🇪🇺🐕 Keine EU-Gelder für die Tötung von Straßenhunden – für mehr Transparenz, Kontrolle

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Das Problem

EU-Mittel sollen Leben schützen statt Tötungssysteme direkt oder indirekt zu unterstützen. Für transparente Geldflüsse, strengere Kontrollen und nachhaltige Lösungen für Straßenhunde.

 Unsere Forderungen

1. Transparenz über die Verwendung von EU-Geldern

Die Europäische Union soll für eine vollständige und nachvollziehbare Transparenz bei der Verwendung von EU-Fördermitteln sorgen, die mittelbar oder unmittelbar mit der Haltung, dem Einfangen, der Unterbringung oder der Bekämpfung von Straßenhundpopulationen in Verbindung stehen.

Es soll nachvollziehbar sein, welche EU-Mittel an Mitgliedstaaten, Regionen oder Kommunen fließen, welchem Zweck sie dienen und wie diese Mittel tatsächlich verwendet werden.

Insbesondere soll geprüft werden, ob EU-Mittel über andere Haushaltsbereiche oder kommunale Strukturen mittelbar Einrichtungen oder Maßnahmen mitfinanzieren, in denen Straßenhunde eingefangen und getötet werden.

Die entsprechenden Finanzierungswege und Verwendungsnachweise sollen für die Öffentlichkeit verständlich und transparent zugänglich sein.

Dabei soll ausdrücklich zwischen einer direkten Finanzierung der Tötung von Tieren und einer möglichen mittelbaren Finanzierung über andere Haushalts- oder Förderbereiche unterschieden werden.

 
2. Keine direkte oder indirekte Finanzierung von Tötungssystemen

EU-Mittel sollen weder direkt noch mittelbar zur Finanzierung von Maßnahmen oder Strukturen beitragen, deren Zweck oder Ergebnis das Einfangen und Töten von Straßenhunden ist.

Die Europäische Union soll sicherstellen, dass Fördermittel aus dem EU-Haushalt nicht über kommunale Haushalte, staatliche Einrichtungen, öffentliche Betriebe oder andere Finanzierungswege dazu beitragen, solche Tötungssysteme zu finanzieren.

Wo EU-Mittel in Bereichen eingesetzt werden, deren Strukturen gleichzeitig für das Einfangen oder Töten von Straßenhunden genutzt werden, sollen klare Kontroll- und Abgrenzungsmechanismen vorgeschrieben werden.

Die Verwendung europäischer Gelder soll so gestaltet werden, dass keine mittelbare Mitfinanzierung tierschutzwidriger Fang- und Tötungssysteme möglich ist.

Stattdessen sollen EU-Mittel gezielt für tierschutzgerechte und nachhaltige Lösungen eingesetzt werden.

 
3. Strengere Kontrolle der EU-Fördermittel

Die Europäische Union soll die Verwendung ihrer Fördermittel in den Mitgliedstaaten, insbesondere auf regionaler und kommunaler Ebene, stärker kontrollieren, wenn diese Mittel mittelbar oder unmittelbar mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Straßenhundpopulationen in Verbindung stehen.

Bei begründeten Hinweisen darauf, dass EU-Mittel entgegen ihrem vorgesehenen Zweck verwendet werden oder mittelbar zur Finanzierung von Fang- und Tötungssystemen beitragen könnten, sollen unabhängige Prüfungen und Kontrollen durchgeführt werden.

Die zuständigen Stellen sollen verpflichtet werden, die Verwendung der betreffenden Mittel anhand nachvollziehbarer Unterlagen zu überprüfen und die Ergebnisse der Prüfung transparent zu dokumentieren.

Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob EU-Fördermittel über kommunale Haushalte, öffentliche Einrichtungen oder andere Finanzierungswege Strukturen mitfinanzieren, die am Einfangen, Unterbringen oder Töten von Straßenhunden beteiligt sind.

Die Europäische Union soll außerdem einen einheitlichen Kontrollmechanismus schaffen, mit dem mögliche direkte oder indirekte Finanzierungswege frühzeitig erkannt und überprüft werden können.

