Keine Straffreiheit bei Tierquälerei – Gerechtigkeit für die in Gläsern erstickten Kitten


Keine Straffreiheit bei Tierquälerei – Gerechtigkeit für die in Gläsern erstickten Kitten
Das Problem
Für eine gründliche Aufklärung und angemessene Bestrafung des langjährigen grausamen Tötens von Katzenbabys in der Samtgemeinde Bodenteich
Hintergrund
Im Fall Bad Bodenteich (Landkreis Uelzen) wurden neugeborene Katzenbabys in Schraubgläser gesteckt und qualvoll dem Ersticken überlassen. Mindestens drei Tiere starben, ein weiteres überlebte zunächst, verstarb jedoch später an den Folgen. (Quelle: AZ Online)
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat das Verfahren gegen den beschuldigten Mann eingestellt – mit der Begründung, es liege „kein öffentliches Interesse“ vor.
Damit wird ein Signal gesetzt, dass grausame Tierquälerei ohne ernsthafte Konsequenzen bleiben darf.
Unsere Forderung
Wir fordern:
Die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten, da Zeugenaussagen und das geständige Verhalten belegen, dass nicht von einer einmaligen Tat oder Bagatelle ausgegangen werden kann.
Eine korrekte und vollständige Abfrage der Aussagen aller Zeugen, ebenso derer, die die Vorfälle der vergangenen Jahre bestätigen können. Ebenso fordern wir eine zweckmäßige Zeugenermittlung, um die Umstände in dem Haus zu beleuchten, z.B. durch Angehörige oder weitere Personen, die regelmäßig Kontakt zu dem Täter haben oder hatten.
Wir fordern eine umfassende strafrechtliche Ahndung dieser Taten sowie eine angemessene Strafe, die deutlich macht, dass Tiere kein bloßes Eigentum sind, sondern gesetzlich verankerte Schutzrechte haben.
👉 Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift, damit dieses Verfahren wieder aufgenommen wird und Tierquälerei in Deutschland konsequent verfolgt wird.
An:
Landkreis Uelzen
Staatsanwaltschaft Lüneburg
Veterinäramt des Landkreises Uelzen
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen
Landestierschutzbeauftragte Dr. med. vet. Julia Pfeiffer-Schlichting
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Entsetzen haben wir von den schrecklichen Vorfällen in der Samtgemeinde Bodenteich erfahren, bei denen ein Mann über Jahre hinweg neugeborene Katzenbabys in Schraubgläser gestopft und erstickt hat. Mehrere Zeugen berichten, dass er diese grausame Tat wiederholt begangen hat. Erstmals ist er vor 8 Jahren diesbezüglich auffällig geworden. Eine unserer Pflegestellen hat dies Mitte Juli persönlich der Polizei gemeldet und einen sofortigen Einsatz der Polizei und des Veterinäramtes wenige Stunden nach Bekanntwerden der erneuten Tat dank einer Zeugin in die Wege leiten können. Polizisten, Mitarbeiter des Veterinäramtes und die Dame der Pflegestelle waren vor Ort und haben die persönliche Bestätigung des Täters seine Taten betreffend gehört sowie tote Tiere in Schraubgläsern vorgefunden. Er äußerte sogar, man käme zu spät. Es wurden sofort zwei Katzen und ein Katzenwelpe durch das Veterinäramt sichergestellt und später am Tag bei der anzeigeführenden Pflegestelle in Quarantäne und zur tierärztlichen Versorgung untergebracht. In den Folgetagen konnte die Pflegestelle die Amtsanweisung des Veterinäramtes, den noch verbliebenen Kater zu entnehmen, erfüllen.
Quelle:uelzener-nachrichten.com
Obwohl der Beschuldigte gegenüber dem Veterinäramt und der Polizei im Beisein der weiteren Zeugin eingeräumt hatte, die Kätzchen auf diese Weise getötet zu haben, und auch ein Schraubglas mit zwei toten Kätzchen sichergestellt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg das Ermittlungsverfahren ohne weitere Ermittlung eingestellt. Der Polizei benannte bereitstehende Zeugen, die zu den bereits langjährigen begangenen Taten hätten aussagen können, wurden nicht vernommen.
Quelle:
uelzener-nachrichten.com
Die Begründung lautet, dass die Schuld als „gering“ angesehen würde und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat bestehe. Es wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen, ein Tierhalteverbot verhängt und die weiblichen Katzen sowie ein Kater wurden sichergestellt. Es wurde zudem auf die „Unwahrscheinlichkeit einer Wiederholung“ hingewiesen, obwohl es sich bereits um Wiederholungstaten handelte und offensichtlich kein psychologisches Gutachten erstellt wurde.
uelzener-nachrichten.com
Wir fordern:
Die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten, da Zeugenaussagen und das geständige Verhalten belegen, dass nicht von einer einmaligen Tat oder Bagatelle ausgegangen werden kann.
