Mehr Stadtbusverkehr für Senftenberg !


Mehr Stadtbusverkehr für Senftenberg !
Das Problem
Zur Verbesserung der umweltfreundlichen und sozial gerechten Mobilität im Gebiet der Kreis- und Universitätsstadt Senftenberg erbitten die Einreicher und Mitzeichner der Petition die gewählten Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf die Drucksache DS 012/25 die in Satz 1 des Beschlussvorschlags genannte Zahlenangabe
„ca. 95.000 km“ durch die Angabe „200.000 km“ zu ersetzen.
Ein signifikanter Aufwuchs der Jahreskilometerleistung ist dringend erforderlich um eine flächendeckende ÖPNV-Erschließung im weitläufigen Gemeindegebiet zu ermöglichen und planerische Gestaltungsspielräume für ergänzende Linienführungen zu eröffnen.
Die Unterzeichnenden der Petition unterstützen eine substanzielle Verbesserung des
Senftenberger Stadtbusangebots insbesondere durch eine . . .
֍ Verwendung von kommunalen Einnahmen aus der Kurbeitragssatzung zur (Mit-)Finanzierung
eines progressiven und auch touristisch attraktiven Fahrplanangebots
֍ Verkürzung der Taktzeiten bei der Anbindung der Ortsteile an die Kernstadt und Bahnhof
֍ Verlängerung der Betriebszeiten des Stadtbusverkehrs in den Früh- und Abendstunden
֍ Wiederherstellung einer ÖPNV-Basisversorgung auch an Sonn- und Feiertagen
֍ Netzeinbindung der nördlichen Stadtquartiere entlang der Calauer- , Linden- und Mittelstraße
֍ Bestandsgarantie aller bisher bedienten Stadtbushalte im Zuge der VGOSL-Linien 641 - 643
ANLASS & ERFORDERLICHKEIT :
Seit vielen Jahren werden mögliche Schritte zur Optimierung und Ausweitung des Senftenberger Stadtbusverkehrs in den politischen Gremien diskutiert und z. T. durch die Verwaltung beplant.
Alle bisher entwickelten Konzepte und Lösungsansätze eint die Tatsache, dass Sie letztendlich – aufgrund fehlender konkreter Willensbekundung in den Gremien – und z. T. fehlender Bereitschaft zur angemessenen Finanzierung im Haushalt - nicht zur Realisierung gelangten.
Mit der in Kürze anstehenden europaweiten Ausschreibung der Senftenberger Stadtverkehrsleistungen bis zum Jahre 2037 besteht ein elementares Zeitfenster zur Fixierung auskömmlicher Kilometerjahres-leistungen im zukünftigen VGOSL-Verkehrsvertrag.
Erforderlich ist darüber hinaus auch eine Flexibilitätsklausel, die Nachbestellungen innerhalb der Vertragslaufzeit erlaubt.
Mit Bedauern ist festzustellen, dass die Verwaltung im Zuge der Drucksache DS 012/25 offensichtlich keinen eigenen gestalterischen Entschluss gefasst hat, um den dringend benötigten Aufwuchs an Jahreskilometerleistungen im städtischen ÖPNV auf den Weg zu bringen.
Die bisher in der Drucksache DS 012/25 vorgeschlagene Größenordnung von 95.000 km Jahres- verkehrsleistung erlaubt hingegen keinerlei Verlängerung der Betriebszeiten bzw. keiner ergänzenden Basiseinbindung der Ortsteile und würde den Status-Quo der angebotsseitigen ÖPNV-Unterdeckung im Senftenberger Stadtgebiet bis zum Jahre 2037 entgegen den Zielvorgaben des Brb. Mobilitätsgesetz zementieren. Die Ziele des angestoßenen Strukturwandels würden damit gefährdet werden.
Eine passgenaue (Mit-)Finanzierung des ÖPNV ist mit Einnahmen aus dem Kurbeitrag angezeigt.
Die vorliegende Petition ist daher unmittelbar erforderlich um gestalterische Impulse für eine gelingende Mobilitätswende im staatlich anerkannten Erholungsort Senftenberg zu ermöglichen.
Eine weitere Stagnation der Entwicklung des städtischen ÖPNV im Gebiet der Stadt Senftenberg bis zum Jahre 2037 ist hingegen nicht hinnehmbar, da insbesondere seitens der Deutschen Bahn bereits deutliche Angebotsverbesserungen für das Lausitzer Seenland realisiert wurden (z. B. wochentags 30-Minuten-Takt in Richtung Cottbus mit RE 13, Spätverbindungen aus den Metropolregionen Berlin und Leipzig).
