Kostenübernahme für Sportprothesen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Rainer Mika und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Laufen ist der optimale Sport, um Körper und Geist erwiesenermaßen fit, gesund und auch jung zu halten. Laufen ist aber auch ein wesentlicher therapeutischer Baustein bei Erkrankungen wie z.B. Herz-Kreislaufsystem, Diabetes, bei Depressionen oder Angststörungen. Laufen bedeutet Lebensqualität!

Gesetzlich sind Krankenkassen NICHT dazu verpflichtet, beinamputierten Menschen eine speziell für den Sport gefertigte Prothese zu bezahlen. Diese fallen nicht in die Grundversorgung. Die Förderung des Freizeitsports gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Krankenkassen.  

Mein Name ist Tanja, ich bin 24 Jahre alt und durch die chronische Schmerzkrankheit CRPS musste mir mein rechtes Bein amputiert werden. Mein Körper ist nicht mehr vollständig, wodurch ich auf spezielle Prothesen angewiesen bin. Als beinamputierter Mensch möchte ich aber auch diesen Sport ausüben, einfach mit anderen Menschen joggen, nicht ausgegrenzt sein. 

"Die Sportprothese dient nur einem speziellen Mobilitätsbedürfnis beim Sport, so dass die Kasse für die Kosten nicht aufkommen muss“. So lautet ein Satz im Urteil des BSG, im welchem eine Versorgung mit der Sportprothese abgelehnt wurde. Dieser Satz ist herablassend und diskriminierend, denn Mensch ist Mensch und ein amputierter Mensch hat ebenso ein normales Mobilitätsbedürfnis wie jeder andere und kein „spezielles“. Sport ist ein Grundbedürfnis von jedem Menschen!

Mit einer Alltagsprothese zu Joggen bedeutet, dass der Aufprall beim Laufen ungedämpft auf den Beinstumpf trifft, was zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Alltagsprothesen sind für ein effektives Joggen ungeeignet. Außerdem sind sie im Vergleich zu Sportprothesen wesentlich schwerer. Auch das Abrollen des Fußes ist nicht möglich!

Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.  

Sportprothesen für Beinamputierte sind jedoch notwendig und wir fordern vom Bundesministerium für Gesundheit, dass diese, sofern der Beinamputierte in der Lage ist, diese auch zu nutzen, von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden müssen!

Joggen ist der einfachste und effektivste Sport – einfach Schuhe an und los!

Ein Satz den man unzählige male lesen kann, auch bei den Krankenkassen selbst!

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Tanja HöflerPetitionsstarter*in

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Das Problem

Laufen ist der optimale Sport, um Körper und Geist erwiesenermaßen fit, gesund und auch jung zu halten. Laufen ist aber auch ein wesentlicher therapeutischer Baustein bei Erkrankungen wie z.B. Herz-Kreislaufsystem, Diabetes, bei Depressionen oder Angststörungen. Laufen bedeutet Lebensqualität!

Gesetzlich sind Krankenkassen NICHT dazu verpflichtet, beinamputierten Menschen eine speziell für den Sport gefertigte Prothese zu bezahlen. Diese fallen nicht in die Grundversorgung. Die Förderung des Freizeitsports gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Krankenkassen.  

Mein Name ist Tanja, ich bin 24 Jahre alt und durch die chronische Schmerzkrankheit CRPS musste mir mein rechtes Bein amputiert werden. Mein Körper ist nicht mehr vollständig, wodurch ich auf spezielle Prothesen angewiesen bin. Als beinamputierter Mensch möchte ich aber auch diesen Sport ausüben, einfach mit anderen Menschen joggen, nicht ausgegrenzt sein. 

"Die Sportprothese dient nur einem speziellen Mobilitätsbedürfnis beim Sport, so dass die Kasse für die Kosten nicht aufkommen muss“. So lautet ein Satz im Urteil des BSG, im welchem eine Versorgung mit der Sportprothese abgelehnt wurde. Dieser Satz ist herablassend und diskriminierend, denn Mensch ist Mensch und ein amputierter Mensch hat ebenso ein normales Mobilitätsbedürfnis wie jeder andere und kein „spezielles“. Sport ist ein Grundbedürfnis von jedem Menschen!

Mit einer Alltagsprothese zu Joggen bedeutet, dass der Aufprall beim Laufen ungedämpft auf den Beinstumpf trifft, was zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Alltagsprothesen sind für ein effektives Joggen ungeeignet. Außerdem sind sie im Vergleich zu Sportprothesen wesentlich schwerer. Auch das Abrollen des Fußes ist nicht möglich!

Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.  

Sportprothesen für Beinamputierte sind jedoch notwendig und wir fordern vom Bundesministerium für Gesundheit, dass diese, sofern der Beinamputierte in der Lage ist, diese auch zu nutzen, von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden müssen!

Joggen ist der einfachste und effektivste Sport – einfach Schuhe an und los!

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Die Entscheidungsträger*innen

Takis Mehmet Ali
MdB, Beauftragter der SPD-Fraktion für die Belange von Menschen mit Behinderung
Beantwortet
„Die prothetische Versorgung im Breitensport ist ein Thema, das viele Menschen mit Behinderung beschäftigt. Aus meiner Sicht besteht hier dringender Klärungsbedarf, ob die Kostenübernahme für Sportprothesen zum Ausgleich von Behinderung weiterhin ausschließlich bei den Krankenkassen liegen soll. Denn wenn man die sportliche Betätigung als eine Form gesellschaftlicher Teilhabe betrachtet, wäre das ein Bereich, der unmittelbar im Bundesteilhabegesetz (BTHG) geregelt wäre. Es stellt sich daher wohl die Frage, ob ein Anspruch für sportprothetische Versorgung von Menschen mit Behinderungen nicht auch im Rehabilitations- und Teilhaberecht besteht. Darüber sollte meines Erachtens zumindest diskutiert werden.“
Karl Lauterbach
Bundesminister für Gesundheit
Bundesministerium für Gesundheit
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