署名活動についてのお知らせALTERSARMUT 43%Rente ist zu wenig !Änderung des GG 12a-wie es die AEMR in Art. 23 besagenArbeit-von-morgen-Gesetz: Referentenentwurf veröffentlicht
Marko KielingAL, ドイツ
2019/12/11

Arbeitsminister Hubertus Heil hatte bereits im August das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ angekündigt. Mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf (Stand: 4. November 2019) sind erste konkrete Einzelheiten bekannt geworden.

Kurzarbeit und Arbeitszeitreduzierung
Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, in Krisensituationen kurzfristig Sonderregelungen einführen zu können. Voraussetzung hierfür ist eine krisenhafte Situation, die für Branchen oder Regionen übergreifend erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt hat, auch wenn sie nicht den gesamten Arbeitsmarkt erfasst. Die Bundesregierung kann dann durch Verordnung vorsehen, dass

  • die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von bis zu zwölf auf bis zu 24 Monate verlängert wird,
  • die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ganz oder teilweise erstattet werden,
  • für die Gewährung von Kurzarbeitergeld auf den Einsatz negativer Arbeitszeitsalden ganz oder teilweise verzichtet wird und
  • der Anteil der Mitarbeiter, die von Kurzarbeit betroffenen sein müssen, reduziert wird.                                        

Sofort und unabhängig von einer Verordnung der Bundesregierung soll dem Arbeitgeber ein zusätzlicher Anreiz dafür gesetzt werden, dass von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer an einer förderungsfähigen Weiterbildung teilnehmen, wenn die Arbeitszeit um mindestens 50 % reduziert wird. Dies soll dadurch geschehen, dass dem Arbeitgeber auf Antrag für den jeweiligen Kalendermonat 50 % der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung erstattet werden.

https://efarbeitsrecht.net/arbeit-von-morgen-gesetz/

 

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