

K.O.-Tropfen - Beweissicherungsverfahren verpflichtend einführen
Das Problem
Stärkung des Opferschutzes und Einführung eines verbindlichen Beweissicherungsverfahrens bei der Anwendung von „KO‑Tropfen“
Wir, die Unterzeichner*innen dieser Petition, fordern die Landes- und Bundesregierungen auf, den Schutz von Opferpersonen vor unrechtmäßiger Betäubung mit sogenannten „KO‑Tropfen“ (z. B. Benzodiazepinen, GHB oder anderen sedierenden Substanzen) eindeutig zu verankern und ein verbindliches Verfahren zur Sicherung von Beweismitteln einzuführen bzw. das bestehende Verfahren von ProBeweis dahingehend zu verändern. Auch wenn nach der Betäubung keine weitere Straftat begangen wird, stellt die Handlung selbst eine gravierende Gefährdung der physischen und psychischen Integrität der betroffenen Personen dar und muss rechtlich konsequent verfolgt werden (können).
1. Gesetzlich verankerter Opferschutz
- Verbot der nicht‑einvernehmlichen Verabreichung von Sedativa:
Jede Verabreichung von Betäubungsmitteln ohne ausdrückliche, informierte Einwilligung der betroffenen Person ist uneingeschränkt als eigenständige Straftat zu werten (z. B. Körperverletzung, Freiheitsberaubung).
Das Strafmaß soll dem Schweregrad der Gefährdung entsprechen und eine klare Abschreckungswirkung besitzen. - Erweiterung bestehender Opferschutzgesetze:
Aufnahme einer speziellen Vorschrift, die das „Betäuben von Personen ohne deren Zustimmung“ ausdrücklich unter den Opferschutz stellt. - Gewährleistung von Soforthilfe, medizinischer Versorgung und psychosozialer Nachbetreuung für betroffene Personen.
- Schaffung einer Anlaufstelle für Betroffene:
Einrichtung einer kostenfreien, anonymen Beratungs‑ und Meldestelle, die Opfern sofortige Unterstützung sowie rechtliche Informationen bietet.
2. Verbindliches Beweissicherungsverfahren
- Standardisiertes Dokumentationsprotokoll:
Bei Verdacht auf Einsatz von KO‑Tropfen muss unverzüglich ein standardisiertes Protokoll erstellt werden (Zeitpunkt, Ort, mögliche Zeugen, körperliche Befunde, ggf. toxikologische Analyse). - Unverzügliche forensische Untersuchung:
Verpflichtende Durchführung einer toxikologischen Untersuchung innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall, um Spuren von Sedativa nachzuweisen.
Die Verdachtsäußerung durch Begleiter*innen oder der Verdacht durch behandelndes Personal muss ausreichen für eine Testung, weil Opfer*innen i.d.R. nicht in der Lage sind eine Beweissicherung selbst und deutlich einzufordern. Die Entscheidung über die Nutzung von Beweisen bleibt bei den Opfer*innen. - Asservierung der Beweise für mindestens 6 Wochen, in denen die Opfer*innen die Möglichkeit haben, über ein weiteres Vorgehen zu entscheiden
- Kettennachweis und Datenintegrität
Einführung eines digitalen, manipulationssicheren Systems zur Dokumentation und Weitergabe aller relevanten Befunde an Ermittlungsbehörden.
3. Empirische Forschung und anonyme Datenerhebung
- Aufbau einer nationalen Forschungsinitiative:
Finanzierung von Studien, die das Ausmaß und die Hintergründe des „Dark Fields“ (nicht gemeldete Fälle) erfassen. - Anonyme Erhebungsplattform:
Entwicklung einer sicheren Online‑Plattform, über die Betroffene anonym ihre Erfahrungen melden können. Die gesammelten Daten dienen ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken und der Verbesserung von Präventionsmaßnahmen.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit - Kooperation von Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie und Kriminologie, um Ursachen, Risikofaktoren und wirksame Interventionsstrategien zu identifizieren.
4. Forderungen an die Politik
- Gesetzesänderung: Verabschiedung einer klaren Rechtsnorm, die die nicht‑einvernehmliche Verabreichung von KO‑Tropfen als eigenständige Straftat definiert.
- Einstufung als „gefährliches Werkzeug“ i.S.d. § 177 Abs. 7 Nr. 1 und Abs. 8 Nr. 1 um das erhöhte Unrecht von Nutzung von KO Tropfen und anderen sedierenden Mitteln im Kontext von Vergewaltigungen und anderen Straftaten ausreichend abzubilden
Implementierung bzw. Ausweitung und - Verbesserung eines Beweissicherungsverfahrens, z. B. über die Ausweitung und Anpassung von ProBeweis: Einführung verbindlicher Richtlinien für die sofortige forensische Dokumentation und Analyse.
- Finanzierung von Forschung: Bereitstellung von Mitteln für die
- Einrichtung einer anonymen Erhebungsplattform und die Durchführung umfassender Studien.
- Sensibilisierungskampagnen: Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken von KO‑Tropfen und die Rechte von Betroffenen.
Schlusswort
Der Schutz von Menschen vor ungewollter Betäubung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Durch die gesetzliche Verankerung eines strikten Opferschutzes, die Einführung eines verbindlichen Beweissicherungsverfahrens und die Förderung evidenzbasierter Forschung schaffen wir ein starkes Fundament, das Täter*innen abschreckt und Opfer*innen Sicherheit und Gerechtigkeit garantiert.
Bitte unterschreiben Sie diese Petition, um gemeinsam ein klares Signal für den Schutz von Opfer*innen und die Durchsetzung von Recht und Sicherheit zu setzen.