Eine korrekte und vollständige Abfrage der Aussagen aller Zeugen, ebenso derer, die die Vorfälle der vergangenen Jahre bestätigen können. Ebenso fordern wir eine zweckmäßige Zeugenermittlung, um die Umstände in dem Haus zu beleuchten, z.B. durch Angehörige oder weitere Personen, die regelmäßig Kontakt zu dem Täter haben oder hatten.
Wir fordern eine umfassende strafrechtliche Ahndung dieser Taten sowie eine angemessene Strafe, die deutlich macht, dass Tiere kein bloßes Eigentum sind, sondern gesetzlich verankerte Schutzrechte haben.
§ 4 TierSchG – Töten von Tieren
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) getötet werden.
Die Betäubung muss so durchgeführt werden, dass das Tier vor Beginn des Tötungsvorgangs bewusstlos ist und bis zum Eintritt des Todes bleibt.
(1a) Die Tötung eines Wirbeltieres darf nur von einer Person vorgenommen werden, die über die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
(3) Ein Wirbeltier darf nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden.
Eindeutiger Gesetzesverstoß:
Das Vorgehen verstößt klar gegen § 4 Tierschutzgesetz.
All diese Voraussetzungen wurden hier nachweislich missachtet.
Die Katzenbabys mussten qualvoll in Schraubgläsern ersticken. Ein minutenlanger Todeskampf voller Panik und Leid. Das ist grausam.
Transparente Prüfung, wie es möglich sein kann, dass solche Taten sich wiederholend über einen langen Zeitraum stattfinden konnten, ohne dass ausreichend eingeschritten wurde.
Verbesserte gesetzliche Regelungen, insbesondere bezüglich der Definition des öffentlichen Interesses in Fällen von Tierquälerei, damit grausame Taten nicht unter „geringer Schuld“ verharmlost werden können.
Eine Straftat nach Gesetzesgrundlage muss eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Es ist unangemessen, Taten mit entsprechender Grausamkeit und vorsätzlicher unbegründeter Tötung von Wirbeltieren als nichtig abzutun. Hier darf auch eine persönliche Neigung von Amtsträgern keinen Einfluss haben.
Stärkere Kontrollen und gesetzliche Konsequenzen bei Bekämpfung von Tierquälerei auf kommunaler und behördlicher Ebene, inklusive veterinärrechtlicher Maßnahmen und ggf. Bewährungs- bzw. Freiheitsstrafen, wenn die Schwere der Tat es verlangt.
Warum diese Petition notwendig ist:
Tiere sind fühlende Wesen. Sie verdienen Schutz vor Schmerz und Qual.
Es besteht ein Vertrauensverlust in die Justiz, wenn öffentlich bekannte, dokumentierte Fälle nicht angemessen bestraft werden.
Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, sendet das falsche Signal: dass extreme Tierquälerei toleriert wird, sofern sie „nicht als öffentliches Interesse“ gilt.
Öffentliches Interesse ist offensichtlich: Die große Empörung in der Bevölkerung, sichtbar in hunderten von Kommentaren auf Facebook und anderen Plattformen, zeigt deutlich: Die Menschen fordern eine Bestrafung. Es ist daher falsch zu behaupten, es bestehe kein öffentliches Interesse.
Langjähriges Handeln: Zeugenaussagen belegen, dass diese grausamen Taten nicht neu sind, sondern schon seit Jahren auf diese Weise begangen wurden. Es darf nicht sein, dass solches wiederholtes Tierleid als Bagatelle behandelt und als einmaliger Vorfall dargestellt wird.
Fatale Signalwirkung: Straffreiheit trotz dieses qualvollen Tötens von Tieren ohne Grund erweckt den Eindruck, dass Tierleid und das grundlose Töten von Tieren in Deutschland keine Konsequenzen hat. Das schadet dem Tierschutz und untergräbt das Vertrauen in die Justiz.
Viele Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Tierschutz ernst genommen wird und Recht nicht nur formal, sondern mit ethischem Verantwortungsbewusstsein durchgesetzt wird.
Wir bitten Sie daher eindringlich, den Fall neu zu bewerten, das Verfahren fortzuführen und eine angemessene Bestrafung herbeizuführen. Es darf nicht sein, dass jemand wegen unvorstellbarer Qualen von unschuldigen Lebewesen einfach so „wegen geringer Schuld“ davonkommt.
Mit verbindlicher Erwartung auf Gerechtigkeit und im Namen vieler Tierfreundinnen und Tierfreunde,
Natalie Engel & Michel Kühl
Tierhilfe Wolfsburg e.V.
Tierschutzverein Uelzen und Umgebung e.V.
