Keine Beteiligung der Bundesrepublik als Drittpartei für Israel beim IGH

Das Problem

Am 26. Januar 2024 hat Südafrika beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag Israel wegen Völkermordes angeklagt. Kurz darauf verkündete Regierungssprecher Hebestreit, der Vorwurf entbehre jeder Grundlage, weshalb sich Deutschland als Drittpartei zugunsten Israels am Verfahren beteiligen werde.

Der IGH sah aber deutliche Indizien für die Berechtigung der Klage. Er erklärte sich für zuständig und ließ die Klage zu. Er ordnete zwar nicht des sofortige Ende der Militäraktion an, erließ aber eine Reihe von Anordnungen, die Amnesty International wie folgt beschreibt:

„Der IGH ordnete in seinem Urteil sechs vorläufige Maßnahmen an: Dazu gehören die Aufforderung an Israel, Handlungen im Sinne der UN-Völkermordkonvention zu unterlassen, die direkte und öffentliche Aufstachelung zum Völkermord zu verhindern und zu bestrafen sowie sofortige und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitstellung humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza zu gewährleisten. Das Gericht wies Israel außerdem an, mögliche Beweise für Verbrechen im Sinne der UN-Völkermordkonvention zu dokumentieren und dem Gericht innerhalb eines Monats einen Bericht über alle Maßnahmen vorzulegen, die im Einklang mit seiner Anordnung getroffen wurden“

Keiner dieser Aufforderungen ist Israel bisher nachgekommen.

Statt des besseren Schutzes der Zivilbevölkerung ist die Zahl der Toten auf über 30000 gestiegen (davon die Hälfte Kinder und Jugendliche). Der Vormarsch auf Rafah, wo ca. eine Million Palästinenser unter erbärmlichen Umständen leben, hat begonnen. Der Grenzübergang nach Ägypten ist geschlossen, sodass viel zu wenig Wasser, Essen und Medizin zu den mehrfach Geflüchteten und jetzt erneut Fliehenden gelangt. In dieser Situation hat der IGH einem weiteren (Eil-)Antrag Südafrikas entsprochen und angeordnet, dass die israelische Armee ihre Offensive in Rafah stoppen muss. Bis jetzt macht Israel keine Anstalten, dieser völkerrechtlich bindenden Weisung zu folgen und hat angekündigt, das auch weiterhin nicht zu tun.

Statt der besseren humanitären Hilfe droht nach internationaler Einschätzung eine Hungersnot, da Israel die Einfahrt von Hilfskonvois nach Gaza behindert. Am ersten April beschoss die Armee den angemeldeten Konvoi der Hilfsorganisationen „World Central Kitchen“. Dabei wurden sechs internationale Helfer und einpalästinensischer Fahrer getötet. Erst jetzt beschloss die israelische Regierung nach massivem Druck aus Washington den nahegelegenen Hafen Aschdod und einen weiteren Grenzübergang nach Gaza für Hilfslieferungen in den Norden zu öffnen, obwohl das schon lange gefordert worden war. 

Ende Januar trafen sich Rechtsextreme Siedler in Jerusalem im Beisein von 11 Ministern der israelischen Regierung, um die Neubesiedlung des Gazastreifens und die „freiwillige Emigration“ der Palästinenser dort zu planen. Die damit verbundene Verteibung der Palästinenser, die nach wie vor von israelischen Ministern wie Smotrich und Ben-Gvir befürwortet wird, wäre ein massiver Beitrag zum Genozid.

Abgesehen von der Weigerung, den Anordnungen des Gerichts zu folgen, blockiert die Regierung Netanjahu jede Bemühung einer Beilegung des Nahost-Konflikts im Rahmen einer 2-Staaten-Lösung. Wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen das Völkerrecht hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, der britische Jurist Karim Khan, nicht nur gegen drei hochrangige Hamasführer sondern auch gegen Benjamin Netanjahu und gegen den israelischen Verteidigungsminister Galant Haftbefehle beantragt. Vizekanzler Habeck geht mittlerweile davon aus, dass auch von Israel in Gaza das Völkerrecht gebrochen wird. 

In einer derartigen Situation ist es unangebracht, sich vor dem IGH einseitig für Israel einzusetzen. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, sich im anstehenden Verfahren wegen Genozids an der Bevölkerung in Gaza neutral zu verhalten und sich nicht als Drittpartei an die Seite Israels zu stellen.

