
Der Bundesfinanzhof entscheidet, ob es bald zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommt. Was Rentner jetzt wissen müssen.
• Über die Frage, ob Rentner doppelt Steuern zahlen, wird seit Jahren gestritten
• Fachleute sprechen von einem Wechsel aus der vorgelagerten in die nachgelagerte Rentenbesteuerung, da einmal vor und einmal nach Renteneintritt Steuern fällig werden
• Der Bundesfinanzhof kündigt jetzt eine Entscheidung für den Frühling an
Es wird eine Gerichtsentscheidung, auf die viele Rentner seit langem warten: Der Bundesfinanzhof in München will im Frühjahr über die lange und viel diskutierte Besteuerung von Renten entscheiden. Im Kern geht es um die Frage, ob es derzeit zumindest für einen Teil der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommt. Ausgangspunkt ist die entsprechende Klage eines Ruheständlers.
Doppelbesteuerung: Worum geht es genau?
Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist ein Wechsel in der Systematik bei der Besteuerung im Rentensystem.
• Während Rentenversicherte ihre monatlichen Beiträge bis 2005 aus dem bereits versteuerten Einkommen abführen mussten und die Altersbezüge steuerfrei waren, wird es in Zukunft genau anders herum sein.
• Dann werden die Renten voll versteuert und dafür die Beiträge nicht mehr. Der Übergang erfolgt schrittweise und über mehrere Jahre.
•So werden seit 2005 nach und nach immer größere Anteile der Versichertenbeiträge steuerfrei gestellt, während die Rente immer stärker belastet wird.
Fachleute sprechen von einem Wechsel aus der vorgelagerten in die nachgelagerte Rentenbesteuerung, da einmal vor und einmal nach Renteneintritt Steuern fällig werden.
Aktualisiert: 20.01.2021
Quelle Hamburger Abendblatt