Keine Gefährder-Register auf Kosten psychisch erkrankter Menschen


Keine Gefährder-Register auf Kosten psychisch erkrankter Menschen
Das Problem
An:
Barbara Slowik-Meisel, Polizeipräsidentin in Berlin
Berliner Senat / Senatsverwaltung für Inneres
Darum geht es:
Die Berliner Polizei plant ein Frühwarnsystem zur Identifikation sogenannter „Gefährder“. Dabei geraten auch Menschen mit psychischen Auffälligkeiten in den Fokus. Dieses Vorgehen widerspricht fachlichen Empfehlungen führender psychiatrischer und psychosozialer Organisationen und birgt erhebliche Stigmatisierungsrisiken. Ich fordere eine Aussetzung des Modells und eine Neuausrichtung der Gewaltprävention.
Ich habe diese Petition als Privatperson gestartet, weil mich die geplante Einführung eines polizeilichen Frühwarn- und Bedrohungsmanagements („Drei-Stufen-Modell“) in Berlin zutiefst besorgt.
Nach öffentlichen Angaben sollen im Rahmen dieses Modells auch „psychische Verhaltensauffälligkeiten“ als ein möglicher Risikofaktor für schwere Gewalttaten berücksichtigt werden. Auch wenn dies nicht als alleiniges Kriterium benannt wird, besteht die reale Gefahr, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen unter einen besonderen polizeilichen Verdacht geraten.
Diese Herangehensweise widerspricht dem breiten fachlichen Konsens.
Psychische Erkrankungen sind kein geeigneter Marker für Gefährlichkeit. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind statistisch deutlich häufiger Opfer von Gewalt als Täter. Eine sicherheitsbehördliche Logik, die psychische Auffälligkeiten mit potenzieller Gewalt verknüpft, verstärkt gesellschaftliche Stigmatisierung und kann Betroffene davon abhalten, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat in ihrem Positionspapier zur Prävention von Gewalttaten ausdrücklich betont, dass wirksame Gewaltprävention:
· nicht auf Generalverdacht, Register oder polizeiliche Früherfassung setzen darf,
· sondern auf frühzeitige Behandlung, psychosoziale Unterstützung, Krisenintervention und soziale Teilhabe,
· und dass eine Gleichsetzung von psychischer Erkrankung und Gewalt wissenschaftlich nicht haltbar ist.
Diese Position wird von zahlreichen weiteren Fach-, Betroffenen- und Menschenrechtsorganisationen geteilt, darunter Verbände aus der Psychiatrie, Psychotherapie, Sozialarbeit, Selbsthilfe und psychosozialen Versorgung, die vergleichbare Grundsätze vertreten und entsprechende fachliche Stellungnahmen unterstützt oder mitgetragen haben.
Besonders problematisch erscheint mir, dass Betroffene psychischer Erkrankungen sowie ihre Organisationen bislang nicht erkennbar in die Entwicklung, Erprobung oder Bewertung des Berliner Modells einbezogen wurden. Gewaltprävention ohne trialogische Perspektive verkennt die Lebensrealitäten derjenigen, die von solchen Maßnahmen unmittelbar betroffen sind.
Hinzu kommt, dass zentrale strukturelle Probleme ungelöst bleiben: ein Mangel an Therapieplätzen, überlastete sozialpsychiatrische Dienste und unzureichend ausgebaute Kriseninterventionsangebote. Diese Defizite lassen sich nicht durch erweiterte polizeiliche Befugnisse kompensieren.
Sicherheit darf nicht auf Kosten von Menschenwürde, Teilhabe und Gleichbehandlung hergestellt werden.
Meine Forderungen
1. die Aussetzung des geplanten Frühwarnsystems, bis eine unabhängige, transparente und fachlich fundierte Evaluation vorliegt;
2. den Verzicht darauf, psychische Erkrankungen oder Auffälligkeiten als polizeiliche Risikomerkmale zu verwenden;
3. die verbindliche Orientierung an den Empfehlungen der DGPPN und vergleichbarer Fachorganisationen zur Gewaltprävention;
4. eine konsequente trialogische Beteiligung von Betroffenen, Angehörigen und Fachvertreter:innen;
5. den Ausbau multiprofessioneller Kriseninterventionsteams sowie einer bedarfsgerechten psychosozialen Versorgung.
6. den ausdrücklichen Ausschluss von Registern oder registerähnlichen Datensammlungen über Menschen mit psychischen Erkrankungen oder psychischen Auffälligkeiten – unabhängig von ihrer Bezeichnung oder technischen Ausgestaltung.
Hinweis
Diese Petition wird von mir als Privatperson initiiert. Sie bezieht sich auf öffentlich zugängliche fachliche Stellungnahmen und den breiten Konsens zahlreicher psychiatrischer, psychosozialer und menschenrechtlicher Organisationen zur nicht-stigmatisierenden Gewaltprävention.
Register über Menschen mit psychischen Erkrankungen sind fachlich nicht begründbar, ethisch nicht vertretbar und historisch untragbar. Sie dürfen in einem demokratischen Rechtsstaat niemals wieder Mittel der Gewaltprävention sein.
https://taz.de/Polizei-Umgang-mit-psychisch-Erkrankten/!6151181/
https://www.dgppn.de/aktuelles/stellungnahmen-und-positionen/praevention-von-gewalttaten.html

