KINDESMISSBRAUCH - KEIN KONTAKTRECHT FÜR TÄTER:INNEN!! DRINGENDE REFORM DES KINDERSCHUTZES


KINDESMISSBRAUCH - KEIN KONTAKTRECHT FÜR TÄTER:INNEN!! DRINGENDE REFORM DES KINDERSCHUTZES
Das Problem
"Ich kämpfe für die fünfjährige Tochter meiner Freundin – gegen ein System, das Täter schützt und ihre Opfer ausliefert!"
An das Österreichische Parlament, die Bundesregierung und das Justizministerium
In Österreich wird der Kinderschutz immer wieder als ein zentrales Anliegen betont. Doch in der Praxis zeigt sich eine erschreckende Diskrepanz zwischen den erklärten Zielen und der tatsächlichen Umsetzung. Missbrauchte und misshandelte Kinder werden weiterhin gezwungen, mit ihren Täter:innen Kontakt zu haben, weil das bestehende Rechtssystem ihnen nicht ausreichend Schutz gewährt. Dies stellt eine gravierende Missachtung des Kindeswohls dar und ist mit den grundlegenden Prinzipien eines modernen und kinderfreundlichen Rechtsstaates nicht vereinbar.
Wir fordern daher eine umfassende und sofortige Reform des österreichischen Familienrechts zum Schutz von missbrauchten und misshandelten Kindern.
Unsere Forderungen:
1️⃣ Sofortige Aussetzung des Kontaktrechts bei Missbrauchs- oder Gewaltvorwürfen
Sobald glaubhafte Missbrauchs- oder Gewaltvorwürfe gegen einen Elternteil erhoben werden, muss das Kontaktrecht des mutmaßlichen Täters oder Täterin umgehend ausgesetzt werden. Ein erneuter Kontakt darf erst nach einer unabhängigen, interdisziplinären Untersuchung erfolgen, die eindeutig nachweist, dass keine Gefährdung für das Kindeswohl besteht. Das Kindeswohl muss in jedem Fall vorrangig vor den Rechten der Täter behandelt werden.
2️⃣ Verhinderung der finanziellen Benachteiligung des betreuenden Elternteils
Eltern, die im besten Interesse des Kindes handeln und den Kontakt zum mutmaßlichen Täter oder Täterin verweigern, dürfen nicht durch finanzielle oder gerichtliche Sanktionen benachteiligt werden. Der Staat ist in der Pflicht, diese Eltern zu unterstützen, indem er kostenfreie rechtliche Beratung und Verfahrenshilfe bereitstellt, sodass der Kinderschutz nicht an finanziellen Barrieren scheitert.
3️⃣ Kostenlose rechtliche und psychologische Unterstützung für betroffene Kinder und ihre Betreuungspersonen
Betroffene Kinder sowie deren Betreuungspersonen benötigen dringend qualifizierte rechtliche Unterstützung und psychologische Begleitung. Der Staat muss garantieren, dass diese Unterstützung umfassend, kostenlos und unverzüglich bereitgestellt wird, um sicherzustellen, dass die Rechte und das Wohl der Kinder zu jeder Zeit gewahrt bleiben.
4️⃣ Verbindliche Berücksichtigung des Kindeswillens
Der Wille des Kindes muss in familiengerichtlichen Verfahren unbedingt berücksichtigt werden, insbesondere wenn das Kind aufgrund von Trauma oder Angst den Kontakt zu einem Elternteil ablehnt. Die Gerichte müssen diese Ablehnung als zentrales Entscheidungskriterium anerkennen und den Kindeswillen konsequent respektieren.
5️⃣ Unabhängige, kinderschutzspezifische Gutachten
Familiengerichtliche Entscheidungen zum Kontaktrecht müssen auf unabhängigen, spezialisierten Gutachten von Kinderpsycholog:innen und Traumaexpert:innen beruhen. Diese Gutachten dürfen weder von den Parteien des Verfahrens beauftragt noch beeinflusst werden. Sie müssen objektiv und ausschließlich im besten Interesse des Kindes erstellt werden.
6️⃣ Verpflichtende Schulungen für Richter:innen und Staatsanwält:innen
Alle Richter:innen und Staatsanwält:innen, die in familienrechtlichen Verfahren tätig sind, müssen verpflichtend in Kinderschutz fragen und Traumapädagogik geschult werden. Diese Schulungen sollen sicherstellen, dass alle juristischen Entscheidungsträger:innen die Auswirkungen von Missbrauch und Gewalt auf Kinder verstehen und kindgerechte Entscheidungen treffen, die dem Kindeswohl gerecht werden.
Ziel dieser Petition:
Diese weitreichenden Reformen sind dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass der Kinderschutz in Österreich keine leere Worthülse bleibt, sondern aktiv und wirksam umgesetzt wird. Kein Kind darf durch gesetzliche Lücken gezwungen werden, Kontakt zu einem Täter oder Täterin zu haben. Der Schutz von Kindern muss höchste Priorität haben und darf nicht von finanziellen oder bürokratischen Hürden abhängen.
Stehen Sie an der Seite der Kinder, die keinen Schutz finden! Unterzeichnen Sie diese Petition und setzen Sie ein Zeichen, dass kein Kind in Österreich weiterhin unter den Versäumnissen des Systems leiden muss. Ihre Unterschrift könnte der Wendepunkt im Leben eines Kindes sein – eine Chance, die dringend benötigte Sicherheit zu erhalten.
#KinderschutzReform #KeinKontaktrechtFürTäter #KindeswohlVorrang

