Junien will nach Hause - wir bitten um eure Hilfe!!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Esther Stoller und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Nach einem Streit um die nächtliche Handy-Nutzung zwischen dem 15-jährigen Junien und seinem Vater wurden alle vier Kinder der Familie Nohl vom Jugendamt gegen ihren Willen aus ihrer Familie gerissen. Ein Jahr ist seitdem vergangen. 

Auslöser war, dass Junien in der Schule von dem Konflikt erzählte. Ihm wurde Verschwiegenheit von der Lehrerin zugesichert. Er war wütend, verletzt und aufgebracht, weil sein Vater ihm nach Mitternacht das Handy weggenommen hatte. 

Die Schule schaltete daraufhin das Jugendamt ein. Es erfolgte die Mitnahme der Kinder aus der Schule. Doch noch auf dem Weg ins Heim, im Polizeiauto, sagte Junien die Wahrheit: Er hatte übertrieben und auch gelogen – aus Wut auf seine Eltern.

Trotz dieses Geständnisses wurden auch Lynette (11) und Jocelyn (17) von der Polizei aus der Schule mitgenommen. Sie hatten nichts von der Auseinandersetzung ums Handy mitbekommen. Plötzlich wurden sie gegen ihren Willen von der Polizei weggebracht. Es war ein Schock. 

Nach dem ersten Wochenende liefen die drei Geschwister gemeinsam nach Hause – dorthin, wo sie sich sicher fühlten. Doch sie wurden von der Polizei zurückgebracht, dann voneinander isoliert und in getrennten Heimen untergebracht. 

Monate später hielten es Junien und seine älteste Schwester (17) nicht mehr aus. Getrennt voneinander flohen sie erneut aus den Einrichtungen. Sie wollten einfach nur nach Hause.

Währenddessen wurde ein Gutachten erstellt. Das Ergebnis: Die Eltern seien erziehungsunfähig, die Kinder sollten in Heimen aufwachsen.

Dabei waren genau diese Eltern zuvor vom Jugendamt als Pflegeeltern anerkannt worden. Sie hatten über Jahre hinweg Verantwortung übernommen, Pflegekindern ein Zuhause gegeben und eng mit Behörden zusammengearbeitet.

Juniens Schwestern berichteten von keiner Gewalt zu Hause. Ein Gegengutachten empfahl die Rückkehr der Kinder zur Familie. 

Stattdessen wurde für Junien ein Herausgabebeschluss erlassen. Das bedeutete: Er durfte mit Gewalt aus seinem Zuhause geholt werden. Polizei und Jugendamt tauchten immer wieder auf. Juniens Worte, seine Korrektur, sein Geständnis – all das fand kein Gehör.

Er wurde von Heim zu Heim verlegt. In einer Einrichtung lebte er zuletzt mit Jugendlichen ausschließlich arabischen Hintergrunds die deutlich älter wirkten, in deren Zimmern geraucht wurde und in denen Nächte von Unruhe geprägt waren. Junien und seine Eltern sprachen diese Zustände immer wieder an – ohne Konsequenzen. 

Der Anwalt der Eltern erreichte, dass Junien wieder zur Schule gehen durfte. Der Herausgabebeschluss wurde aufgehoben. Ein Hoffnungsschimmer. 

Dann die Anhörung beim Oberlandesgericht in Kassel.

Vorher fragte der Anwalt den Richter mehrfach: Wird der Junge danach mitgenommen? Ist da etwas geplant? 

Zweimal lautete die Antwort des Richters: Nein. Da ist nichts geplant. Junien solle sich keine Sorgen machen. 

Junien wurde hineingerufen. Er sprach offen. Sagte, dass er bei der Darstellung zunächst übertrieben und gelogen hatte. Das es sich um einen einmaligen Vorfall zwischen Vater und Sohn handelte. Dass er einfach zu Hause leben möchte. 

