Keine willkürliche Einschränkung der Videosprechstunde


Keine willkürliche Einschränkung der Videosprechstunde
Das Problem
In den zurückliegenden Pandemiejahren haben viele Arztpraxen und psychotherapeutische Praxen Videosprechstunden eingeführt, um in Krisenzeiten weiter für Patient:innen da zu sein. Viele haben dabei die Erfahrung gesammelt, dass die Videosprechstunde in verschiedensten Situationen eine sinnvolle Alternative zum Vor-Ort-Termin darstellt. Seit dem 01. April ist die medizinische und psychologische Unterstützung per Video allerdings stark eingeschränkt. Nur noch 30 Prozent aller Termine dürfen digital stattfinden.
Eine rationale Erklärung fehlt
Für eine moderne Medizin ist das 30-Prozent-Limit ein Rückschritt. Deutschland ist – soweit bekannt – das einzige Land der Welt, in dem eine solche pauschale Einschränkung für die Online-Behandlung gilt. Dadurch wird die Versorgung ausgebremst – vor allem dort, wo der Weg in die Praxis sowieso nicht leicht ist. Das gilt z.B. für die Gesundheitsversorgung auf dem Land oder für Patient:innen mit Behinderungen. Der Schaden ist in der psychotherapeutischen Versorgung besonders groß. Hier finden rund 75 Prozent aller Videosprechstunden statt.
Eine rationale Erklärung für die Maßnahme fehlt völlig. Der Zeitpunkt ist außerdem denkbar ungünstig gewählt, da die Videosprechstunde aktuell einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung mehrerer Krisen leistet.
30-Prozent-Limit schränkt Hilfe für ukrainische Geflüchtete ein
Der Krieg in der Ukraine hinterlässt Traumata – auch bei den Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind. Hier besteht ein großer Bedarf an professioneller psychotherapeutischer Hilfe. Die Videosprechstunde erleichtert das, wie verschiedene Video-Angebote für Geflüchtete zeigen. Genau diese unmittelbare Hilfe wird allerdings eingeschränkt, weil Psychotherapeut:innen zusätzliche Patient:innen nur teilweise per Video sehen können.
30-Prozent-Limit verursacht mehr Verkehr
Jede Sitzung, die wegen des Limits nicht per Video stattfindet, verursacht zusätzliche Fahrtwege. Wo öffentliche Verkehrsmittel keine Option sind, bedeutet das zusätzlichen Autoverkehr. Diese Konsequenz ist ein weiterer Rückschritt und ein falsches Signal in Zeiten der Klima- und Energiekrise. Der ökologische Fußabdruck der Video-Behandlung ist deutlich niedriger. Dazu kommt ein sozialer Impact. Bei den hohen Spritpreisen bedeutet jeder Fahrtweg eine zusätzliche finanzielle Belastung – vor allem für die Schwächsten der Gesellschaft.
Videosprechstunde schützt weiter vor Ansteckungen
Bei einer bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von circa 800 gab es zuletzt insgesamt mehr als eine Million nachgewiesene Ansteckungen innerhalb einer Woche und täglich rund 176 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19. Maßnahmen, die Ansteckungen verhindern, sind deshalb weiter ratsam und unterstützenswert. Dazu zählt neben der Maske auch die Videosprechstunde. Die Fernbehandlung ist die einzige komplett kontaktlose Form der medizinischen Behandlung.
Keine Einschränkung der Videosprechstunde
Wir meinen, dass Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Entscheidung für oder gegen die Videosprechstunde am besten selbst fällen können. Es muss immer im Einzelfall und aus medizinischen Gründen entschieden werden, nicht auf Basis eines künstlichen Limits, für das es keinen rationalen Grund gibt. Eine willkürliche Einschränkung lehnen wir ab.
Wir erinnern die Parteien der Ampel-Koalition in diesem Zusammenhang an ihr eigenes, im Koalitionsvertrag (S. 83) formuliertes Ziel, die Videosprechstunde zu fördern: "Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil-und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung."
Wir fordern deshalb, dass das 30-Prozent-Limit der Videosprechstunde schnellstmöglich abgeschafft wird. Es ist nicht nachvollziehbar, es ist international einzigartig, es schadet der Gesundheitsversorgung und es trifft die Schwächsten – zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt.
Wir unterstützen in diesem Sinne bestehende Initiativen wie den offenen Brief des SVDGV an den Bewertungsauschuss [1] oder eine Petition [2] an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die eine flexiblere Handhabung der Videosprechstunde für die Psychotherapie bereits überdenkt. Die Unterstützung für die Videosprechstunde wird von vielen Schultern getragen. Gleichzeitig wollen wir noch mehr Unterstützung sammeln, um Entscheidungsträger:innen auf allen Ebenen zu erreichen.
Dieser Aufruf richtet sich an:
- Prof. Dr. med. Karl Lauterbach, MdB / Bundesministerium für Gesundheit
- Robert Habeck, MdB / Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Steffi Lemke, MdB / Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses
- Die Parteizentralen von SPD, Grünen und FDP
gez.
Dr. Peter Zeggel, arztkonsultation ak GmbH
Dr. Claudia Linke, ZAVA Deutschland GmbH & ZAVA Sprechstunde Online GmbH
[1] https://digitalversorgt.de/wp-content/uploads/2022/04/Brief-Bewertungsausschuss-Telemedizin.pdf
[2] https://chng.it/BrVG4pdzSf

