
Liebe Unterstützer*innen,
Unsere Petition durchläuft die nötigen Verwaltungsschritte: Der Petitionsausschuss holt über das zuständige Staatsministerium bei den betroffenen Behörden eine Stellungnahme zu unserem Anliegen ein. Danach beschließt der Petitionsausschuss, ober er von weiteren Befugnissen Gebrauch macht (zB Akten anfordern, Regierungsvertreter*innen oder Petent*innen anhören, Ortstermine durchführen). Nach Abschluss der Petitionsbearbeitung im Petitionsausschuss und der Beschlussfassung zur Petition im Plenum des Sächsischen Landtags wird der Petitionsbericht mit der Beschlussempfehlung in anonymisierter Form als Drucksache veröffentlicht und von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses an uns übersandt. Damit ist das Petitionsverfahren abgeschlossen.
WIR BLEIBEN DRAN. ES BLEIBT DABEI: KEINE RECHTEN RICHTER