Doch als Junien den Gerichtssaal verließ, geschah das Unfassbare:

Mehrere Justizbeamte und bewaffnete Polizisten stürzten sich auf ihn. Er wurde zu Boden gebracht, gefesselt, abgeführt.

Ein 15-jähriger Junge.

Er schrie nach seinen Eltern. Sagte immer wieder, dass er Angst habe. Vor ihren Augen wurde er abgeführt – wie ein Schwerverbrecher.

Videoaufnahmen zeigen diese Szene. Die Mutter bleibt ruhig, bittet immer wieder, die Handschellen abzunehmen. 

Ab Minute 17:

https://m.youtube.com/watch?v=FqCIrxNysVk&pp=iggCQAE%3D

In der geschlossenen Psychiatrie sollte Junien sich ausziehen. Blut sollte abgenommen, Medikamente verabreicht werden.

Nur wenige Tage später sah er keinen anderen Ausweg mehr. Er sprang aus dem etwa 4m hohen Fenster. Er wollte nach Hause.

Schwer verletzt schleppte er sich weiter, fuhr per Anhalter zu seiner Tante. 

Als die Tante nach Hause kam, war ihr Haus umstellt. Junien saß im Heizungskeller versteckt, weinend, voller Angst und Schmerzen. Seine Schulter musste später unter Vollnarkose eingerenkt werden. 

Doch statt Schutz folgte erneut Zwang:

Junien wurde zurück in die geschlossene Psychiatrie gebracht. Ein gesunder Junge. Kein Kontakt zu seinen Freunden, kein Sport den er so liebt, kein Besuch vom Seelsorger. Keine Religionsfreiheit: Die Bibel wird Junien verwehrt. Zur Begründung heißt es, das Jugendamt mag keine Bibel und auch keine Kirche. 

Seit über sieben Wochen ist er nun dort. Kein Schulbesuch. Kein Abschluss. Seine Ausbildung im Sommer rückt in weite Ferne.

 Die weitere gerichtliche Anhörung wurde ohne Wissen der Eltern und ohne Beistand eines Anwalts durchgeführt. Man ließ Junien wochenlang keine Vollmacht für einen eigenen Anwalt unterschreiben.

Der telefonische Kontakt zu seinen Eltern: auf ein Mal die Woche für 5 Minuten reduziert. Gleichzeitig wurde genehmigt, ihn bei Bedarf mit Gewalt zu fixieren. Dabei ist er umgänglich und freundlich und sehr selbstständig.

Das Jugendamt möchte Junien im nächsten Schritt in ca. 8 Wochen in ein Heim bringen, dass sehr weit weg von den Eltern ist. Auch das Ausland wird dabei erwogen.

Jocelyn (17) ist aus dem Heim geflüchtet und lebt seitdem in ständiger Angst. Jeder Tag könnte der sein, an dem Polizei und Jugendamt sie finden und zurückbringen. 

Trotzdem geht sie zu ihrer Ausbildung, die ihr viel Freude macht. Doch die Angst begleitet sie täglich. 

Lynette (11) fragt ihre Eltern (ihr werden nur alle 14 Tage ein Treffen mit den Eltern erlaubt) jedes Mal: „Wann holt ihr mich ab? Wann darf ich wieder nach Hause?“

All das geschieht im Namen des Kindeswohls.

Das Verfahren läuft am Amtsgericht Fulda bzw. nun am Oberlandesgericht Kassel. Die Entscheidung steht noch aus.

Die Eltern Adina und Marcel Nohl wohnen in Burghaun/Hessen und gehen dort in eine Freikirche/Gemeinde in Hünfeld.

Bitte helft der Familie indem die Petition geteilt wird und ihre Not öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Anwaltskosten bewegen sich bereits im fünfstelligen Bereich. Es droht eine tiefe Verschuldung bis hin zum Verlust ihres Hauses. 

