Kommerzielle E-Scooter-Nutzung in Hamburg konsequent kontrollieren – oder verbieten!

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Das Problem

In der Freien und Hansestadt Hamburg sind rund 21000 kommerzielle E-Scooter in einem sogenannten Free-Floating-Modell im Einsatz. 

Leider gibt es mit diesem Verkehrsmittel große Probleme. Die häufig jugendlichen Nutzer fahren oft rücksichtslos und verkehrswidrig durch Fußgängerzonen, auf Rad- und Fußwegen entgegen der Fahrtrichtung, sie fahren zu zweien oder zu dritt. Und sie gefährden dabei Radfahrer und Fußgänger, aber insbesondere ältere Verkehrsteilnehmer, Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen. Häufig werden die E-Scooter mitten auf Geh- oder Radwegen als Hindernisse abgestellt, wo ohnehin zu wenig Platz ist. 

Die Stadt Hamburg und sein Rot-Grüner Senat bezeichnen dieses Verkehrsmittel als einen Teil der Mobilitätswende. Tatsächlich gibt es jedoch zahlreiche gute Gründe, den E-Scootern ihre angeblich nachhaltige Eignung als umweltfreundliches Verkehrsmittel abzusprechen. Sie stehen im direkten Wettbewerb mit dem klassischen ÖPNV und dem Fahrrad. Die Zielgruppe der Nutzer besteht zum großen Teil aus jugendlichen und sehr jungen Erwachsenen; die Nutzung ersetzt daher keine Autofahrten; stattdessen bedeutet die Nutzung von kommerziellen E-Scootern ein weiteres Verkehrsmittel, das Verkehrsfläche benötigt. Die Lebensdauer der E-Scooter ist (auch durch mißbräuchliche Nutzung) sehr gering (1-3 Jahre),  für die Herstellung insbesondere der Akkus werden große Mengen an Lithium, Kobalt und Seltene Erden benötigt; der Unterhalt der Flotte erfordert eine weitere Flotte an Versorgungsfahrzeugen, die teils aus Diesel-Transportern besteht. Die E-Scooter werden überwiegend in China hergestellt und per Containerfrachtschiffen nach Europa eingeführt, was die Umweltbilanz zusätzlich verschlechtert. Von einem nachhaltigen und umweltfreundlichen Verkehrsmittel kann daher keine Rede sein. Die Polizei stößt bei ihrer Aufgabe, für die Einhaltung der Verkehrsregeln zu sorgen, an ihre Grenzen, die Unterstützung der Behörden durch die Betreiber der Flotten ist gering, da diese den kommerziellen  Erfolg einschränken. Die Verkehrsbehörde schiebt bundeseinheitliche Gesetzgebung gegen ein Verbot kommerzieller E-Scooter vor – dabei gibt es Städte wie Gelsenkirchen, in denen ein Verbot erfolgreich durchgesetzt wurde.

Die Forderungen der Unterzeichner an den Hamburger Senat und insbesondere an den Verkehrssenator lauten: 1: Der Senat muss sicherstellen, dass durch die Nutzung von kommerziellen E-Scootern andere Verkehrsteilnehmer nicht über die Maßen gefährdet, belästigt oder verdrängt werden. 2: Der Hamburger Senat soll überprüfen, ob kommerzielle E-Scooter tatsächlich  einen positiven Einfluss auf den Verkehr in Hamburg haben und nicht in Konkurrenz zum klassischen ÖPNV und dem Fahrrad steht. Bei negativem Ergebnis ist die Genehmigung des Betriebs zu überdenken. 3: Die Einhaltung der Verkehrsvorschriften hat oberste Priorität; insbesondere der §1 der STVO, Rücksichtnahme und Vermeidung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. 4: Die Flottenbetreiber der kommerziellen E-Scooter müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und dafür Sorge tragen, dass die Nutzer die E-Scooter ordnungsgemäß nutzen und abstellen. Bei Verstößen gegen die STVO und die Nutzungsbedingungen werden die Betreiber verpflichtet, den Behörden die Nutzerdaten zur Verfügung stellen, um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und Straftaten verfolgen zu können.

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Frank JanssenPetitionsstarter*in

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