Tilman KlugeBad Homburg 61352, Germany
Jan 25, 2018
Es ist darauf hinzuweisen, daß die Problematik "partiellen" Rückbaues im Wald zusätzliche Dimensionen aufweist. Die Ausrede der Teilrückbau-Protagonisten, ein Rückbau bis 1,5 m unter Null sei agrarwirtschaftlich ausreichend (was angesichts möglicher Staunässe Unfug ist, manche Pflanzen, z.B. Luzerne, wurzeln bis 3m unter Null), zieht im Wald erst recht nicht. Denn Flachwurzler wie Tanne etc. mögen keine Nässe oder Staunässe, Tiefwurzler (Eiche,...) hingegen bekommen es aber nicht hin, sich auf einem WKA-Restfundament sicher im Boden zu verankern. So hätte der Fundament-Teilrückbau im Wald, weil man dort eben keine Kartoffeln, sondern Bäume anbaut, eine erhöhte Umsturzgefahr der Bäume zur Folge. Um wieviel % diese Gefahr durch die wohlfeile Abweichung vom BauGB wächst, ist nicht von Bedeutung. Denn jedenfalls ist der durch die Rückbau. und die Bodenentsiegelungsvorschrift (Verdichtungsauflockerung nach Rückbau des Fundamentes) vom Gesetzgeber intendierte Rekultivierungseffekt gemindert. Rekultivierung ist die Wiederherstellung das früheren Zustandes, nicht zu verwechseln mit dem, was in NRW im Braunkohletagebau unter Rekultivierung (tatsächlich idR Neugestaltung) verstanden wird. Seriöse Förster werden einen "Beton-Unterbau" für Bäume nicht verantworten können und es sei ihnen dringend angeraten, sich, wenn es mit dem Fundamentrückbau nicht gesetzkonform umfassend einhergehen soll, sich von den Verantwortlichen schriftlich (und damit ex ante in Sachen Haftung exculpierend) zu dem Stückwerk anweisen zu lassen.
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