Katzen-Hilfe Uelzen e.V.
Nacki Reha e.V.
111.205
Das Problem
Für eine gründliche Aufklärung und angemessene Bestrafung des langjährigen grausamen Tötens von Katzenbabys in der Samtgemeinde Bodenteich
Hintergrund
Im Fall Bad Bodenteich (Landkreis Uelzen) wurden neugeborene Katzenbabys in Schraubgläser gesteckt und qualvoll dem Ersticken überlassen. Mindestens drei Tiere starben, ein weiteres überlebte zunächst, verstarb jedoch später an den Folgen. (Quelle: AZ Online)
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat das Verfahren gegen den beschuldigten Mann eingestellt – mit der Begründung, es liege „kein öffentliches Interesse“ vor.
Damit wird ein Signal gesetzt, dass grausame Tierquälerei ohne ernsthafte Konsequenzen bleiben darf.
Unsere Forderung
Wir fordern:
Die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten, da Zeugenaussagen und das geständige Verhalten belegen, dass nicht von einer einmaligen Tat oder Bagatelle ausgegangen werden kann.
Eine korrekte und vollständige Abfrage der Aussagen aller Zeugen, ebenso derer, die die Vorfälle der vergangenen Jahre bestätigen können. Ebenso fordern wir eine zweckmäßige Zeugenermittlung, um die Umstände in dem Haus zu beleuchten, z.B. durch Angehörige oder weitere Personen, die regelmäßig Kontakt zu dem Täter haben oder hatten.
Wir fordern eine umfassende strafrechtliche Ahndung dieser Taten sowie eine angemessene Strafe, die deutlich macht, dass Tiere kein bloßes Eigentum sind, sondern gesetzlich verankerte Schutzrechte haben.
👉 Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift, damit dieses Verfahren wieder aufgenommen wird und Tierquälerei in Deutschland konsequent verfolgt wird.
An:
Landkreis Uelzen
Staatsanwaltschaft Lüneburg
Veterinäramt des Landkreises Uelzen
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen
Landestierschutzbeauftragte Dr. med. vet. Julia Pfeiffer-Schlichting
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Entsetzen haben wir von den schrecklichen Vorfällen in der Samtgemeinde Bodenteich erfahren, bei denen ein Mann über Jahre hinweg neugeborene Katzenbabys in Schraubgläser gestopft und erstickt hat. Mehrere Zeugen berichten, dass er diese grausame Tat wiederholt begangen hat. Erstmals ist er vor 8 Jahren diesbezüglich auffällig geworden. Eine unserer Pflegestellen hat dies Mitte Juli persönlich der Polizei gemeldet und einen sofortigen Einsatz der Polizei und des Veterinäramtes wenige Stunden nach Bekanntwerden der erneuten Tat dank einer Zeugin in die Wege leiten können. Polizisten, Mitarbeiter des Veterinäramtes und die Dame der Pflegestelle waren vor Ort und haben die persönliche Bestätigung des Täters seine Taten betreffend gehört sowie tote Tiere in Schraubgläsern vorgefunden. Er äußerte sogar, man käme zu spät. Es wurden sofort zwei Katzen und ein Katzenwelpe durch das Veterinäramt sichergestellt und später am Tag bei der anzeigeführenden Pflegestelle in Quarantäne und zur tierärztlichen Versorgung untergebracht. In den Folgetagen konnte die Pflegestelle die Amtsanweisung des Veterinäramtes, den noch verbliebenen Kater zu entnehmen, erfüllen.
Quelle:uelzener-nachrichten.com
Obwohl der Beschuldigte gegenüber dem Veterinäramt und der Polizei im Beisein der weiteren Zeugin eingeräumt hatte, die Kätzchen auf diese Weise getötet zu haben, und auch ein Schraubglas mit zwei toten Kätzchen sichergestellt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg das Ermittlungsverfahren ohne weitere Ermittlung eingestellt. Der Polizei benannte bereitstehende Zeugen, die zu den bereits langjährigen begangenen Taten hätten aussagen können, wurden nicht vernommen.
Quelle:
uelzener-nachrichten.com
Die Begründung lautet, dass die Schuld als „gering“ angesehen würde und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat bestehe. Es wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen, ein Tierhalteverbot verhängt und die weiblichen Katzen sowie ein Kater wurden sichergestellt. Es wurde zudem auf die „Unwahrscheinlichkeit einer Wiederholung“ hingewiesen, obwohl es sich bereits um Wiederholungstaten handelte und offensichtlich kein psychologisches Gutachten erstellt wurde.
uelzener-nachrichten.com
Wir fordern:
Die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten, da Zeugenaussagen und das geständige Verhalten belegen, dass nicht von einer einmaligen Tat oder Bagatelle ausgegangen werden kann.
