Petition updateKeine Rechtsbeugung für Flächenverbrauch im Landkreis Heilbronn
Korrektur Hinweis §1a Abs 2BauGB

Matthias BöhringerPfaffenhofen, Germany
Mar 18, 2017
Liebe Unterzeichner,
das läuft ja super. Ich hatte einen Fehler mit "§1 Abs 2 bekräftigt zudem, dass die neue Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich". Richtig heißt es nun mit "a": "§1a Abs 2 BauGB bekräftigt zudem seit der 2004 erweiterten Fassung, dass die neue Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich " In meiner alten Ausgabe des Baugesetzbuches von 1999 steht die Ausnahme für den Außenbereich so noch gar nicht drin. Der Absatz 2 zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden ist dort der Absatz 1 und enthält nur den Nebensatz "Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß begrenzen" . Der jetzige Absatz 2 ist konkreter "..Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksichtigen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden;" Haben die Verantwortlichen noch nicht die neuen Fassungen der Gesetzbücher?
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