Kein Leinenzwang in Unterföhring


Kein Leinenzwang in Unterföhring
Das Problem
Aus den Ortsnachrichten vom 17.11.2023:
Ab dem 1. Dezember müssen Hundehalter ihre Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimeter haben, im bebauten Gemeindegebiet von Unterföhring an der Leine führen. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Novembersitzung mit einer Mehrheit von 13:10 Stimmen. Das Gebot gilt in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, am Etzweg und am Tunnelweg sowie bei allen öffentlichen Märkten und Veranstaltungen. Insbesondere dürfen auch Kinderspielplätze allgemein nicht von Hunden betreten werden – selbst wenn sie an der Leine geführt werden. Die Leine darf maximal zwei Meter lang sein und es muss gesichert sein, dass der Hund nicht aus dem Halsband schlüpfen kann. Wer gegen die Verordnung verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Die Verhältnismäßigkeit dieser Verordnung steht in keiner Relation zu den gemeldeten Vorfällen in der Gemeinde.
Mit über 400 angemeldeten Hunden und den bedauerlichen 7 gemeldeten Vorfällen erscheint die flächendeckende Leinenpflicht jedoch als maßlos überzogen.
Die gemäß Flächenplan freien Flächen liegen teils in den wildschutznahen Gebieten, was ein Freilaufen ganz andere Probleme hervorrufen würde.
Für die Hunde in dieser Gemeinde stellen bereits einige Verbote die Besitzer eine große Einschränkung dar. In den Sommermonaten dürfen die Hunde nicht an die Seen, um Abkühlung zu erfahren. In den Wintermonaten dürfen die Hunde dort auch nur mit Leine laufen.
An der Isar sind im Sommer die Hinterlassenschaften von Müll, Feuerstellen, Glasscherben und Grillresten und im gesamten Jahr durch rasende Rad- und im Gelände fahrende Mountainbikefahrer ein enorm hohes Risiko.
Eine Alternative mit Wasserzugang wird nicht geboten.
Die bereits beginnende Diskriminierung der Hunde und Hundehalter zum aktuellen Zeitpunkt ist untragbar und durch die Entscheidung des Gemeinderates wird das für viele Hunde und deren Besitzer zum Spießrutenlauf mit Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Hundebesitzer und Hunde sind Teil der Gemeinschaft und müssen genauso geschützt werden wie alle anderen.
Begründung:
1. Eine generelle Anleinpflicht für Hunde, der Erfahrung des Halters, entspricht aus verhaltensbiologischer Sicht nicht einer artgerechter Haltung.
2. Die neue allgemeingehaltene Verordnung stellt eine unverhältnismäßige Diskriminierung von Hundehaltern dar, indem sie diese unter Generalverdacht stellt, dass ihre Hunde ohne Leine grundsätzlich Menschen und/oder Tiere verletzen könnten.
3. Die geringe Anzahl der Vorfälle rechtfertigt eine solche Einschränkung nicht. Es ist anzunehmen, dass eine überwiegende Leinenführung gravierende Verhaltensstörungen provozieren und weitere Vorfälle verursachen kann.
Es ist wichtig zu betonen, dass in bestimmten Situationen und öffentlichen Bereichen eine Leinenpflicht notwendig sein kann, um die Sicherheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten. Eine verantwortungsvolle Hundehaltung sollte stets das Wohl der Gemeinschaft und die Bedürfnisse des einzelnen Hundes im Auge behalten.
Argumente gegen eine Leinenpflicht bei Hunden:
1. **Freiheit und Bewegung:** Eine Leinenpflicht schränkt die natürliche Bewegungsfreiheit von Hunden ein, die aktive Tiere sind und ihre Umgebung erkunden möchten.
2. **Soziale Interaktion:** Das Herumlaufen ohne Leine ermöglicht natürliche soziale Kontakte zwischen Hunden, die für ihre Entwicklung wichtig sind.
3. **Körperliche und mentale Gesundheit:** Leinenführung kann zu Bewegungsmangel führen, während freilaufende Hunde gesünder und ausgeglichener sind.
4. **Verantwortung der Hundebesitzer:** Die Aufhebung der Leinenpflicht erfordert von Besitzern höhere Verantwortung und Kontrolle über ihre Tiere durch Erziehung und Training.
5. **Natürliche Umgebung:** Eine Leinenpflicht schränkt das Erleben der natürlichen Umgebung für Hunde ein, während Freilauf ihre mentale Stimulation fördert.
Es gibt viele weitere Punkte, die hier aufgeführt werden könnten, aber diese Zusammenfassung soll einen Überblick bieten.

