Tilman KlugeBad Homburg 61352, Deutschland
22.03.2018
Auf einer Tagung der ev. Akademie Baden in Bad Herrenalb am 26.2.2018 legte der Umweltminister von Baden Württemberg, Franz Untersteller, Wert darauf, daß Mißstände wie für Cuxhaven beschrieben, von seiner Seite - auch durch Anweisung an die einschlägigen Behörden - nicht zugelassen würden. Das ist begrüßenswert. Doch, so Andreas Glück (FDP MdL) lt. Stuttgarter Zeitung v. 14.3.2018, in den Verträgen, die das Land mit Windkraftinvestoren, die ihre Anlagen auf staatlichen Flächen bauen wollen, schließe, stehe etwas anderes: „Bis auf eine Tiefe von mindestens zwei Meter unter Geländeoberkante“ sei das Fundament abzutragen, heiße es dort. Umsomehr müssen aus Sicht des Petenten gerade auch auch möglichst viele Mitzeichner aus Baden Württemberg klarstellen, daß sich ihnen gegenüber Investoren in manchen anderen Bundesländern wie z.B. in Niedersachsen durch "fundamentale" Illegalitäten keinen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen dürfen. http://www.igsz.de/WKA/StZ20180314.pdf Siehe auch http://www.igsz.de/WKA/StZ20180322.pdf http://www.igsz.de/WKA/16_3466_D.pdf (FDP Lt-Anfr.)
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