Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ich möchte euch heute ein wichtiges Update geben.
Seit mehreren Wochen versuche ich, von den zuständigen Ministerien – insbesondere dem Innenministerium und dem Bundeskanzleramt – klare Antworten zur Anwendung und Auslegung des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes (AGesVG) zu erhalten.
Ich habe konkrete rechtliche Fragen gestellt, etwa:
- Was gilt laut Gesetz genau als „Gesichtsverhüllung“?
- Welche Gesichtspartien müssen sichtbar sein?
- Warum wird eine FFP2-Maske dann akzeptiert, wenn sie nicht religiös motiviert ist – aber kriminalisiert, wenn sie aus Glaubensgründen getragen wird?
- Gibt es interne Richtlinien oder Schulungen für Exekutivorgane?
- Wie wird sichergestellt, dass das Gesetz nicht diskriminierend vollzogen wird?
Die Antwort? Keine.
Statt auf die konkreten Fragen einzugehen, bekomme ich immer wieder ausweichende Formulierungen: Das Gesetz sei „neutral“, es „diene nicht der Bestrafung“, es handle sich „um Einzelfallentscheidungen“. Aber die Realität zeigt etwas anderes.
Ich selbst wurde auf der Straße mehrfach angeschrien, bloßgestellt und stigmatisiert – nur weil ich mein Gesicht bedecke. Andere Frauen wurden angezeigt oder mit Geldstrafen belegt – obwohl sie eine FFP2-Maske trugen.
Die psychische Belastung ist groß. Die rechtliche Unsicherheit bleibt.
Ich habe dem Innenministerium nun eine letzte Frist bis zum 28. Juni gesetzt, um verbindlich auf alle Fragen zu antworten. Sollte das erneut ignoriert werden, folgen rechtliche und öffentliche Schritte.
Doch dafür brauche ich euch.
Bitte teilt diese Petition noch einmal – mit Freund*innen, in euren Netzwerken, in Organisationen, überall.
Denn je mehr wir sind, desto schwerer wird es, uns zu übergehen.
Danke für euren Einsatz. Wir geben nicht auf.
Für Klarheit. Für Gleichbehandlung. Für das Recht, unseren Glauben in Freiheit leben zu dürfen.
Mit Entschlossenheit,
Seval Sert