 
4. EU-Förderung für Kastration und nachhaltige Populationskontrolle

Die Europäische Union soll tierschutzgerechte und nachhaltige Maßnahmen zur Kontrolle von Straßenhundpopulationen stärker fördern und finanziell unterstützen.

EU-Mittel sollen insbesondere für flächendeckende Kastrationsprogramme, Kennzeichnung und Registrierung, tierärztliche Versorgung, Impfungen sowie die verantwortungsvolle Unterbringung und Vermittlung von Straßenhunden eingesetzt werden.

Ziel soll es sein, die Zahl herrenloser Hunde langfristig und nachhaltig zu verringern, ohne Tiere als Mittel zur Populationskontrolle zu töten.

Mitgliedstaaten und Kommunen sollen dabei unterstützt werden, langfristige Programme aufzubauen, die nicht nur die aktuelle Zahl der Straßenhunde reduzieren, sondern auch die Entstehung neuer Straßenhundpopulationen verhindern.

Die EU soll außerdem prüfen, wie erfolgreiche und tierschutzgerechte Programme zwischen den Mitgliedstaaten stärker ausgetauscht und gefördert werden können.

 
5. Einheitliche Mindeststandards für den Umgang mit Straßenhunden

Die Europäische Union soll verbindliche Mindeststandards für den Umgang mit Straßenhunden fördern und – soweit ihre Zuständigkeit reicht – auf eine einheitliche tierschutzgerechte Umsetzung in den Mitgliedstaaten hinwirken.

Diese Standards sollen insbesondere für den Einfang, den Transport, die Unterbringung, die medizinische Versorgung, die Behandlung und die Vermittlung von Straßenhunden gelten.

Straßenhunde sollen während des gesamten Verfahrens tierschutzgerecht behandelt und vor unnötigem Leid, Verletzungen und vermeidbaren Schmerzen geschützt werden.

Für Einrichtungen, die Straßenhunde aufnehmen, sollen klare Anforderungen an Haltung, Versorgung, Hygiene, Betreuung und tierärztliche Behandlung gelten.

Die Einhaltung dieser Mindeststandards soll regelmäßig kontrolliert und bei Verstößen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Ziel ist es, innerhalb der Europäischen Union ein einheitlicheres Schutzniveau für Straßenhunde zu schaffen.

 
6. Transparente Dokumentation getöteter Tiere

Die Europäische Union soll eine einheitliche und nachvollziehbare Dokumentation über den Umgang mit Straßenhunden fördern und sicherstellen, dass insbesondere die Zahl der getöteten Tiere transparent erfasst wird.

Für jeden getöteten Hund sollen mindestens Datum, Ort, Grund der Tötung, zuständige Einrichtung sowie die Anzahl der insgesamt getöteten Tiere nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die erhobenen Daten sollen regelmäßig veröffentlicht und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Dabei soll klar zwischen Euthanasie aus medizinisch notwendigen Gründen, einer gesetzlich zulässigen Gefahrenabwehr und einer Tötung zur Populationskontrolle unterschieden werden.

Die Dokumentation soll außerdem erfassen, wie viele Tiere eingefangen, wieder freigelassen, vermittelt, in geeigneten Einrichtungen untergebracht, natürlich verstorben oder euthanasiert wurden.

Ziel ist es, eine vollständige und überprüfbare Datengrundlage zu schaffen.

 
7. Konsequenzen bei nachgewiesenen Verstößen

Werden EU-Mittel nachweislich entgegen den geltenden Förderbedingungen oder unter Verstoß gegen verbindliche tierschutzrechtliche Vorgaben verwendet, sollen wirksame Kontroll-, Sanktions- und Rückforderungsmechanismen greifen.

Werden bei einer Prüfung Verstöße festgestellt, sollen die zuständigen europäischen oder nationalen Stellen verpflichtet sein, geeignete Maßnahmen einzuleiten und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.

Bei einer nachgewiesenen zweckwidrigen Verwendung von EU-Mitteln soll insbesondere geprüft werden, ob Fördermittel zurückgefordert, weitere Zahlungen ausgesetzt oder künftige Förderungen an verbindliche Auflagen geknüpft werden müssen.