Ein attraktiver Stadtbusverkehr wird für die umweltgerechte Abwicklung „der letzten Meile“ bis zu den Wohnstandorten der Bevölkerung als integraler Baustein der öffentlichen Daseinsvorsorge benötigt.
Auch im Zuge des Deutschlandtickets ist ein deutlicher Anstieg der Nachfrage nach ÖPNV-Dienstleistungen zu verzeichnen, der nun auch netz- und angebotsseitig im Gebiet der Stadt Senftenberg Berücksichtigung finden sollte. Auch hierzu ist ein angemessener Aufwuchs des vertraglich fixierten Leistungsumfangs erforderlich.
Die in → Anlage 2 ersichtliche Beantwortung der Verwaltung legt dar, dass sich die Ausfallquote auf den Stadtbuslinien von rund 8,8 % im Jahre 2022 auf rund 13 % im Jahre 2024 erhöht hat, wodurch eine erhebliche Anzahl an Stammkunden des ÖPNV verloren gegangen sind.
Eine Angebots- und Qualitätsoffensive im Senftenberger ÖPNV ist daher unabdingbar um den Mobilitäts- und Klimaschutzziele der Bundesregierung auch auf kommunaler Ebene zum Erfolg zu verhelfen.
DECKUNGSVORSCHLÄGE bei der Finanzierung:
→ Anteilige Verwendung von neu hinzugekommenen Einnahmen aus der Kurbeitragssatzung zur Finanzierung des kilometerseitigen Aufwuchses der Fahrplanleistung im Senftenberger Stadtbussystem
→ Erhöhung der Mittelzuweisungen im Produkt 54701 (Seite V-159 – Haushaltsplan 2025)
→ Nutzung von Landes- und Bundesförderprogramme
→ Konsolidierung des Stellenplans (z. B. im Bereich Wirtschaftsförderung, Öffentlichkeitsarbeit)
→ hilfsweise: Querfinanzierung durch Gewinne der Energiesparte / ggf. City-Parkraumbewirtschaftung
A N L A G E N Ü B E R S I C H T
########################
Anlage 1 |
Drucksache DS 012/25 der Verwaltung in der Fassung vom 13.03.2025
→ Weiterführung des Stadtbusverkehrs mit 95.000 km Jahresleistung bis zum Jahr 2037
Anlage 2 |
Antwort der Verwaltung zu SVV-Anfrage vom 26.02.2025
→ ÖPNV-Ausfallquoten auf den Stadtbuslinien 641 / 642 / 643 im Betriebsjahr 2024
Anlage 3 |
Fahrplankonzept des Petenten als Beispiellösung zur angebotsorientierten ÖPNV- Einbindung der Ortsteile rund um den Senftenberger See mit einer vertakteten Ringbuslinie
Anlage 4 |
Vergleichsanalyse des Öffentlichen Stadtverkehrsangebots mit Best-Practise-Beispielen
und Kennzahlen aus anderen deutschen Mittelzentren ( Tabelle )
Alle Stadtverordneten der SVV Senftenberg werden freundlich um inhaltliche Berücksichtigung im Sinne einer sozial verantwortungsbereiten ÖPNV-Daseinsvorsorge, einer umweltfreundlichen Mobilitätsplanung und eines zeitgemäßen und gleichberechtigten Zugangs zu ÖPNV-Angeboten in allen Orts- und Stadtteilen gebeten.
Rechtsgrundlagen dieser Petition:
Art. 17 GG ( Petitionsrecht gemäß Grundgesetz )
Art. 21 Brb. Landesverfassung ( Recht auf politische Mitgestaltung )
§ 16 BbgKVerf ( Petitionsrecht im Land Brandenburg )
§ 8 Abs. 3 PbefG ( ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit öffentl. Verkehrsdienstleistungen )
§ 5 BbgMobG ( Vorrang für den Umweltverbund – Modal-Split-Ziele des Landes Brandenburg )
§ 2 ÖPNVG Bbg ( Ziele und Grundsätze des öffentlichen Personennahverkehrs )
§ 4 ÖPNVG Bbg ( Landesweites Netz im öffentlichen Personenverkehr )
§ 5 ÖPNVG Bbg ( Mindestbedienstandards )

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Das Problem
Zur Verbesserung der umweltfreundlichen und sozial gerechten Mobilität im Gebiet der Kreis- und Universitätsstadt Senftenberg erbitten die Einreicher und Mitzeichner der Petition die gewählten Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf die Drucksache DS 012/25 die in Satz 1 des Beschlussvorschlags genannte Zahlenangabe
„ca. 95.000 km“ durch die Angabe „200.000 km“ zu ersetzen.
