Petition updateHessischer Landtag: Geben Sie die NSU-Akten frei! Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!Das darf nicht folgenlos bleiben ! Offener Brief an die hessische Landesregierung
Gruppe zur Freigabe der NSU-Akten
Oct 31, 2022

Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport
Herrn Minister Peter Beuth
Postfach 3167
65021  Wiesbaden

nachrichtlich:
Presse und Medien
 
 
 
Petition 20/1053 – Freigabe der NSU-Akten
Hier: Vorgehen nach der Veröffentlichung der Akte
 
 
Sehr geehrter Herr Minister,
 
vor wenigen Tagen wurde durch investigativen Journalismus via ZDF Magazin Royale, Jan Böhmermann, genau die Akte veröffentlicht, deren öffentliche Freigabe wir mit unserer Petition Freigabe der NSU-Akten gefordert haben. Die Petition wurde von fast 135.000 Menschen unterzeichnet und stellt die größte Petition in der Geschichte des Landes Hessen dar.
 
Mit der Veröffentlichung ist nun ein Teil unserer Forderungen, nämlich die Öffnung der Akten, dank eines Leaks erfüllt. Allerdings bleiben in diesem Zusammenhang weiterhin die Aufklärung der Verbrechen und deren Hintergründe unerfüllt. Ebenso wenig erfüllt sind unsere Forderungen nach Nennung der personellen und instititutionellen Verantwortlichen sowie der daraus folgenden Konsequenzen.
 
Die Durchsicht dieser als Geheim eingestuften Akte enthüllt aus unserer Sicht keine Überraschungen. Sie bestätigt vielmehr den Verdacht, der seit langer Zeit im Raum stand:
Enthüllt wird hier die strukturelle verwaltungspolitische Unfähigkeit einer Behörde, die ausdrücklich den Schutz der BundesbürgerInnen gewährleisten soll. Deutlich wird, dass der hessische Verfassungsschutz über einen jahrzehntelangen Zeitraum nicht in der Lage war und ist, seine eigenen Informationen und Untersuchungsergebnisse zu erkennen, zu bewerten, zu analysieren und in Zusammenhänge zu bringen, die doch deutlich waren. Zudem hat der hessische Verfassungsschutz im gleichen Zeitraum zahlreiche Fehleinschätzungen getroffen und zugleich Handlungskonsequenzen entweder unterlassen oder gar verhindert.
 
Genau dies steht in diesen Akten und kann als wichtigste Erkenntnis der zuvor erfolgten Untersuchungen gewertet werden.
 
Anstatt aus einer derartig eindeutigen Erkenntnis Konsequenzen zu ziehen und ein professionelles Qualitäts- und Veränderungsmanagement umgehend einzuleiten, hat sich die hessische Landesregierung unter Schwarz-Grün entschieden, diese Erkenntnisse zur geheimen Verschlusssache zu erklären. Die geheime Einstufung auf zunächst 120 Jahre und dann immerhin noch 30 Jahre hatte nur den einzigen Zweck, das Ausmaß an „Pleiten, Pech und Pannen“ zu vertuschen, das in der wichtigsten Behörde der Staatssicherheit offenbar zur Tagesordnung gehört.
 
Was allerdings noch wesentlich schwerer wiegt, ist die Tatsache, dass im gleichen Untersuchungszeitraum Hunderte von Aktenstücken auf ungeklärtem Weg verschwanden, ohne dass darüber je Aufklärung oder Verantwortlichkeit gefordert wurde. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass brisante Informationen aus diesen Akten willkürlich und vorsätzlich entfernt und vernichtet wurden.
 