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Das Problem
Stärkung des Opferschutzes und Einführung eines verbindlichen Beweissicherungsverfahrens bei der Anwendung von „KO‑Tropfen“
Wir, die Unterzeichner*innen dieser Petition, fordern die Landes- und Bundesregierungen auf, den Schutz von Opferpersonen vor unrechtmäßiger Betäubung mit sogenannten „KO‑Tropfen“ (z. B. Benzodiazepinen, GHB oder anderen sedierenden Substanzen) eindeutig zu verankern und ein verbindliches Verfahren zur Sicherung von Beweismitteln einzuführen bzw. das bestehende Verfahren von ProBeweis dahingehend zu verändern. Auch wenn nach der Betäubung keine weitere Straftat begangen wird, stellt die Handlung selbst eine gravierende Gefährdung der physischen und psychischen Integrität der betroffenen Personen dar und muss rechtlich konsequent verfolgt werden (können).
1. Gesetzlich verankerter Opferschutz
- Verbot der nicht‑einvernehmlichen Verabreichung von Sedativa:
Jede Verabreichung von Betäubungsmitteln ohne ausdrückliche, informierte Einwilligung der betroffenen Person ist uneingeschränkt als eigenständige Straftat zu werten (z. B. Körperverletzung, Freiheitsberaubung).
Das Strafmaß soll dem Schweregrad der Gefährdung entsprechen und eine klare Abschreckungswirkung besitzen. - Erweiterung bestehender Opferschutzgesetze:
Aufnahme einer speziellen Vorschrift, die das „Betäuben von Personen ohne deren Zustimmung“ ausdrücklich unter den Opferschutz stellt. - Gewährleistung von Soforthilfe, medizinischer Versorgung und psychosozialer Nachbetreuung für betroffene Personen.
- Schaffung einer Anlaufstelle für Betroffene:
Einrichtung einer kostenfreien, anonymen Beratungs‑ und Meldestelle, die Opfern sofortige Unterstützung sowie rechtliche Informationen bietet.
2. Verbindliches Beweissicherungsverfahren
- Standardisiertes Dokumentationsprotokoll:
Bei Verdacht auf Einsatz von KO‑Tropfen muss unverzüglich ein standardisiertes Protokoll erstellt werden (Zeitpunkt, Ort, mögliche Zeugen, körperliche Befunde, ggf. toxikologische Analyse). - Unverzügliche forensische Untersuchung:
Verpflichtende Durchführung einer toxikologischen Untersuchung innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall, um Spuren von Sedativa nachzuweisen.
Die Verdachtsäußerung durch Begleiter*innen oder der Verdacht durch behandelndes Personal muss ausreichen für eine Testung, weil Opfer*innen i.d.R. nicht in der Lage sind eine Beweissicherung selbst und deutlich einzufordern. Die Entscheidung über die Nutzung von Beweisen bleibt bei den Opfer*innen. - Asservierung der Beweise für mindestens 6 Wochen, in denen die Opfer*innen die Möglichkeit haben, über ein weiteres Vorgehen zu entscheiden
- Kettennachweis und Datenintegrität
Einführung eines digitalen, manipulationssicheren Systems zur Dokumentation und Weitergabe aller relevanten Befunde an Ermittlungsbehörden.
3. Empirische Forschung und anonyme Datenerhebung
- Aufbau einer nationalen Forschungsinitiative:
Finanzierung von Studien, die das Ausmaß und die Hintergründe des „Dark Fields“ (nicht gemeldete Fälle) erfassen. - Anonyme Erhebungsplattform:
Entwicklung einer sicheren Online‑Plattform, über die Betroffene anonym ihre Erfahrungen melden können. Die gesammelten Daten dienen ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken und der Verbesserung von Präventionsmaßnahmen.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit - Kooperation von Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie und Kriminologie, um Ursachen, Risikofaktoren und wirksame Interventionsstrategien zu identifizieren.
4. Forderungen an die Politik
- Gesetzesänderung: Verabschiedung einer klaren Rechtsnorm, die die nicht‑einvernehmliche Verabreichung von KO‑Tropfen als eigenständige Straftat definiert.
- Einstufung als „gefährliches Werkzeug“ i.S.d. § 177 Abs. 7 Nr. 1 und Abs. 8 Nr. 1 um das erhöhte Unrecht von Nutzung von KO Tropfen und anderen sedierenden Mitteln im Kontext von Vergewaltigungen und anderen Straftaten ausreichend abzubilden
Implementierung bzw. Ausweitung und - Verbesserung eines Beweissicherungsverfahrens, z. B. über die Ausweitung und Anpassung von ProBeweis: Einführung verbindlicher Richtlinien für die sofortige forensische Dokumentation und Analyse.
- Finanzierung von Forschung: Bereitstellung von Mitteln für die
- Einrichtung einer anonymen Erhebungsplattform und die Durchführung umfassender Studien.
- Sensibilisierungskampagnen: Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken von KO‑Tropfen und die Rechte von Betroffenen.
Schlusswort
Der Schutz von Menschen vor ungewollter Betäubung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Durch die gesetzliche Verankerung eines strikten Opferschutzes, die Einführung eines verbindlichen Beweissicherungsverfahrens und die Förderung evidenzbasierter Forschung schaffen wir ein starkes Fundament, das Täter*innen abschreckt und Opfer*innen Sicherheit und Gerechtigkeit garantiert.
Bitte unterschreiben Sie diese Petition, um gemeinsam ein klares Signal für den Schutz von Opfer*innen und die Durchsetzung von Recht und Sicherheit zu setzen.

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Petition am 24. November 2025 erstellt