Decision Maker Response

Eigentümerfamilie Heinrich’s response

Eigentümerfamilie Heinrich
10 ene 2018
Stellungnahme von Dr. Olaf Heinrich zur Petition von Herrn E. Akakpo

Herr Akakpo war seit 2005 Mieter des Lokals, welches sich seit Jahrzehnten in Familienbesitz befindet. Vor 2005 hatte zunächst die Brauerei das Lokal einige Jahre an ihn untervermietet, 2005 jedoch nach einem Mietrechtsstreit das Untermietverhältnis beendet. Daraufhin hat meine Familie ihm kurzfristig und wenige Tage vor der Zwangsräumung einen Mietvertrag gegeben, um ihm das Weiterbetreiben des Lokals zu ermöglichen. Ohne dieses Entgegenkommen, wäre das Lokal bereits im Jahre 2005 geräumt worden.
Bereits nach wenigen Monaten bezahlte Herr Akakpo die Miete unregelmäßig und wiederholt nur teilweise.
Bereits im August 2007 bestanden hohe Mietschulden. Nach der Begleichung von rund 2/3 der Mietschulden durch den Mieter wurde ihm von den drei Hauseigentümern das ausstehende Drittel der Schulden erlassen, um ihm eine weitere Chance zur Fortführung des Lokals zu geben. Die Mietzahlungen blieben jedoch weiterhin unregelmäßig und erfolgten oft nur teilweise.
Nach rund 10 Jahren mit zahlreichen Versuchen das Mietverhältnis durch vertragsgemäße Mietzahlungen in geordnete Bahnen zu bringen, kündigten die drei Eigentümer im Dezember 2014 den Mietvertrag. Das Kammergericht Berlin entschied am 15. September 2016, dass Herr Akakpo das Lokal zu räumen hat. Schon damals betrugen die gerichtlich festgestellten Mietschulden 53.669,04 Euro. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Durch eine angebliche Untervermietung des Lokals an eine Maluma Dreams Entertainment UG (Geschäftsführer Herr Akakpo) kam es zu einer weiteren juristischen Auseinandersetzung . Auch gegen diese Gesellschaftskonstruktion sind die Eigentümer juristisch vorgegangen. Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom September 2017 stellte fest, dass eine Räumung des Lokals zu erfolgen hat.
Das Lokal wurde bis zur Räumung durch den Gerichtsvollzieher am 19. Dezember 2017 betrieben. Herrn Akakpos letzte Mietzahlung erfolgte in Höhe von 300 Euro im Oktober 2016. In den weiteren 14 Monaten bis zur Räumung erfolgte keine Mietzahlung mehr.

Meine Familie hat über mehr als 10 Jahre zahlreiche weitreichende Zugeständnisse gemacht. Gleichzeitig wurden wiederholt Zusagen des Mieters nicht eingehalten. Nachdem sich die Mietschulden auf einen rapide steigenden, fünfstelligen Betrag belaufen, war die Räumung des Lokals die letzte Möglichkeit, den Schaden zu begrenzen.

Dr. Olaf Heinrich
Im Namen aller drei Eigentümer des Lokals
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