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Das Problem
"Ich kämpfe für die fünfjährige Tochter meiner Freundin – gegen ein System, das Täter schützt und ihre Opfer ausliefert!"
An das Österreichische Parlament, die Bundesregierung und das Justizministerium
In Österreich wird der Kinderschutz immer wieder als ein zentrales Anliegen betont. Doch in der Praxis zeigt sich eine erschreckende Diskrepanz zwischen den erklärten Zielen und der tatsächlichen Umsetzung. Missbrauchte und misshandelte Kinder werden weiterhin gezwungen, mit ihren Täter:innen Kontakt zu haben, weil das bestehende Rechtssystem ihnen nicht ausreichend Schutz gewährt. Dies stellt eine gravierende Missachtung des Kindeswohls dar und ist mit den grundlegenden Prinzipien eines modernen und kinderfreundlichen Rechtsstaates nicht vereinbar.
Wir fordern daher eine umfassende und sofortige Reform des österreichischen Familienrechts zum Schutz von missbrauchten und misshandelten Kindern.
Unsere Forderungen:
1️⃣ Sofortige Aussetzung des Kontaktrechts bei Missbrauchs- oder Gewaltvorwürfen
Sobald glaubhafte Missbrauchs- oder Gewaltvorwürfe gegen einen Elternteil erhoben werden, muss das Kontaktrecht des mutmaßlichen Täters oder Täterin umgehend ausgesetzt werden. Ein erneuter Kontakt darf erst nach einer unabhängigen, interdisziplinären Untersuchung erfolgen, die eindeutig nachweist, dass keine Gefährdung für das Kindeswohl besteht. Das Kindeswohl muss in jedem Fall vorrangig vor den Rechten der Täter behandelt werden.
2️⃣ Verhinderung der finanziellen Benachteiligung des betreuenden Elternteils
Eltern, die im besten Interesse des Kindes handeln und den Kontakt zum mutmaßlichen Täter oder Täterin verweigern, dürfen nicht durch finanzielle oder gerichtliche Sanktionen benachteiligt werden. Der Staat ist in der Pflicht, diese Eltern zu unterstützen, indem er kostenfreie rechtliche Beratung und Verfahrenshilfe bereitstellt, sodass der Kinderschutz nicht an finanziellen Barrieren scheitert.
3️⃣ Kostenlose rechtliche und psychologische Unterstützung für betroffene Kinder und ihre Betreuungspersonen
Betroffene Kinder sowie deren Betreuungspersonen benötigen dringend qualifizierte rechtliche Unterstützung und psychologische Begleitung. Der Staat muss garantieren, dass diese Unterstützung umfassend, kostenlos und unverzüglich bereitgestellt wird, um sicherzustellen, dass die Rechte und das Wohl der Kinder zu jeder Zeit gewahrt bleiben.
4️⃣ Verbindliche Berücksichtigung des Kindeswillens
Der Wille des Kindes muss in familiengerichtlichen Verfahren unbedingt berücksichtigt werden, insbesondere wenn das Kind aufgrund von Trauma oder Angst den Kontakt zu einem Elternteil ablehnt. Die Gerichte müssen diese Ablehnung als zentrales Entscheidungskriterium anerkennen und den Kindeswillen konsequent respektieren.
5️⃣ Unabhängige, kinderschutzspezifische Gutachten
Familiengerichtliche Entscheidungen zum Kontaktrecht müssen auf unabhängigen, spezialisierten Gutachten von Kinderpsycholog:innen und Traumaexpert:innen beruhen. Diese Gutachten dürfen weder von den Parteien des Verfahrens beauftragt noch beeinflusst werden. Sie müssen objektiv und ausschließlich im besten Interesse des Kindes erstellt werden.
6️⃣ Verpflichtende Schulungen für Richter:innen und Staatsanwält:innen
Alle Richter:innen und Staatsanwält:innen, die in familienrechtlichen Verfahren tätig sind, müssen verpflichtend in Kinderschutz fragen und Traumapädagogik geschult werden. Diese Schulungen sollen sicherstellen, dass alle juristischen Entscheidungsträger:innen die Auswirkungen von Missbrauch und Gewalt auf Kinder verstehen und kindgerechte Entscheidungen treffen, die dem Kindeswohl gerecht werden.
Ziel dieser Petition:
Diese weitreichenden Reformen sind dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass der Kinderschutz in Österreich keine leere Worthülse bleibt, sondern aktiv und wirksam umgesetzt wird. Kein Kind darf durch gesetzliche Lücken gezwungen werden, Kontakt zu einem Täter oder Täterin zu haben. Der Schutz von Kindern muss höchste Priorität haben und darf nicht von finanziellen oder bürokratischen Hürden abhängen.
Stehen Sie an der Seite der Kinder, die keinen Schutz finden! Unterzeichnen Sie diese Petition und setzen Sie ein Zeichen, dass kein Kind in Österreich weiterhin unter den Versäumnissen des Systems leiden muss. Ihre Unterschrift könnte der Wendepunkt im Leben eines Kindes sein – eine Chance, die dringend benötigte Sicherheit zu erhalten.
#KinderschutzReform #KeinKontaktrechtFürTäter #KindeswohlVorrang

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Petition am 29. März 2025 erstellt