Keine Ausweisung des Anti-Atombomben-Aktivisten Dennis DuVall!


Keine Ausweisung des Anti-Atombomben-Aktivisten Dennis DuVall!
Das Problem
Am 31. Oktober beabsichtigt Deutschland die Ausweisung des 82-jährigen US-Bürgers Dennis DuVall, wohnhaft in Radeberg, Deutschland, Mitglied der „Veterans For Peace“ und Atomwaffengegner gegen die auf dem NATO-Stützpunkt Büchel in Deutschland stationierten US/NATO Thermonuklearbomben.
In der Ausweisungsverfügung des Landratsamts Bautzen heißt es zu DuValls Atomwiderstand, „dass ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen wird, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt. Das Ausweisungsinteresse wiegt schwer, wenn der Ausländer nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften begangen hat. Dieser Sachverhalt liegt in Ihrem Falle vor.“
Ach ja? Zwar wurde er zwei Mal verurteilt:
-
Am 15. Juli 2018 und 16. Juli 2019 beteiligte er sich an zwei „Go-In“-Aktionen, bei denen die Zäune durchbrochen wurden, um in den NATO-Stützpunkt Büchel einzudringen.
- Wegen Sachbeschädigung: Er hatte am 14. August 2023 „Tatort - Atombomben!“ auf den Weg zum 10-Milliarden-Dollar-Stützpunkt in Büchel gesprüht.
Foto: Gemeinschaft für Menschenrechte im Freistaat Sachsen e. V.
Insgesamt wurde er zu über 90 Tagessätzen verurteilt, deshalb ist eine Abschiebung rechtlich möglich. Aber ist sie auch gerecht? Dennis hat 1x eine Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen, beim 2. Mal wurde er nach 5 Tagen freigekauft. Damit muss die Sache erledigt sein!
Mehr noch, auch wenn über Klagen gegen strafrechtliche Entscheidungen kaum durchzusetzen (s. meinen Artikel zu unserer weiteren Go-in-Aktion am 8. Mai 2023): DuVall ist der Ansicht, dass er rechtlich verpflichtet ist, sich der Planung und Vorbereitung eines Atomkriegs auf dem NATO-Stützpunkt Büchel zu widersetzen. Denn dies stellt einen Verstoß gegen internationales Recht dar - u.a. ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von 1968 sowie den 1975 ratifizierten Atomwaffensperrvertrag -, außerdem ein Verbrechen im Sinne der Nürnberger Charta und Grundsätze. Die Rechtsanwältin Anne Nitschke wird DuVall bei seinem Aufenthaltsverfahren unterstützen.
Die geplanten “B61-12-Atombomben und F35-Kampfflugzeuge in Büchel werden die NATO näher an einen Krieg heranführen“, warnt DuVall, “und die Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland weckt auch das Gespenst eines größeren europäischen Krieges.“
DuVall ruft Friedens und Antikriegs-/Antiwaffengruppen und Einzelpersonen auf, seinen Kampf für den Verbleib in Deutschland zu unterstützen. Schreiben Sie - zusätzlich zur Unterschrift hier - Unterstützungsbriefe an Herrn Staatsminister Armin Schuster, Sächsisches Staatsministerium des Innern, 01095 Dresden!
Unterstützen Sie die Forderung von Dennis, die US/NATO B61-12 Atombomben aus Büchel zu verbannen und die Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland zu stoppen.
Lasst Dennis DuVall in Deutschland und werft die amerikanischen Bomben raus!

1.954
Das Problem
Am 31. Oktober beabsichtigt Deutschland die Ausweisung des 82-jährigen US-Bürgers Dennis DuVall, wohnhaft in Radeberg, Deutschland, Mitglied der „Veterans For Peace“ und Atomwaffengegner gegen die auf dem NATO-Stützpunkt Büchel in Deutschland stationierten US/NATO Thermonuklearbomben.
In der Ausweisungsverfügung des Landratsamts Bautzen heißt es zu DuValls Atomwiderstand, „dass ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen wird, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt. Das Ausweisungsinteresse wiegt schwer, wenn der Ausländer nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften begangen hat. Dieser Sachverhalt liegt in Ihrem Falle vor.“
Ach ja? Zwar wurde er zwei Mal verurteilt:
-
Am 15. Juli 2018 und 16. Juli 2019 beteiligte er sich an zwei „Go-In“-Aktionen, bei denen die Zäune durchbrochen wurden, um in den NATO-Stützpunkt Büchel einzudringen.
- Wegen Sachbeschädigung: Er hatte am 14. August 2023 „Tatort - Atombomben!“ auf den Weg zum 10-Milliarden-Dollar-Stützpunkt in Büchel gesprüht.
Foto: Gemeinschaft für Menschenrechte im Freistaat Sachsen e. V.
Insgesamt wurde er zu über 90 Tagessätzen verurteilt, deshalb ist eine Abschiebung rechtlich möglich. Aber ist sie auch gerecht? Dennis hat 1x eine Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen, beim 2. Mal wurde er nach 5 Tagen freigekauft. Damit muss die Sache erledigt sein!
Mehr noch, auch wenn über Klagen gegen strafrechtliche Entscheidungen kaum durchzusetzen (s. meinen Artikel zu unserer weiteren Go-in-Aktion am 8. Mai 2023): DuVall ist der Ansicht, dass er rechtlich verpflichtet ist, sich der Planung und Vorbereitung eines Atomkriegs auf dem NATO-Stützpunkt Büchel zu widersetzen. Denn dies stellt einen Verstoß gegen internationales Recht dar - u.a. ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von 1968 sowie den 1975 ratifizierten Atomwaffensperrvertrag -, außerdem ein Verbrechen im Sinne der Nürnberger Charta und Grundsätze. Die Rechtsanwältin Anne Nitschke wird DuVall bei seinem Aufenthaltsverfahren unterstützen.
Die geplanten “B61-12-Atombomben und F35-Kampfflugzeuge in Büchel werden die NATO näher an einen Krieg heranführen“, warnt DuVall, “und die Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland weckt auch das Gespenst eines größeren europäischen Krieges.“
DuVall ruft Friedens und Antikriegs-/Antiwaffengruppen und Einzelpersonen auf, seinen Kampf für den Verbleib in Deutschland zu unterstützen. Schreiben Sie - zusätzlich zur Unterschrift hier - Unterstützungsbriefe an Herrn Staatsminister Armin Schuster, Sächsisches Staatsministerium des Innern, 01095 Dresden!
Unterstützen Sie die Forderung von Dennis, die US/NATO B61-12 Atombomben aus Büchel zu verbannen und die Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland zu stoppen.
Lasst Dennis DuVall in Deutschland und werft die amerikanischen Bomben raus!

1.954
Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 10. September 2024 erstellt