

Der erste Sprühhubschrauber wurde heute über den Waldgemeinden gesichtet. Das Bürgernetzwerk war sofort alarmiert, unsere Telefonkette funktioniert! Die Piloten warten wohl auf die endgültige Genehmigung (der sofortige Vollzug muss angeordnet werden) und wollen sofort heute beginnen, bei Niemegk zu sprühen. Trotz des recht starken und böigen Windes ...
Die B.Z. hat das gut zusammengefasst. Und wer immer noch nicht genug von den Ansichten der Brandenburger Forstbehörden (mitbekommen) hat, möge sich doch auch den heutigen Tagesspiegel-Artikel zu Gemüte führen.
Kurzes Update des NABU Brandenburg (auf Facebook 16:45 Uhr) zum geplanten großflächigen Gifteinsatz in Brandenburgs Wäldern:
Bereits seit dem frühen Morgen ist der NABU gemeinsam mit vielen Pressevertretern vor Ort um genau zu beobachten, wie die Forstbehörde auf unseren Widerspruch gegen den Gifteinsatz reagiert.
Trotz des schnellen Widerspruchs durch NABU und BUND Brandenburg, sind die durch die Forstbehörde bestellten Helikopter bereits eingetroffen und überfliegen derzeit die geplanten Flugrouten – bisher ohne Gift zu sprühen. Das kann sich jedoch schnell ändern. Wir haben Informationen bekommen, dass das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) bereits signalisiert hat, dass sie einem Antrag zur Umsetzung des Gifteinsatzes zustimmen muss. Daher ist leider damit zu rechnen, dass es in den nächsten Stunden eine Genehmigung geben kann.
Der NABU arbeitet derzeit mit Hochdruck daran Informationen zu den vorkommenden geschützten Tier- und Pflanzenarten, der betroffenen Gebiete, zu bekommen. Solche Nachweise sind unerlässlich, um die bevorstehende Bekämpfung noch stoppen zu können und haben substantiellen Einfluss auf ein eventuelles Gerichtsverfahren.
Im Zusammenhang mit Giftsprühen aus der Luft ist auch die Mail eines italienischen Forstwissenschaftlers vom 3. Mai 2019 sehr interessant: "Insbesondere ist das Spritzen oder Sprühen von Pestiziden mit Luftfahrzeugen EU-weit verboten:
Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen - Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. Außerdem sind strenge Sicherheitsabstände um öffentliche Parks und Gärten, Sport- und Freizeitplätze, Schulgelände und Kinderspielplätze sowie öffentliche Gewässer vor Abdriftgefahr zu schützen.
Es wundert also, dass Karate Forst flüssig in Deutschland zur Luftausbringung im Forst zugelassen ist (!!!) und dass somit gesetzeswidrig aber vor allem unsachgemäß gehandhabt wird."
Das werden wir dann noch recherchieren, es sei denn, jemand von Ihnen/Euch kann dazu sofort belastbare Aussagen treffen?
Wir haben Folgendes gefunden:
RICHTLINIE 2009/128/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
Das Spritzen oder Sprühen von Pestiziden mit Luftfahrzeugen kann insbesondere durch die Abdrift signifikante nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen sollte daher generell verboten werden, mit der Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen in Fällen, in denen es gegenüber anderen Spritz- oder Sprühmethoden eindeutige Vorteile im Sinne von geringeren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bringt oder wenn es keine praktikablen Alternativen gibt, sofern die beste verfügbare Technik zur Verringerung der Abdrift zum Einsatz kommt.
In Deutschland sind Ausnahmen möglich für die Anwendung im Kronenbereich von Wäldern bei der Prognose bestandsbedrohender Schäden sowie in Steillagen im Weinbau.