Kein Abschluß von Staatsverträgen mit der Türkisch-Islamischen Union DITIB!

Kein Abschluß von Staatsverträgen mit der Türkisch-Islamischen Union DITIB!

Das Problem

Wir fordern die Regierungen der 16 deutschen Bundesländer dazu auf, keine Staatsverträge mit der „Türkisch-Islamischen Union“ (DITIB) abzuschließen sowie die bereits mit dieser Organisation bestehenden Staatsverträge zu kündigen.

Die DITIB steht unter dem Einfluß des Religionsministeriums der türkischen Regierung in Ankara. Sie orientiert sich an der großtürkisch-islamischen Weltanschauung des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan. Der ist – zu Recht – im eigenen Land umstritten und gilt als islamistischer Hardliner sowie als Gegner demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien.

Das Staatssicherheitsgericht der Türkischen Republik verurteilte Erdogan im April 1998 wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten und lebenslangem Politikverbot, das allerdings bereits nach kurzer Zeit wieder aufgehoben wurde. Grundlage der Verurteilung war eine öffentliche Rede Recep Erdogans in der ostanatolischen Stadt Siirt, in deren Rahmen er – ohne inhaltliche Distanz erkennen zu lassen - aus einem religiösen Gedicht wie folgt zitiert hatte:

„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“

Die DITIB festigt die türkisch-islamische Parallelgesellschaft in Deutschland und stemmt sich energisch der Integration der in Deutschland lebenden Menschen türkischer Nationalität in die deutsche Mehrheitsgesellschaft entgegen. Sie schätzt die Rechte von Frauen gering und baut in Deutschland eine politisch-religiöse Front gegen die vermeintlichen oder tatsächlichen Gegner der türkischen Regierung auf, insbesondere gegen rechtsstaatlich orientierte türkische Kemalisten, Kurden, Jesiden und Armenier. Die politisch-religiöse Ausrichtung der DITIB ist gegen den Frieden sowie gegen die Völkerverständigung gerichtet.

Deshalb kann die DITIB als Partner deutscher Landesregierungen im Rahmen von Staatsverträgen nicht in Betracht kommen.

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Bürgerbewegung pro DeutschlandPetitionsstarter*in
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Das Problem

Wir fordern die Regierungen der 16 deutschen Bundesländer dazu auf, keine Staatsverträge mit der „Türkisch-Islamischen Union“ (DITIB) abzuschließen sowie die bereits mit dieser Organisation bestehenden Staatsverträge zu kündigen.

Die DITIB steht unter dem Einfluß des Religionsministeriums der türkischen Regierung in Ankara. Sie orientiert sich an der großtürkisch-islamischen Weltanschauung des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan. Der ist – zu Recht – im eigenen Land umstritten und gilt als islamistischer Hardliner sowie als Gegner demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien.

Das Staatssicherheitsgericht der Türkischen Republik verurteilte Erdogan im April 1998 wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten und lebenslangem Politikverbot, das allerdings bereits nach kurzer Zeit wieder aufgehoben wurde. Grundlage der Verurteilung war eine öffentliche Rede Recep Erdogans in der ostanatolischen Stadt Siirt, in deren Rahmen er – ohne inhaltliche Distanz erkennen zu lassen - aus einem religiösen Gedicht wie folgt zitiert hatte:

„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“

Die DITIB festigt die türkisch-islamische Parallelgesellschaft in Deutschland und stemmt sich energisch der Integration der in Deutschland lebenden Menschen türkischer Nationalität in die deutsche Mehrheitsgesellschaft entgegen. Sie schätzt die Rechte von Frauen gering und baut in Deutschland eine politisch-religiöse Front gegen die vermeintlichen oder tatsächlichen Gegner der türkischen Regierung auf, insbesondere gegen rechtsstaatlich orientierte türkische Kemalisten, Kurden, Jesiden und Armenier. Die politisch-religiöse Ausrichtung der DITIB ist gegen den Frieden sowie gegen die Völkerverständigung gerichtet.

Deshalb kann die DITIB als Partner deutscher Landesregierungen im Rahmen von Staatsverträgen nicht in Betracht kommen.

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