Hier besteht eine Möglichkeit für finanzielle Unterstützung: 

https://www.gofundme.com/f/9rquz4-junien-darf-wieder-nach-hause

Psalm 94:12-15

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Valerie WiensPetitionsstarter*in

10.964

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Esther Stoller und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Nach einem Streit um die nächtliche Handy-Nutzung zwischen dem 15-jährigen Junien und seinem Vater wurden alle vier Kinder der Familie Nohl vom Jugendamt gegen ihren Willen aus ihrer Familie gerissen. Ein Jahr ist seitdem vergangen. 

Auslöser war, dass Junien in der Schule von dem Konflikt erzählte. Ihm wurde Verschwiegenheit von der Lehrerin zugesichert. Er war wütend, verletzt und aufgebracht, weil sein Vater ihm nach Mitternacht das Handy weggenommen hatte. 

Die Schule schaltete daraufhin das Jugendamt ein. Es erfolgte die Mitnahme der Kinder aus der Schule. Doch noch auf dem Weg ins Heim, im Polizeiauto, sagte Junien die Wahrheit: Er hatte übertrieben und auch gelogen – aus Wut auf seine Eltern.

Trotz dieses Geständnisses wurden auch Lynette (11) und Jocelyn (17) von der Polizei aus der Schule mitgenommen. Sie hatten nichts von der Auseinandersetzung ums Handy mitbekommen. Plötzlich wurden sie gegen ihren Willen von der Polizei weggebracht. Es war ein Schock. 

Nach dem ersten Wochenende liefen die drei Geschwister gemeinsam nach Hause – dorthin, wo sie sich sicher fühlten. Doch sie wurden von der Polizei zurückgebracht, dann voneinander isoliert und in getrennten Heimen untergebracht. 

Monate später hielten es Junien und seine älteste Schwester (17) nicht mehr aus. Getrennt voneinander flohen sie erneut aus den Einrichtungen. Sie wollten einfach nur nach Hause.

Währenddessen wurde ein Gutachten erstellt. Das Ergebnis: Die Eltern seien erziehungsunfähig, die Kinder sollten in Heimen aufwachsen.

Dabei waren genau diese Eltern zuvor vom Jugendamt als Pflegeeltern anerkannt worden. Sie hatten über Jahre hinweg Verantwortung übernommen, Pflegekindern ein Zuhause gegeben und eng mit Behörden zusammengearbeitet.

Juniens Schwestern berichteten von keiner Gewalt zu Hause. Ein Gegengutachten empfahl die Rückkehr der Kinder zur Familie. 

Stattdessen wurde für Junien ein Herausgabebeschluss erlassen. Das bedeutete: Er durfte mit Gewalt aus seinem Zuhause geholt werden. Polizei und Jugendamt tauchten immer wieder auf. Juniens Worte, seine Korrektur, sein Geständnis – all das fand kein Gehör.

Er wurde von Heim zu Heim verlegt. In einer Einrichtung lebte er zuletzt mit Jugendlichen ausschließlich arabischen Hintergrunds die deutlich älter wirkten, in deren Zimmern geraucht wurde und in denen Nächte von Unruhe geprägt waren. Junien und seine Eltern sprachen diese Zustände immer wieder an – ohne Konsequenzen. 

Der Anwalt der Eltern erreichte, dass Junien wieder zur Schule gehen durfte. Der Herausgabebeschluss wurde aufgehoben. Ein Hoffnungsschimmer. 

Dann die Anhörung beim Oberlandesgericht in Kassel.

Vorher fragte der Anwalt den Richter mehrfach: Wird der Junge danach mitgenommen? Ist da etwas geplant? 

Zweimal lautete die Antwort des Richters: Nein. Da ist nichts geplant. Junien solle sich keine Sorgen machen. 

Junien wurde hineingerufen. Er sprach offen. Sagte, dass er bei der Darstellung zunächst übertrieben und gelogen hatte. Das es sich um einen einmaligen Vorfall zwischen Vater und Sohn handelte. Dass er einfach zu Hause leben möchte. 

