

Der juristische Streit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger ist weiterhin nicht abschließend geklärt.
Claudia Nothelle, ehemalige Programmdirektorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), hat vor dem Berliner Arbeitsgericht einen Rechtsstreit gegen ihren früheren Arbeitgeber gewonnen. Das Gericht entschied am 25. April 2025, dass der RBB verpflichtet ist, ihr weiterhin ein monatliches Ruhegeld in Höhe von 8.437 Euro zu zahlen – rückwirkend und bis zu ihrem Renteneintritt.
Hintergrund des Falls
Nothelle war von 2009 bis Ende 2016 Programmdirektorin des RBB. Nach ihrem Ausscheiden auf eigenen Wunsch erhielt sie gemäß ihrem Vertrag ein Ruhegeld, das zusätzlich zu einer Abfindung gezahlt wurde. Diese Zahlungen begannen 2019 nach Auslaufen ihres Direktorenvertrags und sollten bis zu ihrem Renteneintritt fortgesetzt werden.
Im Zuge des Skandals um die frühere Intendantin Patricia Schlesinger stellte die neue RBB-Führung unter Intendantin Ulrike Demmer im Dezember 2023 die Zahlungen an Nothelle ein und forderte rund 400.000 Euro aus den Jahren 2020 bis 2023 zurück.
Gerichtliche Entscheidung
Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage des RBB ab und bestätigte Nothelles Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Ruhegeld. Das Gericht urteilte, dass die Vereinbarung nicht als sittenwidrig einzustufen sei, da sie rechtmäßig geschlossen wurde und keine gesetzlichen Verstöße vorlagen.
Reaktionen und Diskussionen
Das Urteil löste öffentliche Kritik aus, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Rundfunkgebühren für hohe Ruhegeldzahlungen. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) in Sachsen-Anhalt äußerte Unverständnis über derartige Verträge und forderte mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der Fall Nothelle wird als Beispiel für die Notwendigkeit struktureller Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesehen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung und Altersversorgung von Führungskräften.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig; der RBB könnte Berufung einlegen. (Quelle Wikipedia/Tagesschau)