Ein signifikanter Aufwuchs der Jahreskilometerleistung ist dringend erforderlich um eine flächendeckende ÖPNV-Erschließung im weitläufigen Gemeindegebiet zu ermöglichen und planerische Gestaltungsspielräume für ergänzende Linienführungen zu eröffnen.
Die Unterzeichnenden der Petition unterstützen eine substanzielle Verbesserung des
Senftenberger Stadtbusangebots insbesondere durch eine . . .
֍ Verwendung von kommunalen Einnahmen aus der Kurbeitragssatzung zur (Mit-)Finanzierung
eines progressiven und auch touristisch attraktiven Fahrplanangebots
֍ Verkürzung der Taktzeiten bei der Anbindung der Ortsteile an die Kernstadt und Bahnhof
֍ Verlängerung der Betriebszeiten des Stadtbusverkehrs in den Früh- und Abendstunden
֍ Wiederherstellung einer ÖPNV-Basisversorgung auch an Sonn- und Feiertagen
֍ Netzeinbindung der nördlichen Stadtquartiere entlang der Calauer- , Linden- und Mittelstraße
֍ Bestandsgarantie aller bisher bedienten Stadtbushalte im Zuge der VGOSL-Linien 641 - 643
ANLASS & ERFORDERLICHKEIT :
Seit vielen Jahren werden mögliche Schritte zur Optimierung und Ausweitung des Senftenberger Stadtbusverkehrs in den politischen Gremien diskutiert und z. T. durch die Verwaltung beplant.
Alle bisher entwickelten Konzepte und Lösungsansätze eint die Tatsache, dass Sie letztendlich – aufgrund fehlender konkreter Willensbekundung in den Gremien – und z. T. fehlender Bereitschaft zur angemessenen Finanzierung im Haushalt - nicht zur Realisierung gelangten.
Mit der in Kürze anstehenden europaweiten Ausschreibung der Senftenberger Stadtverkehrsleistungen bis zum Jahre 2037 besteht ein elementares Zeitfenster zur Fixierung auskömmlicher Kilometerjahres-leistungen im zukünftigen VGOSL-Verkehrsvertrag.
Erforderlich ist darüber hinaus auch eine Flexibilitätsklausel, die Nachbestellungen innerhalb der Vertragslaufzeit erlaubt.
Mit Bedauern ist festzustellen, dass die Verwaltung im Zuge der Drucksache DS 012/25 offensichtlich keinen eigenen gestalterischen Entschluss gefasst hat, um den dringend benötigten Aufwuchs an Jahreskilometerleistungen im städtischen ÖPNV auf den Weg zu bringen.
Die bisher in der Drucksache DS 012/25 vorgeschlagene Größenordnung von 95.000 km Jahres- verkehrsleistung erlaubt hingegen keinerlei Verlängerung der Betriebszeiten bzw. keiner ergänzenden Basiseinbindung der Ortsteile und würde den Status-Quo der angebotsseitigen ÖPNV-Unterdeckung im Senftenberger Stadtgebiet bis zum Jahre 2037 entgegen den Zielvorgaben des Brb. Mobilitätsgesetz zementieren. Die Ziele des angestoßenen Strukturwandels würden damit gefährdet werden.
Eine passgenaue (Mit-)Finanzierung des ÖPNV ist mit Einnahmen aus dem Kurbeitrag angezeigt.
Die vorliegende Petition ist daher unmittelbar erforderlich um gestalterische Impulse für eine gelingende Mobilitätswende im staatlich anerkannten Erholungsort Senftenberg zu ermöglichen.
Eine weitere Stagnation der Entwicklung des städtischen ÖPNV im Gebiet der Stadt Senftenberg bis zum Jahre 2037 ist hingegen nicht hinnehmbar, da insbesondere seitens der Deutschen Bahn bereits deutliche Angebotsverbesserungen für das Lausitzer Seenland realisiert wurden (z. B. wochentags 30-Minuten-Takt in Richtung Cottbus mit RE 13, Spätverbindungen aus den Metropolregionen Berlin und Leipzig).
