Aggiornamento sulla petizioneALTERSARMUT 43%Rente ist zu wenig !Änderung des GG 12a-wie es die AEMR in Art. 23 besagenWahlbeamte Steuerzahlerbund kritisiert lebenslange Pensionen
Marko KielingAL, Germania
18 set 2016
Wahlbeamte wie Bürgermeister oder Landräte haben häufig gleich nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf eine Pension. Der Bund der Steuerzahler sieht darin eine Überversorgung auf Kosten der Gemeinschaft. Der Steuerzahlerbund ist unzufrieden mit den lebenslangen Pensionen für sogenannte Wahlbeamte. Bildrechte: dpa Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert die großzügigen Pensionen für Wahlbeamte wie Bürgermeister, Landräte oder Dezernenten. BdSt-Präsident Reiner Holznagel bezeichnete die Altersbezüge als Überversorgung auf Kosten des Steuerzahlers. "Wenn man nur wenige Tage als Bürgermeister oder Stadtkämmerer im Amt war und dann schon mit 30 oder 40 Jahren eine Pension bis ans Lebensende kassieren darf, dann ist diese Überversorgung auch dafür verantwortlich, dass die Bürger schlicht und ergreifend nicht mehr zu Wahl gehen, weil sie die Nase voll haben", kritisierte der BdST-Präsident im ARD-Wirtschaftsmagazins Plusminus. Holznagel sieht deshalb dringenden Reformbedarf. So sollten für ehemalige Wahlbeamte nach dem Ausscheiden aus dem Amt dieselben Regelungen wie für die Mehrheit der Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten. Saarland, Niedersachsen und Thüringen zahlen am meisten In den meisten Bundesländern bekommen kommunale Wahlbeamte schon nach wenigen Dienstjahren direkt nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt sofort eine lebenslange Pension. Das sogenannte Ruhegehalt erhalten sie selbst dann, wenn sie in einem neuen Job arbeiten. Besonders großzügig sind Länder wie das Saarland, Niedersachsen oder Thüringen. Hier reicht eine fünfjährige Amtszeit aus, um direkt nach dem Ausscheiden eine lebenslange Pension zu erhalten. Diese liegt je nach Dauer der Amtszeit zwischen 35 und 71,75 Prozent der letzten Bezüge. So hat beispielsweise ein Baubürgermeister in Weimar mit einem Gehalt von 6.900 Euro nach fünf Dienstjahren einen Anspruch auf eine Pension von etwa 2.400 Euro. Sofortpensionen nach einer Amtszeit Sofortpensionen nach zwei Amtszeiten Thüringen: 5 Jahre Sachsen: 14 Jahre Sachsen-Anhalt: 7 Jahre Mecklenburg-Vorpommern: 14 Jahre, Mindestalter 46 Jahre Brandenburg: 8 Jahre, Mindestalter 46 Jahre Berlin: 8 Jahre Bremen: 6 Jahre Baden-Württemberg: 16 Jahre Niedersachsen: 5 Jahre Bayern: 10 Jahre Saarland: 5 Jahre Rheinland-Pfalz: 8 Jahre Schleswig Holstein: 6 Jahre Nordrhein-Westfalen: 8 Jahre, Mindestalter von 46 Jahre   Hessen (ab 1.3.2016): 8 Jahre, Mindestalter 55 Jahre Innenministerien planen keine Änderung Die strengste Altersregelung hat derzeit Hessen. Nach einer Reform im letzten Jahr bekommt hier der Wahlbeamte nach einer Amtszeit von acht Jahren seine Pension erst mit 56 Jahren. Auf Anfrage von Plusminus erklärten die zuständigen Innenministerien, dass sie derzeit keine Reformen beabsichtigten. Zuletzt aktualisiert: 14. September 2016, 10:27 Uhr http://www.mdr.de/nachrichten/politik/lebenslange-pensionen-wahlbeamte-100.html Mit Eurer Mithilfe können wir was verändern. Da jene Petition eine Löung anbietet.
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