Wir fordern die Auskunftspflicht für Veterinärämter in Niedersachsen!

Wir fordern die Auskunftspflicht für Veterinärämter in Niedersachsen!
Warum ist diese Petition wichtig?
An die Landesparteien des Landtages Niedersachsen
Für die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bzw. Transparenzgesetzes in Ihre Agenda vor der Landtagswahl im Herbst 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
neben Sachsen und Bayern nimmt das Bundesland Niedersachsen immer noch eine traurige Sonderrolle hinsichtlich der behördlichen Transparenz gegenüber seinen Landesbürger:innen ein. Es wurden bereits fünf Entschließungsanträge von unterschiedlichen Parteien, für die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), bzw. Transparenzgesetzes für Niedersachsen, abgelehnt, obwohl andere Bundesländer dieses Gesetz zum Teil bereits vor 20 Jahren eingeführt haben!
Dies stellt unserer Ansicht nach eine große Ungleichbehandlung gegenüber den Bürger:innen anderer Bundesländer dar!
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat jeder Bürger und jede Bürgerin einen voraussetzungslosen Anspruch auf den Zugang zu Informationen, auf Auskünfte und auf Akteneinsicht gegenüber den Behörden. Die Auskünfte können dabei schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch erfahren werden können und sollten, wenn sie in dieser einfachen Form stattfinden, auch kostenfrei sein. Transparenz sollte eine der Kernaufgaben der niedersächsischen Verwaltungen darstellen.
Das Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz gehört zu einer lebendigen und demokratischen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. Es trägt zur politischen Willensbildung, zum Schutz vor Lobbyismus und Korruption bei. Zudem fördert das Informationsfreiheitsgesetz eine bürgernahe Demokratie und stärkt das Vertrauen in die Behörden durch Transparenz. Außerdem stellt das Informationsfreiheitsgesetz eine Kontrolle durch Bürger:innen zur Wahrung demokratischer Interessen dar.
Für uns, die in der Tierrechtsarbeit und im Tierschutz aktiven Bürger:innen liegt bei diesem Anliegen der Schwerpunkt in der Transparenz der niedersächsischen Veterinärämter. Oft melden wir, oder auch Privatpersonen, den zuständigen Veterinärämtern Verstöße, oder mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Verordnungen oder geltende Leitlinien. Anschließende Informationen darüber, ob, wann und wie den Tieren geholfen bzw. durch die Amtstierärzte in den gemeldeten Angelegenheiten verfahren wurde, werden uns aufgrund des fehlenden Informationsfreiheitsgesetzes verwehrt. Diese Informationen stellen aber für uns, unsere Arbeit und den Schutz der Tiere, ein wichtiges Anliegen dar, denn Tierschutz ist ein öffentliches Interesse!
Die Rechte Dritter, wie personenbezogene Daten, Berufs-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Urheberrechte wären durch die Einführung des IFG in Niedersachsen nicht zwangsläufig gefährdet, wobei diese allgemein keinen Vorrang vor den Rechten der Tiere und dem Tierschutz haben sollten.
Von den Veterinärbehörden sollte zudem ein Register angelegt werden, in dem Personen und Betriebe, die wegen Verstößen, oder wiederholten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, diesbezüglichen Verordnungen oder Leitlinien, aufgeführt werden, um möglichen, zukünftigen Schaden von Tieren abzuwenden.
Den Bürger:innen sollten Sanktionsmöglichkeiten für den Fall zur Verfügung stehen, wenn Behörden ihrer Auskunftspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen.
Wir „Ostfriesen gegen Tierleid“ und alle Unterzeichner:innen fordern die Landesparteien Niedersachsens auf, die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes bzw. Transparenzgesetzes vor der kommenden Landtagswahl im Herbst 2022, auf Ihre politische Agenda zu setzen und sich für dieses wichtige, demokratische Mittel stark zu machen.