
Es muss sich was ändern und wegschauen geht gar nicht – unsere Kinder sind unsere Zukunft und sie brauchen ein Nest bei Mama oder Papa, aber nicht in der Bürokratie!
Aber lesen Sie hierzu einen Auszug aus einem Beitrag von Horst Schmeil, Diplom Pädagoge
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Das zerstörte soziale Erbe ganzer Generationen füllt die Aktenschränke der Jugendämter
Die Familienrichter als Erfüllungsgehilfen der Mitarbeiter/innen der Jugendämter
Sind die Eltern(teile) mit der Fremdunterbringung nicht einverstanden, werden die Familien-gerichte bemüht, eine Rückführung der Kinder zu beschließen. Durch die mangelhafte Ausbildungsqualität der Familienrichter, d.h. ohne Grundkenntnisse in psychologischen und pädagogischen Bereichen, sind sie hilflos dem Vortrag der Jugendämter ausgeliefert, deren Mitarbeiter/innen es gelernt haben, für die jeweils vorgesehene „Hilfe“ die erforderliche Begründung zu konstruieren. Es werden, da die Richter/innen von diesem Missstand wissen, Gutachter eingesetzt, die danach ausgesucht werden, dass sie die Fragen in der Weise beantworten sollen, wie sie vom Gericht erwartet werden. Dass hierfür Fragestellung und Methoden noch weitgehend auf das Eherecht von 1977 abgestellt sind, wird von den Familienrichter/innen nicht zur Kenntnis genommen. Sie haben es nicht anders gelernt und Fortbildungen auf diesem Gebiet sind freiwillig und damit unverbindlich.
Dieser Kreislauf ist das Hamsterrad, aus dem – ist ein Mensch einmal davon eingefangen – nicht mehr herauskommt. Gleichzeitig verrichten die Mitarbeiter/innen der Jugendämter damit ihre Sisyphosarbeit: der Kreislauf beginnt von neuem: soziale Vererbung, so dass manche Mitarbeiter/innen von Jugendämtern ganze Generationen von Familien in ihren Aktenschränken verwalten. Gelöst werden können die Probleme nicht, da die Infrastrukturen nicht mehr auf das Familienleben zugeschnitten sind.
Es ist aus den von destatis veröffentlichten Zahlen deshalb festzustellen:
Von den 61.400 durch Mitarbeiter/innen der Jugendämter entzogenen Kinder sind 20.400 Kinder und Jugendliche grundlos aus den Familien gerissen worden. In 49 % der Fälle bei Kindern und Jugendlichen gab es Überforderungen bei den Eltern, die durch infrastrukturelle und präventive Angebote nicht entzogen werden müssten. Abzuziehen sind auch die minderjährigen unbegleiteten Migranten, da sie eine Sonderstellung einnehmen, was mit 51 % der 41.000 Jugendlichen benannt wird, d.h. etwa 21.000. Damit fallen bereits mehr als 41.000 Kinder und Jugendliche aus der Notwendigkeit der Fremdplazierung heraus. Übrig bleiben ca. 20.000 Kinder und Jugendliche, bei denen zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen des Art. 6 Abs, 3 GG zur Trennung von den Eltern richterlich zu beschließen ist.
Wie können die Familien gesund erhalten werden ?
Werden die Selbstmelder unter den Jugendlichen geprüft, so ist häufig festzustellen, dass viele dieser Jugendlichen aus nichtigen Gründen oder nach Trennung und Scheidung ihrer Eltern die Familien verlassen wollen, Hierfür sind keine Zahlen angegeben. Lediglich die Treberjugendlichen werden mit 30 % angegeben, wobei diese Zahl auch die Jugendlichen aus Heimen, Pflegestellen oder anderen Wohnformen einschließt, also von den ca. 41.ooo Jugendlichen etwa14.000, die z.T. wieder in ihre Familien einzugliedern wären. Geht man davon aus, dass davon etwa ein Drittel wieder in ihre Herkunftsfamilien eingegliedert werden können, bleiben etwa 10.000 Kinder und Jugendliche außer den minderjährigen unbegleiteten Migranten übrig, für die Lösungen der Fremdunterbringung gefunden werden müssten, wenn die Mitarbeiter/innen der Jugendämter und die Richter/innen der Familiengerichte ihre Aufgabe ernst nähmen und sie durch die selbst hergestellte Flut von falschen Inobhutnahmen sich nicht selbst überforderten, was dazu führt, dass sie nicht mehr in der Lage sind zu prüfen, on Inobhutnahmen tatsächlich erforderlich sind.
Damit könnte viel zerschlagenes Porzellan wieder hergestellt werden und die Mitarbeiter/innen der Jugendämter damit eine bessere Fremdbeurteilung erhalten. Die Fragestellung darf nicht sein, welche Gefährdungen den Kindern und Jugendlichen zuzuschreiben sind, sondern wie die möglichen Gefährdungen verhindert oder so gemindert werden können, dass die Familien erhalten und gestärkt werden können.
Die Rolle der Träger der Freien Jugendhilfe und die dänische kommunale Selbstverwaltung
Das jedoch wird durch die Begehrlichkeiten der Freien Träger der Jugendhilfe in den Jugendhilfeausschüssen verhindert. Die Forderungen können nur dahin gehen, dass die Jugendhilfeausschüsse ihre Träger dazu auffordern, präventive Angebote statt „Hilfen“ zu schaffen, durch die die überforderten Eltern und Kinder/Jugendlichen nicht stigmatisiert werden.
Hierzu ist auch ein Umdenken dahingehend erforderlich, wie es in z.B. Dänemark praktiziert wird: Die Versammlung der Bewohner eines Kiezes stellen einen Bedarf an präventiven Angeboten fest, den die von ihnen gewählten Mitarbeiter/innen der Jugendämter die Lösung zur Aufgabe machen, während in Deutschland die kommunale Selbstverwaltung immer noch von einem Obrigkeitsdenken und -handeln bestimmt ist: Der Bürger ist für die Bürokratie da, nicht die Behördenmitarbeiter/innen für die Sorgen und Nöte der ihnen anvertrauten Bevölkerungsteile. Das gilt insbesondere auch für die Jugendämter.
In unserem Friedensplan für Kinderzimmer werden einige Notwendigkeiten aufgeführt, wie die „Querschnittsaufgabe Familie“ gefördert werden kann.
Horst Schmeil |Horst.schmeil[ät]web.de|Spaldingsplatz 7 |18273 Güstrow |Tel.: 03843 / 774 90 20 | Fax: 03843 / 774 90 21 |Mobil: 0179 423 23 09
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Der Artikel auf Agens Hamsterrad und Sisyphos: Zum strukturellen Versagen der Jugendämter und auf Die Väterbewegung in Köln … Meine Kinder – Mein Herz – Mein Stolz – Mein Leben – Meine Leidenschaft Hamsterrad und Sisyphos: Zum strukturellen Versagen der Jugendämter