Feb 4, 2017
Wir haben Teilerfolg Guten Abend zusammen, Recht auf Sparen und für ein gutes Teilhabegesetz neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 Jenes Gesetz wurde am 23.12.2016 geändert. In diesem Gesetz geht es darum das Menschen mit Behinderungen besser gefördert werden, so dass Sie wieder Arbeiten können, und dürfen. Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/886/a12080.htm Mann muss hier eines im Vorfeld deutlich betonen, es geht nicht darum das diesen Menschen die Behindert sind geholfen werden kann, in dem endlich Gelder freigesetzt werden. Vielmehr geht es darum das jene Menschen die eine Behinderung haben, in der Vergangenheit im Stich gelassen wurden sind. Jenes kann man mit einfachen logischen Menschenverstand enthemmen, wenn man das alte Gesetz mit dem neuen Gesetz vergleicht. Dieses Gesetz ist daher absolut notwendig, da Menschen auch mit Behinderungen, die Menschenwürde verdienen. Wir haben nun einen Teilerfolg, da diese Petition Artikel 23 der AEMR ganz deutlich hervorhebt Ein Recht auf Arbeit ist daher wichtig, damit die Rente in Zukunft geschützt werden muss. Unsere Lösung ist daher das Vorbild Schweizer Rentensystem In diesem Land ist einiges falsch gelaufen mit der Agenda 2010, wurde die Altersarmut aufgebaut. In diesem Land erzählen Politiker immer noch den Menschen wer Arbeit muss eine gute Rente bekommen, oder gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Es ist schon sehr abenteuerlich Im November wollte unsere Arbeitsministern ein neues Konzept vorstellen wie man die Altersarmut im Jahr 2030 von 43% auf 46% anheben würde. Man darf zu jener Sachlage Bezüglich des Konzeptes erwähnen, das unsere Arbeitsministerin dieses Thema „Altersarmut“nicht zu der Bundestagswahl 2017 haben möchte sowie: Plötzlich redet Frau Nahles das Problem Altersarmut klein 2. Okt. 2016 —  https://www.welt.de/wirtschaft/article158433452/Ploetzlich-redet-Frau-Nahles-das-Problem-Altersarmut-klein.html Viele Menschen denken nun vielleicht, mit der Versprochene Änderung von 43% auf 46 % ist alles wider gut. Zum ersten ist zu sagen das jene 46 % ebenfalls nicht ausreichen. Rente: Norbert Blüm hält Nahles Rentenkonzept für nicht überzeugend 26. November 2016 Berlin (dpa) - Der frühere Bundesarbeitsminister Norbert Blüm hält das von Amtsnachfolgerin Andrea Nahles geforderte Mindest-Rentenniveau von mindestens 46 Prozent für unzureichend. Die Rente müsse höher sein als die Grundsicherung, sonst verliere das System seine Legitimität, sagte Blüm dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Nahles hatte gestern ihr langfristiges Rentenkonzept vorgestellt. Darin forderte sie unter anderem, dass das Niveau von heute rund 48 Prozent nicht unter 46 Prozent absinken dürfe. Quelle:zeit online http://www.zeit.de/news/2016-11/26/rente-norbert-bluem-haelt-nahles-rentenkonzept-fuer-nicht-ueberzeugend-26040606 Zum zweiten wurde dieses Gesetzt nicht geändert, wir sind immer noch im Jahr 2030 bei 43% Bis 2030 Absenkung des Rentenniveaus auf 43 % - seit 2004 in § 154 Abs. 3 SGB VI festgeschrieben. Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) § 154 Rentenversicherungsbericht, Stabilisierung des Beitragssatzes und Sicherung des Rentenniveaus der Verhältniswert aus einer jahresdurchschnittlichen verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt in der mittleren Variante der 15-jährigen Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts (Sicherungsniveau vor Steuern) bis zum Jahr 2020 46 vom Hundert oder bis zum Jahr 2030 43 vom Hundert unterschreitet; verfügbare Standardrente ist die Regelaltersrente aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten ohne Berücksichtigung der auf sie entfallenden Steuern, gemindert um den allgemeinen Beitragsanteil sowie den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und den Beitrag zur Pflegeversicherung; verfügbares Durchschnittsentgelt ist das Durchschnittsentgelt ohne Berücksichtigung der darauf entfallenden Steuern, gemindert um den durchschnittlich zu entrichtenden Arbeitnehmersozialbeitrag einschließlich des durchschnittlichen Aufwands zur zusätzlichen Altersvorsorge. neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 Ich bitte Euch daher gibt nicht auf, sprecht mit Freunden, und verteilt bitte diese wichtige Petition. Durch unseren Teilerfolg schauen wir nun positive nach vorne Gemeinsam können wir sehr viel erreichen. Hier nun nochmals der Link zu der Petition. https://www.change.org/p/ignazio-corrao-menschenrechtsverletzung-in-der-brd-im-bezug-auf-art-23-aemr Mit freundlichen Grüßen Kieling
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