BW: Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende stoppen!

BW: Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende stoppen!

Startdatum
25. Oktober 2016
Petition an
Landtag Baden-Württemberg
Petition geschlossen.
Diese Petition hat 15.640 Unterschriften erreicht

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Adrian N.

English Version <

Wir sind gegen die Diskriminierung von Bildungsausländer*innen und fordern daher, das geplante Gesetz zu kippen und allen Studierenden unabhängig von der Herkunft ein gebührenfreies Studium zu ermöglichen. Des Weiteren fordern wir das Bildung grundsätzlich kostenfrei bleibt, auch im Zweitstudium. Eine Erhöhung des Verwaltungsbeitrages lehnen wir ab.

Die aktuelle Regierung in Baden-Württemberg (Schwarz-Grün) hat entschieden, Studiengebühren für alle Studierenden aus Nicht-EU-Staaten einzuführen. Der Plan sieht vor, diese auf 1500€ pro Semester festzusetzen, von diesem Geld sollen 300€ an die Universität gehen, um "die Qualität des Studiums zu verbessern". Studierende eines Zweitstudium sollen mit 650€ pro Semester zur Kasse gebeten werden. Ebenso soll für alle die Verwaltungsgebühr um 10€ erhöht werden. Das Ganze ist geplant, um das Haushaltsdefizit von ca. 48 Millionen Euro jährlich aufzubessern.

Der Gesetzesentwurf steht, die Petition wurde daher entsprechend angepasst. (30.11.16)

1. Nur für Neuankömmlinge

Die Studiengebühren gelten nur für Neuankömmlinge.

2. Es sind nur Nicht-EU-Studierende betroffen

Deutschland lebt von seiner Vielfältigkeit und hat immer wieder sein Interesse an ausländischen Studierenden kundgetan. Laut Spiegel Online studieren derzeit über 24.000 Nicht-EU-Ausländer*innen an baden-württembergischen Hochschulen. Es wird pro Jahr mit ca 7000 neuen Studenten gerechnet.

3. Gleichbehandlung

Studenten, die aus Nicht-EU-Ländern zu uns zum Studieren kommen, kommen aus allen Schichten und Ländern, reich und arm. Das ist aber irrelevant.

- Gemäß Artikel 7 der Menschenrechte sind vor dem Gesetz alle gleich.

- Gemäß Artikel 26 der Menschenrechte hat jeder Mensch ein Recht auf Bildung.

Dies ist natürlich auch in unserem Grundgesetz verankert. Außerdem zeigen Studien, dass ausländischen Studierenden in Deutschland ohnehin schon monatlich mehr als 100 Euro weniger zur Verfügung stehen als einheimischen Studierenden. Genau diese Gruppen nun mit Gebühren zu belegen, bedeutet die zunehmende Fremdenfeindlichkeit in Deutschland auch auf das Hochschulsystem zu übertragen.

4. Einkünfte

Offiziell dürfen Studierende aus Nicht-EU-Ländern nur 120 Tage pro Jahr arbeiten. Mit diesem Pensum die geplanten 1500€ pro Semester zu erwirtschaften, ist illusorisch. De facto sorgt der Vorschlag also dafür, dass ausländische Studierende ohne größere finanzielle Unterstützung aussortiert werden.

5. Kosten ausländische Studierende den Staat mehr?

Nein, ganz klar nicht. Aus einer Studie des DAAD aus dem Jahr 2015 geht hervor, dass die Kosten für einen Studienplatz durch die hiesigen Ausgaben von ausländischen Studierenden kompensiert werden.

Anbei ein Artikel der "Welt" aus 2014, welcher bereits damals aufzeigte wie wichtig Ausländische Studenten für unser Land sind.

6. 650€ für ein Zweitstudium

Hierbei sind alle betroffen, auch Deutsche. Um ein Zweitstudium handelt es sich wenn man einen 2. Bachelor- oder Masterstudiengang anstrebt. Möchte man lediglich seinen 1. Masterstudiengang zum bereits erhaltenen Bachelor machen, so ist dies nicht der Fall.

Hier findet ihr noch einen Offenen Brief zum Thema. 

!!!! ACHTUNG - WICHTIG !!!!

Bitte Kommentiert den Gesetzesentwurf im Beteiligungsportal.

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentieren/lp-16/studiengebuehren-fuer-internationale-studierende-und-das-zweitstudium/

!!!   Gesetzesentwurf   !!!

Unter diesem Link befindet sich der Gesetzesentwurf. Bis zum 13. Januar 2017 17 Uhr ist dieser Online kommentierbar. Bitte schreibt eure Meinung dazu, bleibt aber sachlich!

Danach folgt die Auswertung, erst im Februar 2017 wird der Gesetzentwurf von der Landesregierung in den Landtag eingebracht und dann in den Ausschüssen (Wissenschaftsausschuss, Finanzausschuss) beraten.

Die abschließende Beschlussfassung im Landtag wird im April oder Mai 2017 stattfinden.

Ich bin offen für Beteiligungen und Meinungen. Gerne dürft ihr mich auch via folgender E-Mail kontaktieren: change (at) nelii (dot) us

Letztes Update:

- 09.12.16 (added English)

Petition geschlossen.

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Entscheidungsträger*innen

  • Landtag Baden-Württemberg