Forderung

Wir fordern den Nachweis eines formalen Berufsabschlusses bzw. eines abgeschlossenen Studiums als Zulassungsvoraussetzung für Bewerber und Bewerberinnen für den Deutschen Bundestag.

Begründung

Qualifikation:

Die Abwesenheit von formalen beruflichen Qualifikationen von Bundestagsabgeordneten führt bei den Wahlberechtigten zu einem Vertrauensverlust in das politische Handeln der Parteien.

Sowohl in der Industrie, im Handwerk und in der öffentlichen Verwaltung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung/ ein abgeschlossenes Hochschulstudium die Voraussetzung für ein Anstellungsverhältnis.

Es ist nicht nachzuvollziehen, dass im Gesetzgebungsprozess MdB mitwirken, deren Qualifikationsniveau nicht für die Umsetzung dieser Gesetze im Rahmen einer Tätigkeit in der Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung ausreichen würde.

Komplexität:

Die Komplexität des Gesetzgebungsprozesses erfordert von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages ein Mindestmaß an beruflichen Qualifikationen und Berufserfahrung. Die Gefahr des Scheiterns von Gesetzesvorhaben durch qualitative Mängel oder aus formalen Gründen steigt deutlich durch die Mitwirkung unqualifizierter MdB.

Falsche Anreize:

Das Einkommensniveau von MdB ist im Vergleich zu den meisten Berufen sehr hoch. Für MdB ohne Berufsabschluss ist ein Wechsel in die Wirtschaft nach Abschluss der Wahlperiode ohne deutliche Einkommenseinbußen schwierig.

Das führt zu einem Anreiz für Politiker ohne Berufsabschluss zum Verbleib im Deutschen Bundestag. Damit besteht die Gefahr eines steigenden Anteils von Berufspolitikern ohne Berufsausbildung im Deutschen Bundestag.

Sicherheit:

MdB ohne berufliche Qualifikationen sind wegen ihrer schlechten wirtschaftlichen Perspektiven nach der Zeit im Bundestag für ausländische Nachrichtendienste und Lobbyorganisationen ein interessantes Ziel zur Anwerbung. 

 

 

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Die Entscheidungsträger*innen

Wolfgang Kubicki
Wolfgang Kubicki
Vizepräsident des Deutschen Bundestages
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