Petition updateKeine Abschiebung des Säuglings Duha AlineDer Landkreis Cuxhaven darf die UN-Kinderrechtskonvention nicht mißachten

angela heinssenJork, Germany
Jun 6, 2014
Die Auslegung des Aufenthaltsrechts in Deutschland muß sich an der UN-Kinderrechtskonvention orientieren. Das Grundgesetz schreibt durch Art. 25 vor, dass die Kinderrechtskonvention Bestandteil des Bundesrechtes ist. Sie geht den Gesetzen vor und erzeugt dadurch Rechte unmittelbar für Duha Aline. Die Konvention ist am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten.
Besonders wichtig für Duha Aline: Die zunächst erklärten ausländerrechtlichen Vorbehalte sind 2010 zurückgenommen worden!
Damit gilt Art. 3 Abs. 1 UN-KRK unbeschränkt, das heißt „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten oder Behörden .......getroffen werden, [ist …] das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“. In Art. 3 UN-KRK liegt ein bislang noch weitgehend unberücksichtigtes Potential für die innerstaatliche Rechtsanwendung. http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kinderrechtskonvention
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