Wiederholungsklausur Strafrecht - BaWü - 1. juristisches Staatsexamen

Das Problem

Thema:

Die Strafrechtsklausur des 1. juristischen Staatsexamens in Baden-Württemberg, die im Februar 2021 stattfand, soll zulasten der Studierenden Mitte April wiederholt werden. Begründet wird dies vom Landesjustizprüfungsamt wie folgt:

 


„Wir bedauern, Sie darüber informieren zu müssen, dass uns nachträglich Umstände bekannt geworden sind, auf Grund derer wir davon ausgehen müssen, dass einem nicht mehr eingrenzbaren Kreis von Prüflingen zumindest Teile der Aufsichtsarbeit Nr. 6 bereits drei Tage vor dem Prüfungstag bekannt wurden. Dies beruht auf Unregelmäßigkeiten in einem Prüfungsraum. Da wir nicht ausschließen können, dass Informationen über den Inhalt der Klausur auch außerhalb des betroffenen Prüfungsraums und des Prüfungsorts gestreut wurden, erscheint die Chancengleichheit aller Prüflinge in einem so hohen Maße beeinträchtigt, dass wir uns leider gezwungen sehen, landesweit eine Nachklausur im Strafrecht für alle Prüflinge anzuordnen, die zwingend von allen Prüflingen zu absolvieren ist.“

 


Situation in Konstanz:

(welche vermutlich in dem Schreiben angedeutet wird.)

In einem der drei Prüfungsräume in Konstanz wurde die für Donnerstag geplante Strafrechtsklausur fälschlicherweise bereits am Montag verdeckt ausgeteilt und nach Bemerken des offensichtlichen Versehens umgehend wieder eingesammelt. Dabei soll es sich um 75 Exemplare gehandelt haben. Die Verteilerin zählte in der Aufregung zunächst 71 Klausuren und ein anwesender Herr anschließend 74. Schließlich schien alles in Ordnung; zudem befanden sich die Habseligkeiten der Studierenden an den Außenwänden und nicht etwa an den Tischen bzw. in Reichweite der Prüflinge.

Drei Tage später fand besagte Strafrechtsklausur planmäßig statt. Die Studierenden schlossen mit jener Klausur eine lange und teils enorm zermürbende Zeit der Examensvorbereitung ab. Am 15. März erreichte alle Prüflinge des betreffenden Durchgangs schließlich die bestürzende oben zitierte Mail.

Fragen:

Wie kann es sein, dass die „Unregelmäßigkeit“, zu der es in Konstanz kam, nicht schon am Montag gemeldet und am Donnerstag sodann eine Ersatzklausur ausgeteilt wurde, wie es für genau solche Fälle vorgesehen ist? Dieser schwerwiegende Fehler ist nicht dem Verantwortungsbereich der Studierenden zuzuweisen, die nun unter dem Deckmantel der Chancengleichheit die Konsequenzen für das Debakel ausbaden sollen.

Welche Beweise gibt es zudem für eine mögliche Vervielfältigung oder anderweitige Betrugsversuche? Welche konkreten Indizien rechtfertigen eine Wiederholungsklausur? Diese Fragen sind zu klären und bedürfen genauerer Begründung, um die Wiederholung der Klausur und die damit einhergehende erhebliche Belastung für die Studierenden zu legitimieren – insbesondere angesichts der durch die Corona-Pandemie ohnehin widrigen Umstände.

Lieber Herr Minister Wolf,

dies ist ein ungeheuerlicher Vorgang und durch nichts zu entschuldigen. Nach dem Vorfall am Montag blieben drei Tage Zeit, um die Ersatzklausur aus dem Schrank zu holen, wenn Bedenken bestanden. Stattdessen geht der Prüfungsdruck für die Examenskandidat*innen sinnlos in die Verlängerung. Mit Kanzleitrost allein ist es an dieser Stelle für die jetzt einigermaßen verzweifelten Studierenden im Land nicht getan. Gerade in dieser Zeit stellt die Wiederholung einer Examensklausur eine immense psychische Belastung dar, sodass wir umgehend genauere Überprüfung sowie eingehende Erklärung fordern.

