Liebe MdB´ s! Setzt euch dafür ein, dass der § 146 GVG gestrichen wird.
Liebe MdB´ s! Setzt euch dafür ein, dass der § 146 GVG gestrichen wird.
Warum ist diese Petition wichtig?

Ich bitte den Deutschen Bundestag zu beschließen, dass
der § 146 Gerichts-Verfassung-Gesetz (GVG)
ersatzlos gestrichen wird.
Am 3.7.23 habe das Ergebnis der Petition bekommen.
Resümee:
Der Petition konnte nicht abgeholfen werden.
Sachlich Gründe wurden nicht genannt.
Gründe:
Der Deutsche Richterbund (vertreten durch Ginsa) sagte:
"Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis gehören,
europäische Justizstandards einzuhalten. Dazu gehört
auch die Entscheidung des EuGH die Abschaffung des
Weisungsrechts der Justizminister im Einzelfall
an Staatsanwälte."
Dieser Meinung schließe ich mich uneingeschränkt an.
An dieser Stelle möchte ich zwei Beispiele bringen, welche
unbedingt der Vergangenheit angehören sollten. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen werde ich
keine Namen nennen.
1.
Ein Minister wurde wegen sexuellen Missbrauchs von
Kindern angezeigt. Es wurde ein ordentliches Aktenzeichen
vergeben und ein *VOR*-Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Darauf hin ist der Minister zum Justizminister gegangen
und hat zu ihm gesagt:
"Wenn du das Verfahren nicht sofort einstellen lässt,
lasse ich dich über die Klinge springen."
Über die Klinge wollte der Justizminister natürlich nicht
springen und hat das Verfahren unverzüglich einstellen
lassen. Darüber wurde auch in diversen
Zeitungen berichtet.
2.
Eine Rechtsanwaltskanzlei brachte ein Verhandlungs-
protokoll in den Rechtsverkehr, aus dem ersichtlich sein
soll, dass ein Rechtsanwalt ein Alibi habe. Zu diesem
Protokoll brachte eine andere Institution das Vergleichs-
protokoll in den Verkehr. Aus diesem geht hervor, dass
der Rechtsanwalt kein Alibi habe und das Basisprotokoll
eine Fälschung sei. Ein Richter sagte zum Kläger:
"Wenn Richter Gerichtsprotokolle fälschen, Rechts-
anwälte diese in den Verkehr bringen und Justiz-
minister diese für richtig bescheiden, dann
geht sie das gar nichts an."
In diesem Sinne ist auch das URTEIL IM NAMEN
DES VOLKES ausgefallen.
Eine Strafanzeige wegen Verdacht auf Falschbeurkun-
dung im Amt wäre von vornherein zum Scheitern
verurteilt gewesen, weil der Justizminister den Staats-
anwalt angewiesen hätte, das *VOR*-Ermittlungs-
verfahren sofort einzustellen. Darüber wurde
in keiner Zeitung berichtet.
Solche Fälle sollten im Rechtsstaat >DEUTSCHLAND<
nicht mehr vorkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob
Straße des Friedens 7
D - 01896 Pulsnitz
Mobil: 0176 / 963 49 7 55