Eine korrekte und vollständige Abfrage der Aussagen aller Zeugen, ebenso derer, die die Vorfälle der vergangenen Jahre bestätigen können. Ebenso fordern wir eine zweckmäßige Zeugenermittlung, um die Umstände in dem Haus zu beleuchten, z.B. durch Angehörige oder weitere Personen, die regelmäßig Kontakt zu dem Täter haben oder hatten.
Wir fordern eine umfassende strafrechtliche Ahndung dieser Taten sowie eine angemessene Strafe, die deutlich macht, dass Tiere kein bloßes Eigentum sind, sondern gesetzlich verankerte Schutzrechte haben.
§ 4 TierSchG – Töten von Tieren
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) getötet werden.
Die Betäubung muss so durchgeführt werden, dass das Tier vor Beginn des Tötungsvorgangs bewusstlos ist und bis zum Eintritt des Todes bleibt.
(1a) Die Tötung eines Wirbeltieres darf nur von einer Person vorgenommen werden, die über die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
(3) Ein Wirbeltier darf nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden.
Eindeutiger Gesetzesverstoß:
Das Vorgehen verstößt klar gegen § 4 Tierschutzgesetz.
All diese Voraussetzungen wurden hier nachweislich missachtet.
Die Katzenbabys mussten qualvoll in Schraubgläsern ersticken. Ein minutenlanger Todeskampf voller Panik und Leid. Das ist grausam.
Transparente Prüfung, wie es möglich sein kann, dass solche Taten sich wiederholend über einen langen Zeitraum stattfinden konnten, ohne dass ausreichend eingeschritten wurde.
Verbesserte gesetzliche Regelungen, insbesondere bezüglich der Definition des öffentlichen Interesses in Fällen von Tierquälerei, damit grausame Taten nicht unter „geringer Schuld“ verharmlost werden können.
Eine Straftat nach Gesetzesgrundlage muss eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Es ist unangemessen, Taten mit entsprechender Grausamkeit und vorsätzlicher unbegründeter Tötung von Wirbeltieren als nichtig abzutun. Hier darf auch eine persönliche Neigung von Amtsträgern keinen Einfluss haben.
Stärkere Kontrollen und gesetzliche Konsequenzen bei Bekämpfung von Tierquälerei auf kommunaler und behördlicher Ebene, inklusive veterinärrechtlicher Maßnahmen und ggf. Bewährungs- bzw. Freiheitsstrafen, wenn die Schwere der Tat es verlangt.
Warum diese Petition notwendig ist:
Tiere sind fühlende Wesen. Sie verdienen Schutz vor Schmerz und Qual.
Es besteht ein Vertrauensverlust in die Justiz, wenn öffentlich bekannte, dokumentierte Fälle nicht angemessen bestraft werden.
Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, sendet das falsche Signal: dass extreme Tierquälerei toleriert wird, sofern sie „nicht als öffentliches Interesse“ gilt.
Öffentliches Interesse ist offensichtlich: Die große Empörung in der Bevölkerung, sichtbar in hunderten von Kommentaren auf Facebook und anderen Plattformen, zeigt deutlich: Die Menschen fordern eine Bestrafung. Es ist daher falsch zu behaupten, es bestehe kein öffentliches Interesse.
Langjähriges Handeln: Zeugenaussagen belegen, dass diese grausamen Taten nicht neu sind, sondern schon seit Jahren auf diese Weise begangen wurden. Es darf nicht sein, dass solches wiederholtes Tierleid als Bagatelle behandelt und als einmaliger Vorfall dargestellt wird.
Fatale Signalwirkung: Straffreiheit trotz dieses qualvollen Tötens von Tieren ohne Grund erweckt den Eindruck, dass Tierleid und das grundlose Töten von Tieren in Deutschland keine Konsequenzen hat. Das schadet dem Tierschutz und untergräbt das Vertrauen in die Justiz.
Viele Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Tierschutz ernst genommen wird und Recht nicht nur formal, sondern mit ethischem Verantwortungsbewusstsein durchgesetzt wird.
Wir bitten Sie daher eindringlich, den Fall neu zu bewerten, das Verfahren fortzuführen und eine angemessene Bestrafung herbeizuführen. Es darf nicht sein, dass jemand wegen unvorstellbarer Qualen von unschuldigen Lebewesen einfach so „wegen geringer Schuld“ davonkommt.
Mit verbindlicher Erwartung auf Gerechtigkeit und im Namen vieler Tierfreundinnen und Tierfreunde,
Natalie Engel & Michel Kühl
Tierhilfe Wolfsburg e.V.
Tierschutzverein Uelzen und Umgebung e.V.
Katzen-Hilfe Uelzen e.V.
Nacki Reha e.V.
111.205
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Petition am 24. September 2025 erstellt