Werden Einrichtungen oder kommunale Strukturen wiederholt wegen schwerwiegender Verstöße gegen die geltenden Vorgaben auffällig, sollen verstärkte Kontrollen und zusätzliche Auflagen möglich sein.

Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass Maßnahmen nur auf Grundlage nachgewiesener Verstöße erfolgen und nicht allein aufgrund eines Verdachts.

 
8. Nachhaltige Lösungen statt Tötung

Die Europäische Union soll Mitgliedstaaten und Kommunen stärker dabei unterstützen, nachhaltige und tierschutzgerechte Lösungen für Straßenhundpopulationen aufzubauen, anstatt die Problematik durch das wiederholte Einfangen und Töten von Tieren zu bekämpfen.

Im Mittelpunkt sollen langfristige Maßnahmen stehen, die die Entstehung neuer Straßenhundpopulationen verhindern und gleichzeitig das Leben bereits vorhandener Tiere schützen.

Dazu gehören insbesondere flächendeckende Kastrationsprogramme, Kennzeichnung und Registrierung, tierärztliche Versorgung, Impfprogramme, Aufklärung der Bevölkerung, verantwortungsvolle Haltung sowie die Vermittlung und – soweit fachlich und rechtlich sinnvoll – die kontrollierte Rückführung von Tieren.

Die EU soll erfolgreiche tierschutzgerechte Programme aus verschiedenen Mitgliedstaaten stärker fördern und den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren unterstützen.

Ziel muss es sein, die Zahl herrenloser Hunde langfristig und nachhaltig zu reduzieren, ohne die Tötung von Tieren als reguläres Mittel der Populationskontrolle einzusetzen.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder medizinisch notwendige Euthanasie sollen davon unberührt bleiben, sofern sie gesetzlich zulässig und fachlich begründet sind.

 
Begründung

In Rumänien gibt es seit Jahren erhebliche Diskussionen über den Umgang mit Straßenhunden und insbesondere über die Bedingungen in kommunalen Hundeheimen. Tierschutzorganisationen und Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben wiederholt Bedenken hinsichtlich des Einfangens, der Unterbringung und der Tötung von Straßenhunden geäußert.

Dabei steht auch die Frage im Raum, ob europäische Finanzmittel mittelbar mit Strukturen in Verbindung stehen könnten, in denen Straßenhunde eingefangen und getötet werden.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Verdacht und nachgewiesenem Sachverhalt.

Die Petition behauptet ausdrücklich nicht, dass die Europäische Union nachweislich direkt Tötungsstationen finanziert.

Vielmehr fordert sie Transparenz und Kontrolle darüber, ob europäische Finanzmittel über andere Finanzierungswege mittelbar mit solchen Strukturen in Verbindung stehen könnten.

Wenn europäische Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuermitteln den EU-Haushalt finanzieren, müssen sie nachvollziehen können, wohin diese Mittel fließen und wofür sie tatsächlich verwendet werden.

🇪🇺 Tierschutz muss auch bei EU-Mitteln berücksichtigt werden

Die Europäische Union erkennt Tiere als fühlende Lebewesen an. Gleichzeitig liegt die konkrete Verwaltung von Straßenhundpopulationen grundsätzlich in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.

Gerade deshalb sollte die EU dort, wo europäische Finanzmittel eingesetzt werden, sicherstellen, dass diese Mittel nicht direkt oder indirekt mit Maßnahmen verbunden werden, die dem europäischen Tierschutzgedanken widersprechen.

Es geht nicht darum, Rumänien pauschal zu beschuldigen.

Es geht um eine einfache Frage:

Kann ausgeschlossen werden, dass europäische Gelder – direkt oder über andere Finanzierungswege – Strukturen unterstützen, in denen Tiere eingefangen und getötet werden?

Wenn diese Frage eindeutig mit Ja beantwortet werden kann, sollte dies transparent nachvollziehbar sein.

Wenn sie nicht eindeutig beantwortet werden kann, braucht es mehr Transparenz, bessere Kontrollen und nachvollziehbare Finanzierungswege.