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Das Problem
Aus den Ortsnachrichten vom 17.11.2023:
Ab dem 1. Dezember müssen Hundehalter ihre Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimeter haben, im bebauten Gemeindegebiet von Unterföhring an der Leine führen. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Novembersitzung mit einer Mehrheit von 13:10 Stimmen. Das Gebot gilt in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, am Etzweg und am Tunnelweg sowie bei allen öffentlichen Märkten und Veranstaltungen. Insbesondere dürfen auch Kinderspielplätze allgemein nicht von Hunden betreten werden – selbst wenn sie an der Leine geführt werden. Die Leine darf maximal zwei Meter lang sein und es muss gesichert sein, dass der Hund nicht aus dem Halsband schlüpfen kann. Wer gegen die Verordnung verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Die Verhältnismäßigkeit dieser Verordnung steht in keiner Relation zu den gemeldeten Vorfällen in der Gemeinde.
Mit über 400 angemeldeten Hunden und den bedauerlichen 7 gemeldeten Vorfällen erscheint die flächendeckende Leinenpflicht jedoch als maßlos überzogen.
Die gemäß Flächenplan freien Flächen liegen teils in den wildschutznahen Gebieten, was ein Freilaufen ganz andere Probleme hervorrufen würde.
Für die Hunde in dieser Gemeinde stellen bereits einige Verbote die Besitzer eine große Einschränkung dar. In den Sommermonaten dürfen die Hunde nicht an die Seen, um Abkühlung zu erfahren. In den Wintermonaten dürfen die Hunde dort auch nur mit Leine laufen.
An der Isar sind im Sommer die Hinterlassenschaften von Müll, Feuerstellen, Glasscherben und Grillresten und im gesamten Jahr durch rasende Rad- und im Gelände fahrende Mountainbikefahrer ein enorm hohes Risiko.
Eine Alternative mit Wasserzugang wird nicht geboten.
Die bereits beginnende Diskriminierung der Hunde und Hundehalter zum aktuellen Zeitpunkt ist untragbar und durch die Entscheidung des Gemeinderates wird das für viele Hunde und deren Besitzer zum Spießrutenlauf mit Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Hundebesitzer und Hunde sind Teil der Gemeinschaft und müssen genauso geschützt werden wie alle anderen.
Begründung:
1. Eine generelle Anleinpflicht für Hunde, der Erfahrung des Halters, entspricht aus verhaltensbiologischer Sicht nicht einer artgerechter Haltung.
2. Die neue allgemeingehaltene Verordnung stellt eine unverhältnismäßige Diskriminierung von Hundehaltern dar, indem sie diese unter Generalverdacht stellt, dass ihre Hunde ohne Leine grundsätzlich Menschen und/oder Tiere verletzen könnten.
3. Die geringe Anzahl der Vorfälle rechtfertigt eine solche Einschränkung nicht. Es ist anzunehmen, dass eine überwiegende Leinenführung gravierende Verhaltensstörungen provozieren und weitere Vorfälle verursachen kann.
Es ist wichtig zu betonen, dass in bestimmten Situationen und öffentlichen Bereichen eine Leinenpflicht notwendig sein kann, um die Sicherheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten. Eine verantwortungsvolle Hundehaltung sollte stets das Wohl der Gemeinschaft und die Bedürfnisse des einzelnen Hundes im Auge behalten.
Argumente gegen eine Leinenpflicht bei Hunden:
1. **Freiheit und Bewegung:** Eine Leinenpflicht schränkt die natürliche Bewegungsfreiheit von Hunden ein, die aktive Tiere sind und ihre Umgebung erkunden möchten.
2. **Soziale Interaktion:** Das Herumlaufen ohne Leine ermöglicht natürliche soziale Kontakte zwischen Hunden, die für ihre Entwicklung wichtig sind.
3. **Körperliche und mentale Gesundheit:** Leinenführung kann zu Bewegungsmangel führen, während freilaufende Hunde gesünder und ausgeglichener sind.
4. **Verantwortung der Hundebesitzer:** Die Aufhebung der Leinenpflicht erfordert von Besitzern höhere Verantwortung und Kontrolle über ihre Tiere durch Erziehung und Training.
5. **Natürliche Umgebung:** Eine Leinenpflicht schränkt das Erleben der natürlichen Umgebung für Hunde ein, während Freilauf ihre mentale Stimulation fördert.
Es gibt viele weitere Punkte, die hier aufgeführt werden könnten, aber diese Zusammenfassung soll einen Überblick bieten.

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Petition am 23. November 2023 erstellt