Wenn „dringend notwendig“ nicht nachvollziehbar begründet wird


Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ich möchte euch über eine weitere aktuelle Entwicklung informieren, die aus meiner Sicht sehr deutlich zeigt, warum wir mit dieser Petition mehr Transparenz und unabhängige Kontrolle fordern.
In einem laufenden familienrechtlichen Verfahren wurde einem Elternteil durch eine zuständige öffentliche Stelle schriftlich mitgeteilt, dass eine zusätzliche psychotherapeutische Anbindung des betroffenen Kindes für „dringend notwendig“ gehalten werde.
Damit verbunden war die konkrete Aufforderung, nach geeigneten Therapieplätzen zu suchen, entsprechende Anfragen zu dokumentieren und künftig regelmäßig über den Stand dieser Bemühungen zu berichten.
Der betroffene Elternteil verweigerte die Mitwirkung ausdrücklich nicht.
Im Gegenteil.
Es wurde schriftlich erklärt, dass an jeder fachlich indizierten therapeutischen Versorgung des Kindes mitgewirkt werde.
Gleichzeitig wurde jedoch eine aus meiner Sicht vollkommen berechtigte Frage gestellt:
Auf welche aktuelle fachärztliche, kinder und jugendpsychiatrische oder psychotherapeutische Einschätzung wird die behauptete dringende Notwendigkeit einer zusätzlichen Psychotherapie gestützt und welche konkrete Therapieform wird überhaupt als fachlich indiziert angesehen?
Diese konkrete Frage wurde im vorliegenden Schriftverkehr nicht beantwortet.
Stattdessen wurde erneut ein persönliches Gespräch angeboten.
Besonders bemerkenswert ist dabei ein weiterer Punkt:
Zunächst wurde ausdrücklich erklärt, die Anfrage stelle weder eine eigene therapeutische Entscheidung noch eine Anordnung einer psychotherapeutischen Behandlung dar.
Kurz darauf wurde die psychotherapeutische Anbindung jedoch als „dringend notwendig“ bezeichnet und mit konkreten Anforderungen an den Elternteil verbunden.
Genau hier beginnt aus meiner Sicht das strukturelle Problem.
Es geht nicht darum, eine notwendige Therapie zu verhindern.
Es geht darum, dass bei Entscheidungen über die Gesundheit eines Kindes nachvollziehbar sein muss, wer aufgrund welcher fachlichen Erkenntnisse welche Maßnahme für erforderlich hält.
Wer Transparenz verlangt, verweigert deshalb nicht automatisch die Zusammenarbeit.
Wer nach der medizinischen Grundlage einer als dringend bezeichneten Maßnahme fragt, handelt nicht automatisch gegen das Kindeswohl.
Und wer bei einer wichtigen gesundheitlichen Frage zunächst eine schriftliche und nachvollziehbare Antwort möchte, darf aus meiner Sicht nicht allein deshalb als schwierig oder unkooperativ dargestellt werden.
Der Vorgang erhält zusätzliche Bedeutung, weil dem betroffenen Elternteil bereits zuvor mangelnde Kooperationsbereitschaft vorgeworfen worden war.
Der aktuelle Schriftverkehr ermöglicht nun eine unmittelbare Überprüfung: Der Elternteil antwortet, legt den bisherigen therapeutischen Verlauf dar, dokumentiert eigene Bemühungen, erklärt ausdrücklich die Bereitschaft zur Mitwirkung und stellt eine konkrete fachliche Frage.
Genau deshalb habe ich diesen Vorgang inzwischen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt und um eine konkrete dienst und fachaufsichtliche Prüfung gebeten. Dabei geht es unter anderem um die fachliche Grundlage der behaupteten Dringlichkeit, die gesetzlichen Grenzen der Aufgabenwahrnehmung, die Anforderungen an eine nachvollziehbare Amtsführung sowie die gesetzlich vorgeschriebene organisatorische und funktionelle Trennung unterschiedlicher Aufgaben innerhalb des Jugendamtes.
Ich möchte ausdrücklich keine Entscheidung der Aufsichtsbehörde vorwegnehmen.
Ob tatsächlich Fehler oder Pflichtverletzungen vorliegen, muss die zuständige Stelle prüfen.
Aber genau diese Möglichkeit einer nachvollziehbaren und wirksamen Kontrolle ist der Kern unserer Petition.
Familien müssen nachvollziehen können, auf welcher Grundlage weitreichende Entscheidungen getroffen werden.
Behördliche Bewertungen müssen überprüfbar sein.
Fachliche Entscheidungen müssen auf einer erkennbaren fachlichen Grundlage beruhen.
Und Eltern dürfen nicht befürchten müssen, dass sachliche Rückfragen später gegen sie ausgelegt werden.
Transparenz ist keine Verweigerung.
Nachfragen sind keine mangelnde Kooperation.
Und Kontrolle staatlichen Handelns ist kein Angriff auf diejenigen, die dort arbeiten. Sie ist Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaates.
Deshalb werde ich die weitere Bearbeitung durch die zuständige Aufsichtsbehörde aufmerksam verfolgen und euch über wesentliche Entwicklungen informieren.
Vielen Dank an alle, die diese Petition unterstützen und weitertragen.
Mehr Transparenz und unabhängige Kontrolle in familiengerichtlichen Verfahren bleiben dringend notwendig.