Im internationalen Leihverkehr gehört es zum organisatorischen Usus, dass das entsprechende Leihgut – egal, ob es sich um Schriftsätze oder andere Devotionalien handelt – sowohl beim Ausgang als auch beim Eingang auf Vollständigkeit überprüft werden, und zwar durch die jeweils zuständige Behörde, in diesem Fall dem Verfassungsschutz. Nur so kann festgestellt werden, wo Verluste entstanden sein könnten. Akten und massenhaft Aktenbestände „verschwanden“ angeblich auch auf diesen Wegen. Es stellt sich die Frage, um welche Akteninhalte es sich dabei handelt. Auch hierzu gibt es keine Antworten. Wer innerhalb der zuständigen Behörde trägt die Verantwortung dafür, die Inhalte und die Vollständigkeit gerade des brisanten Aktenmaterials zu kontrollieren?
 
Oder aber: Gehen wir jedoch zurück zur ersten These, wie auch von Böhmermann benannt, dass Aktenbestände willkürlich entfernt wurden. Vielleicht scheint es gewissen einschlägig orientierten Personen ganz passend, die Behörde lieber als schlampig und missständig darzustellen anstatt zuzugeben, dass Aktenbestände mit brisantem Informationsgehalt  gezielt und berechnend geschreddert wurden. Offensichtlich verschwanden Teile der Akten just zu dem Zeitpunkt, als das NSU-Trio sich selbst geoutet und zwei Mitglieder tot aufgefunden wurden. Das ist ausgesprochen irritierend und wirft vor dem Hintergrund der widersprüchlichen Gemengelage von V-Männern, V-Mannführern und gezielten Morden diese eindeutigen Fragestellungen auf. Erneut stellt sich die Frage nach diesen Akteninhalten und vor allem nach den dahinter stehenden Interessen.
 
Mit unserer Petition haben wir auch genau diese Frage gestellt, die Frage nach dem Versagen des Staates, die Opfer zu schützen und Morde zu verhindern. Wir wollen wissen, wo die Verantwortung des Verfassungsschutzes genau dafür liegt.
 
Die Hessische Landesregierung hat das Anliegen unserer Petition immer wieder mit der Begründung abgelehnt, dass insbesondere der Personenschutz von Informanten eine Öffnung der Akten verbietet. Darüber hinaus gefährde es das Wohl der deutschen Bürgerschaft, wenn die Arbeitsweise und die Methoden des Verfassungsschutzes offengelegt werden. Zitat der Innenminister: „Für die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden ist es immanent, dass sie ihre Arbeitsweise nicht für jeden offenlegen können.... Ansonsten könnten die Verfassungsfeinde selbst diese Informationen nutzen, um unsere gemeinsamen Werte zu bekämpfen oder Menschen gezielt zu gefährden.“ Matthias Wagner, Grüne, betonte in seiner Begründung, eine Veröffentlichung drohe aber die Arbeit des Verfassungsschutzes zu erschweren oder gar zu behindern.
 
Nun zeigt sich mit der Veröffentlichung der NSU-Akten, dass diese gar keine erkennbaren Hinweise auf Informanten oder deren Arbeit enthalten. Sie enthalten auch keine Hinweise auf die Arbeitsweise und Methoden des Verfassungsschutzes.
 
Sie zeigen vielmehr in besorgniserregendem Ausmaß Unfähigkeit, Schlamperei und gezielte Vertuschung von gravierenden Missständen durch Politik und Behörden.
 
Die Unterschreibenden der Petition wurden von den politisch Verantwortlich wiederholt öffentlich, schriftlich und in mündlichen Anhörungen belogen und betrogen, wissentlich und vorsätzlich.
 
Es ist die Aufgabe einer kritischen demokratischen Öffentlichkeit, in diesem Zusammenhang aktiv zu werden und immanent für lückenlose Aufklärung zu sorgen. Dieser Aufgabe folgend, fordern wir umgehend die Benennung der verantwortlichen Personen. Wir fordern personelle Konsequenzen daraus und wir fordern eine gründliche Untersuchung dieser Missstände.
 
Wir fordern immer noch eine Entschuldigung der verantwortlichen Poltiker bei den Angehörigen der Opfern. Und wir fordern öffentliche Aufklärung darüber, was bisher unternommen wurde, um die Missstände zu beheben und die handelnden und verantwortlichen Personen zu benennen.

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