🐕 Nachhaltige Lösungen statt Tötung

Statt wiederholt Tiere einzufangen und zu töten, sollen Kastration, Kennzeichnung, Registrierung, tierärztliche Versorgung, Impfungen, Aufklärung, verantwortungsvolle Haltung und Vermittlung stärker gefördert werden.

Dabei geht es nicht darum, jede medizinisch notwendige Euthanasie oder gesetzlich zulässige Gefahrenabwehr auszuschließen.

Es geht darum, die Tötung von Tieren nicht als reguläres Mittel zur Kontrolle einer Population einzusetzen.

💶 EU-Gelder sollen Leben schützen

Europäische Fördermittel sollten dort eingesetzt werden, wo sie langfristig zu einer Verbesserung des Tierschutzes beitragen.

Deshalb fordert diese Petition:

vollständige Transparenz über relevante Finanzierungswege, 
strengere Kontrolle der Verwendung von EU-Mitteln, 
klare Ausschlussmechanismen gegen eine direkte oder indirekte Finanzierung von Fang- und Tötungssystemen, 
stärkere Förderung von Kastrations- und Registrierungsprogrammen, 
einheitlichere tierschutzgerechte Mindeststandards, 
transparente Zahlen über das Schicksal eingefangener Tiere, 
wirksame Konsequenzen bei nachgewiesenen Verstößen, 
und nachhaltige Lösungen statt einer dauerhaften Wiederholung von Fang und Tötung. 
❤️ Unser Anliegen

Diese Petition richtet sich nicht gegen Rumänien oder seine Bevölkerung.

Sie richtet sich gegen die Möglichkeit, dass ein System zur Bewältigung von Straßenhundpopulationen nicht ausreichend auf nachhaltige und tierschutzgerechte Maßnahmen ausgerichtet sein könnte.

Wir möchten die Europäische Union dazu bewegen, genauer hinzuschauen, transparenter zu werden und ihre Möglichkeiten stärker für den Schutz von Tieren einzusetzen.

EU-Gelder sollen Leben schützen – nicht dazu beitragen, dass Tiere unnötig getötet werden.

 
🎯 Zielsetzung

Ziel dieser Petition ist es, die Europäische Union zu einem stärkeren und transparenteren Schutz von Straßenhunden zu bewegen und sicherzustellen, dass europäische Finanzmittel nicht direkt oder indirekt zur Finanzierung von Fang- und Tötungssystemen beitragen.

Wir wollen erreichen, dass:

🇪🇺 EU-Finanzierungen transparent nachvollziehbar werden. 
🚫 EU-Mittel weder direkt noch mittelbar zur Finanzierung von Fang- und Tötungssystemen beitragen. 
🔎 die Kontrolle europäischer Fördermittel verstärkt wird. 
💉 Kastration, Kennzeichnung, Registrierung, tierärztliche Versorgung und Vermittlung stärker unterstützt werden. 
🐕 tierschutzgerechte Mindeststandards weiterentwickelt werden. 
📊 die Zahl eingefangener, vermittelter, zurückgeführter und getöteter Tiere transparent dokumentiert wird. 
⚖️ bei nachgewiesener zweckwidriger Verwendung von EU-Mitteln wirksame Kontroll-, Sanktions- und Rückforderungsmechanismen greifen. 
❤️ Mitgliedstaaten und Kommunen beim Aufbau nachhaltiger Lösungen unterstützt werden. 
Unser übergeordnetes Ziel

Wir wollen, dass europäische Gelder dazu beitragen, Probleme nachhaltig zu lösen und Leben zu schützen – nicht dazu, dass Tiere unnötig leiden oder getötet werden.

Die Europäische Union soll ihre Möglichkeiten nutzen, um Transparenz, Kontrolle und nachhaltigen Tierschutz stärker miteinander zu verbinden.

Dabei geht es nicht darum, einzelne Länder oder Menschen pauschal zu verurteilen. Es geht darum, europäische Verantwortung dort wahrzunehmen, wo europäische Finanzmittel eingesetzt werden.

Straßenhunde brauchen keine politischen Schuldzuweisungen – sie brauchen nachhaltige Lösungen. 🐕❤️🇪🇺

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Simone KuleyPetitionsstarter*in

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