Ein attraktiver Stadtbusverkehr wird für die umweltgerechte Abwicklung „der letzten Meile“ bis zu den Wohnstandorten der Bevölkerung als integraler Baustein der öffentlichen Daseinsvorsorge benötigt.
Auch im Zuge des Deutschlandtickets ist ein deutlicher Anstieg der Nachfrage nach ÖPNV-Dienstleistungen zu verzeichnen, der nun auch netz- und angebotsseitig im Gebiet der Stadt Senftenberg Berücksichtigung finden sollte. Auch hierzu ist ein angemessener Aufwuchs des vertraglich fixierten Leistungsumfangs erforderlich.
Die in → Anlage 2 ersichtliche Beantwortung der Verwaltung legt dar, dass sich die Ausfallquote auf den Stadtbuslinien von rund 8,8 % im Jahre 2022 auf rund 13 % im Jahre 2024 erhöht hat, wodurch eine erhebliche Anzahl an Stammkunden des ÖPNV verloren gegangen sind.
Eine Angebots- und Qualitätsoffensive im Senftenberger ÖPNV ist daher unabdingbar um den Mobilitäts- und Klimaschutzziele der Bundesregierung auch auf kommunaler Ebene zum Erfolg zu verhelfen.
DECKUNGSVORSCHLÄGE bei der Finanzierung:
→ Anteilige Verwendung von neu hinzugekommenen Einnahmen aus der Kurbeitragssatzung zur Finanzierung des kilometerseitigen Aufwuchses der Fahrplanleistung im Senftenberger Stadtbussystem
→ Erhöhung der Mittelzuweisungen im Produkt 54701 (Seite V-159 – Haushaltsplan 2025)
→ Nutzung von Landes- und Bundesförderprogramme
→ Konsolidierung des Stellenplans (z. B. im Bereich Wirtschaftsförderung, Öffentlichkeitsarbeit)
→ hilfsweise: Querfinanzierung durch Gewinne der Energiesparte / ggf. City-Parkraumbewirtschaftung
A N L A G E N Ü B E R S I C H T
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Anlage 1 |
Drucksache DS 012/25 der Verwaltung in der Fassung vom 13.03.2025
→ Weiterführung des Stadtbusverkehrs mit 95.000 km Jahresleistung bis zum Jahr 2037
Anlage 2 |
Antwort der Verwaltung zu SVV-Anfrage vom 26.02.2025
→ ÖPNV-Ausfallquoten auf den Stadtbuslinien 641 / 642 / 643 im Betriebsjahr 2024
Anlage 3 |
Fahrplankonzept des Petenten als Beispiellösung zur angebotsorientierten ÖPNV- Einbindung der Ortsteile rund um den Senftenberger See mit einer vertakteten Ringbuslinie
Anlage 4 |
Vergleichsanalyse des Öffentlichen Stadtverkehrsangebots mit Best-Practise-Beispielen
und Kennzahlen aus anderen deutschen Mittelzentren ( Tabelle )
Alle Stadtverordneten der SVV Senftenberg werden freundlich um inhaltliche Berücksichtigung im Sinne einer sozial verantwortungsbereiten ÖPNV-Daseinsvorsorge, einer umweltfreundlichen Mobilitätsplanung und eines zeitgemäßen und gleichberechtigten Zugangs zu ÖPNV-Angeboten in allen Orts- und Stadtteilen gebeten.
Rechtsgrundlagen dieser Petition:
Art. 17 GG ( Petitionsrecht gemäß Grundgesetz )
Art. 21 Brb. Landesverfassung ( Recht auf politische Mitgestaltung )
§ 16 BbgKVerf ( Petitionsrecht im Land Brandenburg )
§ 8 Abs. 3 PbefG ( ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit öffentl. Verkehrsdienstleistungen )
§ 5 BbgMobG ( Vorrang für den Umweltverbund – Modal-Split-Ziele des Landes Brandenburg )
§ 2 ÖPNVG Bbg ( Ziele und Grundsätze des öffentlichen Personennahverkehrs )
§ 4 ÖPNVG Bbg ( Landesweites Netz im öffentlichen Personenverkehr )
§ 5 ÖPNVG Bbg ( Mindestbedienstandards )

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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 8. April 2025 erstellt