740
Das Problem
An:
Barbara Slowik-Meisel, Polizeipräsidentin in Berlin
Berliner Senat / Senatsverwaltung für Inneres
Darum geht es:
Die Berliner Polizei plant ein Frühwarnsystem zur Identifikation sogenannter „Gefährder“. Dabei geraten auch Menschen mit psychischen Auffälligkeiten in den Fokus. Dieses Vorgehen widerspricht fachlichen Empfehlungen führender psychiatrischer und psychosozialer Organisationen und birgt erhebliche Stigmatisierungsrisiken. Ich fordere eine Aussetzung des Modells und eine Neuausrichtung der Gewaltprävention.
Ich habe diese Petition als Privatperson gestartet, weil mich die geplante Einführung eines polizeilichen Frühwarn- und Bedrohungsmanagements („Drei-Stufen-Modell“) in Berlin zutiefst besorgt.
Nach öffentlichen Angaben sollen im Rahmen dieses Modells auch „psychische Verhaltensauffälligkeiten“ als ein möglicher Risikofaktor für schwere Gewalttaten berücksichtigt werden. Auch wenn dies nicht als alleiniges Kriterium benannt wird, besteht die reale Gefahr, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen unter einen besonderen polizeilichen Verdacht geraten.
Diese Herangehensweise widerspricht dem breiten fachlichen Konsens.
Psychische Erkrankungen sind kein geeigneter Marker für Gefährlichkeit. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind statistisch deutlich häufiger Opfer von Gewalt als Täter. Eine sicherheitsbehördliche Logik, die psychische Auffälligkeiten mit potenzieller Gewalt verknüpft, verstärkt gesellschaftliche Stigmatisierung und kann Betroffene davon abhalten, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat in ihrem Positionspapier zur Prävention von Gewalttaten ausdrücklich betont, dass wirksame Gewaltprävention:
· nicht auf Generalverdacht, Register oder polizeiliche Früherfassung setzen darf,
· sondern auf frühzeitige Behandlung, psychosoziale Unterstützung, Krisenintervention und soziale Teilhabe,
· und dass eine Gleichsetzung von psychischer Erkrankung und Gewalt wissenschaftlich nicht haltbar ist.
Diese Position wird von zahlreichen weiteren Fach-, Betroffenen- und Menschenrechtsorganisationen geteilt, darunter Verbände aus der Psychiatrie, Psychotherapie, Sozialarbeit, Selbsthilfe und psychosozialen Versorgung, die vergleichbare Grundsätze vertreten und entsprechende fachliche Stellungnahmen unterstützt oder mitgetragen haben.
Besonders problematisch erscheint mir, dass Betroffene psychischer Erkrankungen sowie ihre Organisationen bislang nicht erkennbar in die Entwicklung, Erprobung oder Bewertung des Berliner Modells einbezogen wurden. Gewaltprävention ohne trialogische Perspektive verkennt die Lebensrealitäten derjenigen, die von solchen Maßnahmen unmittelbar betroffen sind.
Hinzu kommt, dass zentrale strukturelle Probleme ungelöst bleiben: ein Mangel an Therapieplätzen, überlastete sozialpsychiatrische Dienste und unzureichend ausgebaute Kriseninterventionsangebote. Diese Defizite lassen sich nicht durch erweiterte polizeiliche Befugnisse kompensieren.
Sicherheit darf nicht auf Kosten von Menschenwürde, Teilhabe und Gleichbehandlung hergestellt werden.
Meine Forderungen
1. die Aussetzung des geplanten Frühwarnsystems, bis eine unabhängige, transparente und fachlich fundierte Evaluation vorliegt;
2. den Verzicht darauf, psychische Erkrankungen oder Auffälligkeiten als polizeiliche Risikomerkmale zu verwenden;
3. die verbindliche Orientierung an den Empfehlungen der DGPPN und vergleichbarer Fachorganisationen zur Gewaltprävention;
4. eine konsequente trialogische Beteiligung von Betroffenen, Angehörigen und Fachvertreter:innen;
5. den Ausbau multiprofessioneller Kriseninterventionsteams sowie einer bedarfsgerechten psychosozialen Versorgung.
6. den ausdrücklichen Ausschluss von Registern oder registerähnlichen Datensammlungen über Menschen mit psychischen Erkrankungen oder psychischen Auffälligkeiten – unabhängig von ihrer Bezeichnung oder technischen Ausgestaltung.
Hinweis
Diese Petition wird von mir als Privatperson initiiert. Sie bezieht sich auf öffentlich zugängliche fachliche Stellungnahmen und den breiten Konsens zahlreicher psychiatrischer, psychosozialer und menschenrechtlicher Organisationen zur nicht-stigmatisierenden Gewaltprävention.
Register über Menschen mit psychischen Erkrankungen sind fachlich nicht begründbar, ethisch nicht vertretbar und historisch untragbar. Sie dürfen in einem demokratischen Rechtsstaat niemals wieder Mittel der Gewaltprävention sein.
https://taz.de/Polizei-Umgang-mit-psychisch-Erkrankten/!6151181/
https://www.dgppn.de/aktuelles/stellungnahmen-und-positionen/praevention-von-gewalttaten.html

740
Die Entscheidungsträger*innen
Kommentare von Unterstützer*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 10. Februar 2026 erstellt