Emmanuel AKAKPOAlemania
14 ene 2018
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, ich danke euch allen für die sehr ermutigenden und Kraft gebenden Worte. In diesem Video äußere ich mich zu dem Interview von Herrn Dr. Niels Olaf Heinrich aus der Passauer Zeitung PNP (Link siehe unten) Dort hat er falsche Behauptungen angegeben, die unbedingt richtig gestellt werden müssen. Es darf nicht sein, dass alles verdreht wird.  Bitte schaut es euch an: https://www.facebook.com/malumadreams.de/videos/1597514333665831/ Ich lege auch noch einmal in Schriftform detailliert die Chronologie des Problems dar: 2005 Der im Artikel der PNP erwähnte Mietrechtsstreit im Jahr 2005 war ein Streit zwischen der Schultheiss-Brauerei und der Familie Heinrich. Es ging dabei um einen Aufhebungsvertrag. Wenn die Heinrichs mir nicht den Anschlussmietvertrag gegeben hätten, so hätten Sie für einen neuen Mieter teure Sanierungensarbeiten, z.B. das Einrichten einer Behindertentoilette, durchführen lassen müssen. Um diese Kosten zu sparen – und nicht aus purer Nächstenliebe - haben die Heinrichs mir einen Anschlussmietvertrag gegeben. Beweis 1: E-Mail von Hartmut Heinrich an Anne-Rose Heinrich, Datum: 31.10.2005 2007 Nach der Übergabe des Lokals von der Schultheiss-Brauerei beseitigte die Hausverwaltung bestimmte Mängel nicht, obwohl sie zu diesem Zweck von der Brauerei 14600 € Abschlag erhalten hatte. Aufgrund der Mängel beantragte mein Anwalt eine Mietminderung. Die Mietminderungsforderung betrug 5670 €. Beweis 2: Brief von meinem Anwalt an Hausverwaltung Heinrich, Datum: 8. Oktober 2007. Die Hausverwaltung hat auf die Mietminderungsforderung nicht reagiert. Zusätzlich gab es im Jahr 2007 einen Wasserschaden in Höhe von 32.000 €, verursacht durch einen Wasserrohrbruch in einer leerstehenden Wohnung über dem Lokal. Da die Versicherung der Vermieter für den Schaden nicht aufkommen wollte, kam es zu einem Rechtsstreit. Am Ende hat die Versicherung das Geld an die Vermieter ausgezahlt. Ich habe davon keinen Cent gesehen, obwohl die Hausverwaltung mehrere Monate meinen Strom für die Trocknung der Räume nutzte. Im Zuge des Rechtsstreits erließ mir der Vater Hartmut Heinrich zwei Monate Miete (insgesamt 3132 €). Während des Rechtsstreits bot mir die Hausverwaltung zwar einen Anschlussmietvertrag an. Die Bedingung für diesen neuen Vertrag war, alle meine Forderungen fallen zu lassen. Ich musste eine Erklärung unterzeichnen, meine gesamte Forderung von 37.670€ - 3.132€ = 34.538€ fallen zu lassen. Wer hat also wem gegenüber Schulden erlassen? Ich fühlte mich erpresst. Beweis 3: Unterschriebene Erklärung, Datum: 09.08.2007 Ich hätte die Miete unregelmäßig und wiederholt nur teilweise bezahlt, heißt es in dem Artikel der PNP. Dass sich wegen des von der Verwaltung nicht beseitigten Wasserschadens mein Umsatz drastisch verringert hat, ist der Grund für diese Tatsache. 2008 Im Jahr 2008 hat mein Anwalt einen Kellerausbau (Höhe 2,50m) beantragt. Beweis 4: Brief meines Anwalts an die Hausverwaltung, Datum: 01.02.2008 Der Vater Hartmut Heinrich hat das telefonisch genehmigt und in zwei E-Mail an seine Frau Anne-Rose Heinrich kommentiert. (siehe Vermerk und Abschnitt 18) Beweis 5: Brief von Hartmut Heinrich an Anne-Rose Heinrich, 27.03 2010, Auszug (Abschnitt 18): „Akakpo führt Hartmut in den Keller, dessen Neuverputzung im vorderen Teil erfolgt ist und den optischen Eindruck stark aufwertet. Stolz zeigt er die auf eigene Kosten fertig gestellte Beton-Bogentreppe vor, die mit eleganter Schwingung in den Keller hinab führt und den Zugang zu diesem entscheidend verbessert hat. Als Hartmut das Bedürfnis nach ausreichender Kellerbelüftung anspricht, zeigt Akakpo ein vorhandenes Entlüftungsrohr vor, das außen in etwa 3 m Höhe in einem Bogen endet und das, mit einem Gebläse versehen, den Luftaustausch im Keller sicherzustellen vermag.“ 2011 Anstatt die alten Wasserrohre im Haus zu reparieren, haben die Sparfüchse Heinrich sich um dieses Problem nicht gekümmert. Daher kam es 2011 erneut zu einem Wasserschaden von der über dem Laden liegenden, leerstehenden Wohnung im Wert von 45.536,43 €. Erneut wollte keine der drei Versicherungen der Familie den Schaden übernehmen. Daher dauerte es 11 Monate, bis Hartmut Heinrich mir die Genehmigung zur Beseitigung der Schäden und zur Überstellung der Rechnung gab. Ich habe in diesen 11 Monaten mein Recht als Mieter auf Mietminderung ausgeübt, da ca. die Hälfte der Fläche der Gewerberäume nicht betretbar waren. Ich stellte bei der Hausverwaltung einen Antrag auf Erstattung der Schäden im Wert von 45.000 € - 60.000 €. Während dieser Zeit habe ich dennoch Teile meiner Miete bezahlt. [Das Urteil vom Kammergericht 2016 attestierte ohne Beachtung der Mietminderung und des Schadensersatzes einen Mietrückstand von 2325,48 €. Dieser Betrag verrechnet mit meinen Forderungen nach Schadensersatz (45.536,43 €) ergibt 43.210,95 €, die mir die Hausverwaltung Heinrich schuldig ist. Dennoch haben sie mir gekündigt. Obwohl das der wichtigste Fakt ist, reden sie darüber in der Öffentlichkeit nicht. Beweis 6: Mahnverfahren gegen Familie Heinrich, Datum. 