
Am 08.04.2020 teilte die Europäische Union uns mit:
Sehr geehrter Herr Kieling,
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1.April. Unsere Antwort erfolgt in Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex für gute Verwaltungspraxis der Europäischen Kommission.
Wir haben Ihre Beschwerde vom 21.Oktober, die intern unter dem Aktenzeichen registriert wurde, im Rahmen unserer
Zuständigkeit als Abteilung für Wirtschaft und Finanzen der Kommission bearbeitet.Wir haben Ihnen am14.Februar eine
fundierte Antwort nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den geltenden Verfahrensvorschriften zukommen lassen. Wir haben anschließend, ebenfalls in Übereinstimmung mit unseren Verfahrensabläufen, Ihre Akte geschlossen, da wir innerhalb von vier Wochen keine Antwort von Ihnen auf unser Schreiben erhalten haben.
Ihre neue Beschwerde vom 1.April über Ihr „Recht auf Arbeit“ fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich; wir haben diese daher an die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Kommission weitergeleitet, damit sie dort angemessen bearbeitet werden kann.
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen Moisés
ORELLANA Referatsleiter