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Das Problem
In den zurückliegenden Pandemiejahren haben viele Arztpraxen und psychotherapeutische Praxen Videosprechstunden eingeführt, um in Krisenzeiten weiter für Patient:innen da zu sein. Viele haben dabei die Erfahrung gesammelt, dass die Videosprechstunde in verschiedensten Situationen eine sinnvolle Alternative zum Vor-Ort-Termin darstellt. Seit dem 01. April ist die medizinische und psychologische Unterstützung per Video allerdings stark eingeschränkt. Nur noch 30 Prozent aller Termine dürfen digital stattfinden.
Eine rationale Erklärung fehlt
Für eine moderne Medizin ist das 30-Prozent-Limit ein Rückschritt. Deutschland ist – soweit bekannt – das einzige Land der Welt, in dem eine solche pauschale Einschränkung für die Online-Behandlung gilt. Dadurch wird die Versorgung ausgebremst – vor allem dort, wo der Weg in die Praxis sowieso nicht leicht ist. Das gilt z.B. für die Gesundheitsversorgung auf dem Land oder für Patient:innen mit Behinderungen. Der Schaden ist in der psychotherapeutischen Versorgung besonders groß. Hier finden rund 75 Prozent aller Videosprechstunden statt.
Eine rationale Erklärung für die Maßnahme fehlt völlig. Der Zeitpunkt ist außerdem denkbar ungünstig gewählt, da die Videosprechstunde aktuell einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung mehrerer Krisen leistet.
30-Prozent-Limit schränkt Hilfe für ukrainische Geflüchtete ein
Der Krieg in der Ukraine hinterlässt Traumata – auch bei den Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind. Hier besteht ein großer Bedarf an professioneller psychotherapeutischer Hilfe. Die Videosprechstunde erleichtert das, wie verschiedene Video-Angebote für Geflüchtete zeigen. Genau diese unmittelbare Hilfe wird allerdings eingeschränkt, weil Psychotherapeut:innen zusätzliche Patient:innen nur teilweise per Video sehen können.
30-Prozent-Limit verursacht mehr Verkehr
Jede Sitzung, die wegen des Limits nicht per Video stattfindet, verursacht zusätzliche Fahrtwege. Wo öffentliche Verkehrsmittel keine Option sind, bedeutet das zusätzlichen Autoverkehr. Diese Konsequenz ist ein weiterer Rückschritt und ein falsches Signal in Zeiten der Klima- und Energiekrise. Der ökologische Fußabdruck der Video-Behandlung ist deutlich niedriger. Dazu kommt ein sozialer Impact. Bei den hohen Spritpreisen bedeutet jeder Fahrtweg eine zusätzliche finanzielle Belastung – vor allem für die Schwächsten der Gesellschaft.
Videosprechstunde schützt weiter vor Ansteckungen
Bei einer bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von circa 800 gab es zuletzt insgesamt mehr als eine Million nachgewiesene Ansteckungen innerhalb einer Woche und täglich rund 176 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19. Maßnahmen, die Ansteckungen verhindern, sind deshalb weiter ratsam und unterstützenswert. Dazu zählt neben der Maske auch die Videosprechstunde. Die Fernbehandlung ist die einzige komplett kontaktlose Form der medizinischen Behandlung.
Keine Einschränkung der Videosprechstunde
Wir meinen, dass Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Entscheidung für oder gegen die Videosprechstunde am besten selbst fällen können. Es muss immer im Einzelfall und aus medizinischen Gründen entschieden werden, nicht auf Basis eines künstlichen Limits, für das es keinen rationalen Grund gibt. Eine willkürliche Einschränkung lehnen wir ab.
Wir erinnern die Parteien der Ampel-Koalition in diesem Zusammenhang an ihr eigenes, im Koalitionsvertrag (S. 83) formuliertes Ziel, die Videosprechstunde zu fördern: "Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil-und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung."
Wir fordern deshalb, dass das 30-Prozent-Limit der Videosprechstunde schnellstmöglich abgeschafft wird. Es ist nicht nachvollziehbar, es ist international einzigartig, es schadet der Gesundheitsversorgung und es trifft die Schwächsten – zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt.
Wir unterstützen in diesem Sinne bestehende Initiativen wie den offenen Brief des SVDGV an den Bewertungsauschuss [1] oder eine Petition [2] an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die eine flexiblere Handhabung der Videosprechstunde für die Psychotherapie bereits überdenkt. Die Unterstützung für die Videosprechstunde wird von vielen Schultern getragen. Gleichzeitig wollen wir noch mehr Unterstützung sammeln, um Entscheidungsträger:innen auf allen Ebenen zu erreichen.
Dieser Aufruf richtet sich an:
- Prof. Dr. med. Karl Lauterbach, MdB / Bundesministerium für Gesundheit
- Robert Habeck, MdB / Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Steffi Lemke, MdB / Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses
- Die Parteizentralen von SPD, Grünen und FDP
gez.
Dr. Peter Zeggel, arztkonsultation ak GmbH
Dr. Claudia Linke, ZAVA Deutschland GmbH & ZAVA Sprechstunde Online GmbH
[1] https://digitalversorgt.de/wp-content/uploads/2022/04/Brief-Bewertungsausschuss-Telemedizin.pdf
[2] https://chng.it/BrVG4pdzSf

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Petition am 25. April 2022 erstellt