Doch als Junien den Gerichtssaal verließ, geschah das Unfassbare:

Mehrere Justizbeamte und bewaffnete Polizisten stürzten sich auf ihn. Er wurde zu Boden gebracht, gefesselt, abgeführt.

Ein 15-jähriger Junge.

Er schrie nach seinen Eltern. Sagte immer wieder, dass er Angst habe. Vor ihren Augen wurde er abgeführt – wie ein Schwerverbrecher.

Videoaufnahmen zeigen diese Szene. Die Mutter bleibt ruhig, bittet immer wieder, die Handschellen abzunehmen. 

Ab Minute 17:

https://m.youtube.com/watch?v=FqCIrxNysVk&pp=iggCQAE%3D

In der geschlossenen Psychiatrie sollte Junien sich ausziehen. Blut sollte abgenommen, Medikamente verabreicht werden.

Nur wenige Tage später sah er keinen anderen Ausweg mehr. Er sprang aus dem etwa 4m hohen Fenster. Er wollte nach Hause.

Schwer verletzt schleppte er sich weiter, fuhr per Anhalter zu seiner Tante. 

Als die Tante nach Hause kam, war ihr Haus umstellt. Junien saß im Heizungskeller versteckt, weinend, voller Angst und Schmerzen. Seine Schulter musste später unter Vollnarkose eingerenkt werden. 

Doch statt Schutz folgte erneut Zwang:

Junien wurde zurück in die geschlossene Psychiatrie gebracht. Ein gesunder Junge. Kein Kontakt zu seinen Freunden, kein Sport den er so liebt, kein Besuch vom Seelsorger. Keine Religionsfreiheit: Die Bibel wird Junien verwehrt. Zur Begründung heißt es, das Jugendamt mag keine Bibel und auch keine Kirche. 

Seit über sieben Wochen ist er nun dort. Kein Schulbesuch. Kein Abschluss. Seine Ausbildung im Sommer rückt in weite Ferne.

 Die weitere gerichtliche Anhörung wurde ohne Wissen der Eltern und ohne Beistand eines Anwalts durchgeführt. Man ließ Junien wochenlang keine Vollmacht für einen eigenen Anwalt unterschreiben.

Der telefonische Kontakt zu seinen Eltern: auf ein Mal die Woche für 5 Minuten reduziert. Gleichzeitig wurde genehmigt, ihn bei Bedarf mit Gewalt zu fixieren. Dabei ist er umgänglich und freundlich und sehr selbstständig.

Das Jugendamt möchte Junien im nächsten Schritt in ca. 8 Wochen in ein Heim bringen, dass sehr weit weg von den Eltern ist. Auch das Ausland wird dabei erwogen.

Jocelyn (17) ist aus dem Heim geflüchtet und lebt seitdem in ständiger Angst. Jeder Tag könnte der sein, an dem Polizei und Jugendamt sie finden und zurückbringen. 

Trotzdem geht sie zu ihrer Ausbildung, die ihr viel Freude macht. Doch die Angst begleitet sie täglich. 

Lynette (11) fragt ihre Eltern (ihr werden nur alle 14 Tage ein Treffen mit den Eltern erlaubt) jedes Mal: „Wann holt ihr mich ab? Wann darf ich wieder nach Hause?“

All das geschieht im Namen des Kindeswohls.

Das Verfahren läuft am Amtsgericht Fulda bzw. nun am Oberlandesgericht Kassel. Die Entscheidung steht noch aus.

Die Eltern Adina und Marcel Nohl wohnen in Burghaun/Hessen und gehen dort in eine Freikirche/Gemeinde in Hünfeld.

Bitte helft der Familie indem die Petition geteilt wird und ihre Not öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Anwaltskosten bewegen sich bereits im fünfstelligen Bereich. Es droht eine tiefe Verschuldung bis hin zum Verlust ihres Hauses. 

Hier besteht eine Möglichkeit für finanzielle Unterstützung: 

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Petition am 2. April 2026 erstellt