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Folke PerssonPetitionsstarter*in

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Das Problem

Am 26. Januar 2024 hat Südafrika beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag Israel wegen Völkermordes angeklagt. Kurz darauf verkündete Regierungssprecher Hebestreit, der Vorwurf entbehre jeder Grundlage, weshalb sich Deutschland als Drittpartei zugunsten Israels am Verfahren beteiligen werde.

Der IGH sah aber deutliche Indizien für die Berechtigung der Klage. Er erklärte sich für zuständig und ließ die Klage zu. Er ordnete zwar nicht des sofortige Ende der Militäraktion an, erließ aber eine Reihe von Anordnungen, die Amnesty International wie folgt beschreibt:

„Der IGH ordnete in seinem Urteil sechs vorläufige Maßnahmen an: Dazu gehören die Aufforderung an Israel, Handlungen im Sinne der UN-Völkermordkonvention zu unterlassen, die direkte und öffentliche Aufstachelung zum Völkermord zu verhindern und zu bestrafen sowie sofortige und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitstellung humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza zu gewährleisten. Das Gericht wies Israel außerdem an, mögliche Beweise für Verbrechen im Sinne der UN-Völkermordkonvention zu dokumentieren und dem Gericht innerhalb eines Monats einen Bericht über alle Maßnahmen vorzulegen, die im Einklang mit seiner Anordnung getroffen wurden“

Keiner dieser Aufforderungen ist Israel bisher nachgekommen.

Statt des besseren Schutzes der Zivilbevölkerung ist die Zahl der Toten auf über 30000 gestiegen (davon die Hälfte Kinder und Jugendliche). Der Vormarsch auf Rafah, wo ca. eine Million Palästinenser unter erbärmlichen Umständen leben, hat begonnen. Der Grenzübergang nach Ägypten ist geschlossen, sodass viel zu wenig Wasser, Essen und Medizin zu den mehrfach Geflüchteten und jetzt erneut Fliehenden gelangt. In dieser Situation hat der IGH einem weiteren (Eil-)Antrag Südafrikas entsprochen und angeordnet, dass die israelische Armee ihre Offensive in Rafah stoppen muss. Bis jetzt macht Israel keine Anstalten, dieser völkerrechtlich bindenden Weisung zu folgen und hat angekündigt, das auch weiterhin nicht zu tun.

Statt der besseren humanitären Hilfe droht nach internationaler Einschätzung eine Hungersnot, da Israel die Einfahrt von Hilfskonvois nach Gaza behindert. Am ersten April beschoss die Armee den angemeldeten Konvoi der Hilfsorganisationen „World Central Kitchen“. Dabei wurden sechs internationale Helfer und einpalästinensischer Fahrer getötet. Erst jetzt beschloss die israelische Regierung nach massivem Druck aus Washington den nahegelegenen Hafen Aschdod und einen weiteren Grenzübergang nach Gaza für Hilfslieferungen in den Norden zu öffnen, obwohl das schon lange gefordert worden war. 

Ende Januar trafen sich Rechtsextreme Siedler in Jerusalem im Beisein von 11 Ministern der israelischen Regierung, um die Neubesiedlung des Gazastreifens und die „freiwillige Emigration“ der Palästinenser dort zu planen. Die damit verbundene Verteibung der Palästinenser, die nach wie vor von israelischen Ministern wie Smotrich und Ben-Gvir befürwortet wird, wäre ein massiver Beitrag zum Genozid.

Abgesehen von der Weigerung, den Anordnungen des Gerichts zu folgen, blockiert die Regierung Netanjahu jede Bemühung einer Beilegung des Nahost-Konflikts im Rahmen einer 2-Staaten-Lösung. Wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen das Völkerrecht hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, der britische Jurist Karim Khan, nicht nur gegen drei hochrangige Hamasführer sondern auch gegen Benjamin Netanjahu und gegen den israelischen Verteidigungsminister Galant Haftbefehle beantragt. Vizekanzler Habeck geht mittlerweile davon aus, dass auch von Israel in Gaza das Völkerrecht gebrochen wird. 

In einer derartigen Situation ist es unangebracht, sich vor dem IGH einseitig für Israel einzusetzen. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, sich im anstehenden Verfahren wegen Genozids an der Bevölkerung in Gaza neutral zu verhalten und sich nicht als Drittpartei an die Seite Israels zu stellen.

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