Wolf "Odin" M75 soll Leben!

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Wolf "Odin" M75 soll Leben!

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Elisabeth Barbara Sigron hat diese Petition an Marc Chardonnens und gestartet.

Mein Name ist Elisabeth Barbara Sigron, ich halte selber Schafe und weiss also wie man die Tiere richtig schützt. Wir betreiben auf 1140 Metern über Meer einen Bauernhof, Bergzone 3.

 

Wolf «Odin» M75 muss weiterleben! Unschuldig zum Tode verurteil ohne Nachweis seiner Schuld!

 

Wolf «Odin» wird unterstellt, dass er für den Tod von 40 Schafen schuld sein soll. In gerade mal 19 Tagen- was schwer zu glauben ist.

Nachgewiesen wurden ihm allerdings nur gerade mal 3.

Odin wird als Sündenbock für die Unfähigkeit vieler Schafhalter verantwortlich gemacht. Schaut man sich die Einzäunungen an, da würde sogar eine Katze rüber springen, ohne dass es ihr etwas machen würde- für keinen Wolf also ein Hindernis. Von Untergrabungsschutz ist weit und breit auch nichts zu sehen.

Odin hat nicht nachweisbar, den Mindestschaden angerichtet, der seinen Abschuss auf irgendeine Weise rechtfertigt!

Odin steht unter der Berner Konvention und JSG und ist geschützt!
Zudem wurde nicht bewiesen, dass der Wolf für die Risse alleine verantwortlich ist.
Keine DNA- Untersuchungen!
Der Wolf ist so gut wie unbekannt- man weiss so gut wie nichts über ihn und seine Vorgeschichte!
Hier wird einfach wieder mal ein Wolf beschuldigt ohne klare Beweis!
Gleichzeitig ist aber unklar, ob der Herdenschutz im Tessin gemäss Vorgaben vom Bund umgesetzt wurden. Es gibt keine Transparenz und daher meiner Ansicht nach keine rechtliche Grundlage für diesen Abschuss!
 
In dubio pro reo- im Zweifel für den Angeklagten!
 
Wolfskonzept
Das BAFU hat in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und zuständigen Interessensgruppen ein Wolfskonzept entwickelt. Das Konzept ist eine Vollzugshilfe des BAFU. Es konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe und soll eine einheitliche Vollzugspraxis ermöglichen. Es basiert auf folgenden Grundsätzen und Zielen:

§  Der Wolf gehört zur einheimischen Fauna.

§  Seine Rückkehr erfolgt natürlich, indem er von selbst einwandert.

§  Der Wolf ist geschützt (Berner Konvention und JSG).

§  Der Bund fördert und koordiniert Massnahmen der Kantone zur Verhütung von Schäden an Nutztieren (Art. 12 Abs. 5 JSG).

§  Der Bund beteiligt sich an den Entschädigungskosten von Schäden an Nutztieren mit 80% (Art. 10 JSV).

§  Wenn einzelne Wölfe erhebliche Schäden anrichten, können die Kantone ausnahmsweise eine Bewilligung zum Abschuss eines Wolfes erteilen.

§  Die Kantone können mit vorheriger Zustimmung des BAFU, eine Bewilligung zum Abschuss von Jungwölfen in Gebieten mit Wolfsrudeln erteilen, wenn sich diese aus eigenem Antrieb regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und aggressiv werden oder zu wenig Scheu zeigen.

§  Ein solcher Schadenfall ist definiert durch mindestens 25 tote Nutztiere innerhalb eines Monats.

§  Die Rückkehr des Wolfes wird mit einem Monitoring (KORA) überwacht.

Ich möchte hier noch dazu sagen, dass der Wolf ein Wildtier ist und auch etwas fressen muss. Warum lässt man die Natur nicht machen und die Regulierung in den Wäldern Bär, Wolf, Luchs, Fuchs übernehmen? Warum muss hier der Mensch einschreiten?

Der Mensch ist in der Lage, seine Tiere zu schützen und wird dafür sogar von Bund und Kantonen unterschützt und erhält für jeden Schaden noch Geld…

 

Helft mit, dass die Wölfe in der Schweiz ohne Angst leben dürfen!

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