Marko KielingAL, Germany
Apr 18, 2020

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf einer Grundrente ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung, Professor Dr. Franz Ruland, in seinem Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

Ruland sieht in dem Gutachten folgende Verstöße gegen das Grundgesetz:

Verstoß gegen das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung (Artikel 3 Absatz 1 und 2 GG). Der Bruch mit dem Äquivalenzprinzip bestehe darin, dass Versicherte trotz ungleicher Beitragsleistung gleich hohe Renten erhalten, Versicherte trotz gleicher Beitragsleistungen unterschiedlich hohe Renten erhalten und Versicherte trotz höherer Beitragsleistungen niedrigere Renten erhalten als Versicherte mit geringerer Beitragsleistung. Eine Lebensleistung würde nicht gewürdigt, im Gegenteil: “Je größer die Lebensleistung, desto geringer die Grundrente”, so Ruland.
Verstoß gegen die Gleichbehandlung von Sozialhilfebedürftigen (Artikel 3 Absatz 1 und 2 GG) unter anderem bei der Gewährung von Freibeträgen in der Grundsicherung, da Grundsicherungsempfänger nur dann Freibeträge für ihre Renten beanspruchen dürfen, wenn sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit vorweisen können.
Verstoß gegen den Schutz der Ehe (Artikel 6 Absatz 1 GG), da die Einkommensanrechnung auf den Ehegatten beschränkt wird und den Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht mit erfasst. Damit würden Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften benachteiligt.

Ruland geht im Gesamtergebnis davon aus, dass – sollte der vorgelegte Entwurf Gesetz werden – dieses insgesamt mit dem Grundgesetz unvereinbar und nach entsprechender Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht nichtig wäre. (kb)

17. April 2020

Quelle:

https://www.cash-online.de/versicherungen/2020/gutachten-grundrente-verfassungswidrig/503392

 

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