Keine Diskriminierung aufgrund des Impfstatus!

Das Problem

Meine Freundin ist Lehrkraft an einer Schule und wurde entlassen, weil sie nicht geimpft ist. Der Personalrat, der bei Entlassungsgesprächen normalerweise dabei ist, wurde von der Schulleitung ausgeschlossen mit dem Kommentar "Wer hier teilnimmt, entscheiden wir". Ebenfalls entlassen wurden gleichzeitig ALLE und NUR die nicht geimpften Honorar-Lehrkräfte. "Geoutet" wurden die Betroffenen zwangsweise durch die 3G-Regel an den Schulen.

Die Betroffenen haben keine Handhabe vor dem Arbeitsgericht, denn der Impfstatus "als solcher und die Tatsache geimpft, genesen oder getestet zu sein, ist keine nach dem AGG geschützte Eigenschaft bzw. kein gesetzlich verbotener Unterscheidungsgrund." Vor Diskriminierung geschützt ist man nur wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Kurz: Menschen dürfen aufgrund ihres Impfstatus sowohl beruflich als auch privat folgenlos benachteiligt werden. Gastronomen, die in Stellenanzeigen nur weibliche Bedienungen suchen, verstoßen gegen das Gleichstellungsgesetz, doch wenn ungeimpftes oder auch geimpftes Personal ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist das völlig rechtmäßig.

Was außerdem an Hass und Hetze gegen Menschen mit aus eigener Sicht falschem Impfstatus in öffentlich-rechtlichen und sozialen Medien ausgeteilt wird, ist unerträglich - gipfelnd in der Beleidigung Ungeimpfter als überflüssiger, eiternder "Blinddarm" der Gesellschaft, mit der Sarah Bosetti übrigens den Wortlaut des SS-Arztes Fritz Klein gegenüber Juden verwendet. 

Auch "Die Zeit" titelte am 23.07.21.: "Eine Diskriminierung Ungeimpfter ist ethisch gerechtfertigt".

Diskriminierung ist NIEMALS gerechtfertigt! Die Menschenwürde ist unantastbar, man verliert sie nicht durch die persönliche Impfentscheidung.

Bitte sorgen Sie dafür, dass der Impfstatus als geschützte Eigenschaft im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzt wird.

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Silke WegnerPetitionsstarter*in
Diese Petition hat 136 Unterschriften erreicht

Das Problem

Meine Freundin ist Lehrkraft an einer Schule und wurde entlassen, weil sie nicht geimpft ist. Der Personalrat, der bei Entlassungsgesprächen normalerweise dabei ist, wurde von der Schulleitung ausgeschlossen mit dem Kommentar "Wer hier teilnimmt, entscheiden wir". Ebenfalls entlassen wurden gleichzeitig ALLE und NUR die nicht geimpften Honorar-Lehrkräfte. "Geoutet" wurden die Betroffenen zwangsweise durch die 3G-Regel an den Schulen.

Die Betroffenen haben keine Handhabe vor dem Arbeitsgericht, denn der Impfstatus "als solcher und die Tatsache geimpft, genesen oder getestet zu sein, ist keine nach dem AGG geschützte Eigenschaft bzw. kein gesetzlich verbotener Unterscheidungsgrund." Vor Diskriminierung geschützt ist man nur wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Kurz: Menschen dürfen aufgrund ihres Impfstatus sowohl beruflich als auch privat folgenlos benachteiligt werden. Gastronomen, die in Stellenanzeigen nur weibliche Bedienungen suchen, verstoßen gegen das Gleichstellungsgesetz, doch wenn ungeimpftes oder auch geimpftes Personal ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist das völlig rechtmäßig.

Was außerdem an Hass und Hetze gegen Menschen mit aus eigener Sicht falschem Impfstatus in öffentlich-rechtlichen und sozialen Medien ausgeteilt wird, ist unerträglich - gipfelnd in der Beleidigung Ungeimpfter als überflüssiger, eiternder "Blinddarm" der Gesellschaft, mit der Sarah Bosetti übrigens den Wortlaut des SS-Arztes Fritz Klein gegenüber Juden verwendet. 

Auch "Die Zeit" titelte am 23.07.21.: "Eine Diskriminierung Ungeimpfter ist ethisch gerechtfertigt".

Diskriminierung ist NIEMALS gerechtfertigt! Die Menschenwürde ist unantastbar, man verliert sie nicht durch die persönliche Impfentscheidung.

Bitte sorgen Sie dafür, dass der Impfstatus als geschützte Eigenschaft im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzt wird.

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Silke WegnerPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Marco Buschmann und Konstantin Kuhle
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher

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Petition am 30. Juni 2022 erstellt