27.01.2016, Amtsgericht Wedding.] 2012 In diesem Jahr habe ich mit Erlaubnis des Vaters Hartmut Heinrich meine Geschäftsräume an die „Maluma Dreams Entertainment UG“, deren Geschäftsführer ich selbst war, untervermietet. Die Miete wurde von 2012 bis Oktober 2016 von der UG an die Hausverwaltung überwiesen, ohne dass diese sich jemals an der Untervermietung störte. 2013 In mehreren E-Mails habe ich die Familie Heinrich vergeblich gebeten, sich mit mir an einen Tisch zu setzen, um die immer noch bestehenden Probleme verursacht durch den Wasserschaden persönlich zu klären. 2014 Überraschenderweise erhielt ich eine Kündigung wegen Mietschulden in Höhe von 56.000 €. Da ich nicht wusste, wie es zu dieser Summe gekommen sein soll, kam es erneut zu einem Rechtsstreit, der bis 2016 dauerte (siehe dort). 2015 Ich versuchte durch Mediation, mit der Familie Heinrich ins Gespräch zu kommen. Beweis 7: Mitarbeiter der Konfliktmediation Sprengelkiez (Initiative vom Bürgermeister von Berlin Mitte, Dr. Christian Hanke) 2016 Nach dem Urteil des Kammergerichts im September 2016, laut dem ich der Hausverwaltung statt 56.000€ nur 2325,48 € schuldig war, wechselte die Verwaltung. Nun hatte ich vier verschiedene Ansprechpartner in der Verwaltung. Alle Mieter außer mir bekamen einen Brief mit neuen Kontodaten. Mehrere Male versuchte ich vergeblich, die neuen Kontodaten der Verwaltung zu erhalten, um meine Miete weiter zu bezahlen. Da ich keine Rückmeldung erhielt, wandte ich mich an die Pastorin in Freyung, Frau Kuschel, zwecks Mediation. Ich bot an, alle offenen Forderungen + Anwalts- und Gerichtskosten der Familie Heinrich zu übernehmen. Außerdem war ich bereit, auf meine Forderung von 45.536,43 € zu verzichten, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Beweise 8: E-Mail an Pastorin Kuschel, Datum:15.12.1016 E-Mail an Sylvia Heinrich, neue Verwalterin, Datum: 22.02.2017, um alle offenen Forderungen + neue Miete März zu begleichen E-Mail an Anne-Rose Heinrich, Datum: 27.06.2017 E-Mail an Christian Klein, Anwalt der Familie, 27.06.2017 E-Mail an Olaf Heinrich, 18.09.2017 2017 Beweise 9: Weitere vergebliche Mediationsversuche über September: Herrn Zimmermann, Initiative Eva Högl, SPD, 22. September: Mutlu Özcan, Bundestagsabgeordneter der Grünen Erneute Kontodatenanfrage Beweis 10: E-Mail an Anne-Rose Heinrich, 22.09. Am 26.09. lässt mir Hartmut Heinrich als einer der Eigentümer des Hauses über deren Anwalt ein Angebot für einen neuen Mietvertrag zukommen, trotz allem, was Olaf, sein Sohn, und Anne-Rose Heinrich, seine Frau, mir getan haben. Am 28.09. endet die Frist, um beim Kammergericht Revision einzulegen. Mein Anwalt legt mir nahe, nicht in Revision zu gehen, um den guten Willen von Hartmut Heinrich nicht zu strapazieren. Beweis 11: E-Mail von Christian Klein an meinen Anwalt Am 26.10. nahm mein Anwalt alle Forderungen verbunden mit dem neuen Mietvertrag an. Beweis 12: E-Mail von meinem Anwalt an Christian Klein Am 14.11. zieht die Hausverwaltung das Angebot und damit die letzte Chance ohne Begründung zurück. Beweis 13: E-Mail von Christian Klein an meinen Anwalt Am 21.11. schreibt Hartmut Heinrich in einer E-Mail an deren Anwalt, dass die Räumung nicht vor dem 8. Januar 2018 stattfinden kann, Beweis 14: E-Mail. Am 10.12.2017 schreibt Anne-Rose Heinrich, dass die Räumung am 19.12.2017 vor den Weihnachtsfeiertagen stattfinden soll, Beweis 15: E-Mail. Das sind meine Beweise. Wenn du diese erhalten möchtest, wende dich bitte an malumadreams@gmail.com. Wenn Olaf Heinrich Gegenbeweise vorlegen kann, soll er das tun. Meiner Ansicht nach sind alle seine Aussagen gelogen. Vielen Dank, auch weiterhin! Euer Emmanuel Akakpo  PS: Den PNP-Artikel findet Ihr hier https://plus.pnp.de/lokales/freyung/2798958_Warum-Olaf-Heinrich-und-Herr-Akakpo-ein-Problem-miteinander-haben.html
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