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L. S.Petitionsstarter*in
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Thema:

Die Strafrechtsklausur des 1. juristischen Staatsexamens in Baden-Württemberg, die im Februar 2021 stattfand, soll zulasten der Studierenden Mitte April wiederholt werden. Begründet wird dies vom Landesjustizprüfungsamt wie folgt:

 


„Wir bedauern, Sie darüber informieren zu müssen, dass uns nachträglich Umstände bekannt geworden sind, auf Grund derer wir davon ausgehen müssen, dass einem nicht mehr eingrenzbaren Kreis von Prüflingen zumindest Teile der Aufsichtsarbeit Nr. 6 bereits drei Tage vor dem Prüfungstag bekannt wurden. Dies beruht auf Unregelmäßigkeiten in einem Prüfungsraum. Da wir nicht ausschließen können, dass Informationen über den Inhalt der Klausur auch außerhalb des betroffenen Prüfungsraums und des Prüfungsorts gestreut wurden, erscheint die Chancengleichheit aller Prüflinge in einem so hohen Maße beeinträchtigt, dass wir uns leider gezwungen sehen, landesweit eine Nachklausur im Strafrecht für alle Prüflinge anzuordnen, die zwingend von allen Prüflingen zu absolvieren ist.“

 


Situation in Konstanz:

(welche vermutlich in dem Schreiben angedeutet wird.)

In einem der drei Prüfungsräume in Konstanz wurde die für Donnerstag geplante Strafrechtsklausur fälschlicherweise bereits am Montag verdeckt ausgeteilt und nach Bemerken des offensichtlichen Versehens umgehend wieder eingesammelt. Dabei soll es sich um 75 Exemplare gehandelt haben. Die Verteilerin zählte in der Aufregung zunächst 71 Klausuren und ein anwesender Herr anschließend 74. Schließlich schien alles in Ordnung; zudem befanden sich die Habseligkeiten der Studierenden an den Außenwänden und nicht etwa an den Tischen bzw. in Reichweite der Prüflinge.

Drei Tage später fand besagte Strafrechtsklausur planmäßig statt. Die Studierenden schlossen mit jener Klausur eine lange und teils enorm zermürbende Zeit der Examensvorbereitung ab. Am 15. März erreichte alle Prüflinge des betreffenden Durchgangs schließlich die bestürzende oben zitierte Mail.

Fragen:

Wie kann es sein, dass die „Unregelmäßigkeit“, zu der es in Konstanz kam, nicht schon am Montag gemeldet und am Donnerstag sodann eine Ersatzklausur ausgeteilt wurde, wie es für genau solche Fälle vorgesehen ist? Dieser schwerwiegende Fehler ist nicht dem Verantwortungsbereich der Studierenden zuzuweisen, die nun unter dem Deckmantel der Chancengleichheit die Konsequenzen für das Debakel ausbaden sollen.

Welche Beweise gibt es zudem für eine mögliche Vervielfältigung oder anderweitige Betrugsversuche? Welche konkreten Indizien rechtfertigen eine Wiederholungsklausur? Diese Fragen sind zu klären und bedürfen genauerer Begründung, um die Wiederholung der Klausur und die damit einhergehende erhebliche Belastung für die Studierenden zu legitimieren – insbesondere angesichts der durch die Corona-Pandemie ohnehin widrigen Umstände.

Lieber Herr Minister Wolf,

dies ist ein ungeheuerlicher Vorgang und durch nichts zu entschuldigen. Nach dem Vorfall am Montag blieben drei Tage Zeit, um die Ersatzklausur aus dem Schrank zu holen, wenn Bedenken bestanden. Stattdessen geht der Prüfungsdruck für die Examenskandidat*innen sinnlos in die Verlängerung. Mit Kanzleitrost allein ist es an dieser Stelle für die jetzt einigermaßen verzweifelten Studierenden im Land nicht getan. Gerade in dieser Zeit stellt die Wiederholung einer Examensklausur eine immense psychische Belastung dar, sodass wir umgehend genauere Überprüfung sowie eingehende Erklärung fordern.

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L. S.Petitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Landesjustizprüfungsamt
Landesjustizprüfungsamt
Sintje Leßner
Sintje Leßner
Guido Wolf
Guido Wolf

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