
Es bringt Geld in die Kasse der Jugendämter und damit ist auch der eigene Arbeitsplatz gesichert, aber auch Geld in Kinderheime, Kindereinrichtungen, psychiatrische Einrichtungen und es gibt Arbeit für Kinderpsychologen usw. usw. usw. und nicht zu knapp, wie Sie hier weiter lesen können. Und natürlich macht es ein gutes Gefühl wieder mal geholfen zu haben und dem Helfer Syndrom nachkommen zu können - die sind ja davon überzeugt, die tun was Gutes – sie haben wieder ein Kind gerettet ? Was gar nicht gerettet werden musste!
Aber lesen Sie hierzu einen Auszug aus einem Beitrag von Horst Schmeil, Diplom Pädagoge
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Anmaßung richterlicher Befugnisse bei Trennung und Scheidung bei Jugendamtsmitarbeiter/innen
Der zweite kritische Bereich ist bei Trennung und Scheidung der Eltern festzustellen. In diesem Bereich, das weitgehend von Familiengerichtsverfahren bestimmt ist, haben die Jugendämter die Aufgabe der Mitwirkung in den Anhörungsverfahren. Dabei muss festgestellt werden, dass ein sehr konservatives Bild der Familie handlungsleitend für die Berichte der Jugendämter sind: Die Mütter erziehen die Kinder, die Väter haben bei Trennung und Scheidung Unterhalt für Mütter und Kinder zu zahlen. Dadurch, bei Rückstufung der getrennten und geschiedenen Väter in die Steuerklasse 1 schrumpft das Einkommen der Väter erheblich, wobei aus diesem Restgehalt nun zwei Haushalte finanziert werden müssen, was nicht möglich ist, da bereits bei Normaleinkommen durch die hohen Mietkosten die Frauen mit zum Unterhalt beitragen müssen. Die Folge davon ist, dass die zum getrennt Alleinerziehen angehaltenen Mütter als Heroinnen gefeiert und aufgefordert werden, durch frühe Wiederaufnahme nach der Geburt der Kinder eine Vollzeittätigkeit anzunehmen. Das muss sowohl die Väter wie die Mütter überfordern. Oft werden die Väter durch Unkenntnis über die tatsächlichen Verhältnisse in den Familien oder aus ideologischen Gründen ausgegrenzt, vielfach werden sie als „Täter“ allein aufgrund von gezielt falschen Informationen durch die Mütter, die nicht überprüft werden, von den Kindern getrennt.
⇒ Welches Leid damit über die Kinder und (Groß-)Eltern(teile) gekommen ist, kann nur geahnt werden.
Mit diesen hohen, ständig wachsenden Zahlen ist verständlich, wenn sich von Seiten der Eltern und Großeltern die Sicht auf das Handeln der Jugendämter als „Kinderklaubehörde“ gefestigt hat. Die Forderungen an die Mitarbeiter/innen der Jugendämter sind hoch, vor allem, wenn durch die Eingriffe der Mitarbeiter/innen der Jugendämter Kinder zu Schaden, insbesondere zu Tode gekommen sind, weil die von ihnen eingesetzten Aufsichtspersonen den notwendigen Anforderungen nicht genügen.
Bei Fallzahlen von etwa 200 Familien je Sozialarbeiter/in kann eine gezielte Arbeit nicht mehr geleistet werden. Das soll keine Entschuldigung dafür sein, dass Kinder in Ersatzfamilien größere Schäden erleiden als in ihren Herkunftsfamilien. Diese Kolateral-schäden sind durch die Gesetzgebung und die Ausführung dieses Gesetzes vorprogrammiert.
Ziel: „Hilfen“ statt Prävention
Zwei wesentliche Aufgaben der Jugendämter, aus denen sich diese Problematik ergibt, ist die Freiwilligkeit der Angebote aus den Paragrafen 16 bis 20 und den Pflichtaufgaben aus den Paragrafen 27 bis 35 a SGB VIII. Die Aufgaben aus den Paragrafen 16 bis 20 müssen nicht umgesetzt werden, die der Paragrafen 27 bis 25 a SGB VIII jedoch. So ergibt sich auch durch eine kommunale Selbstverwaltung durch die Jugendhilfeausschüsse, die über den Etat selbständig entscheiden dürfen, dass diese Pflichtaufgaben dazu verlocken, sich finanzielle Begehrlichkeiten selbst zuzuführen – jedes Jahr neu. Eine Fachaufsicht, wie sie im JWG durch die Landesjugendämter vorgesehen war, ist im SGB VIII nicht mehr gegeben. Damit sind auch in den jeweiligen örtlichen Jugendämtern keinerlei allgemein verbindliche Regeln gegeben, so dass die Mitarbeiter/innen der Jugendämter versuchen, durch Absprachen innerhalb ihres Amtes Vorgehensweisen zu finden, wie familiäre Probleme zu behandeln sind.
Hinzu kommt nun auch, dass die politisch verantwortlichen, also Minister/innen fordern, dass die Lufthoheit über Kinderbetten den staatlichen Einrichtungen unterliegen soll. Der Grundsatz aus dem Jahr 1990, dass die Eingriffsmöglichkeiten durch Prävention verringert werden, ist bereits damit zunichte gemacht worden.
Kinderraub ist ein Milliardengeschäft
Dieses Zusammenspiel, bei dem auch die Familiengerichte eine nicht unerhebliche Rolle spielen, trägt auch zusätzlich dazu bei, dass die Eltern aus ihrem natürlichen Recht und der ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht zu Pflege und Erziehung ihrer genetischen Kinder herausgedrängt werden.
So haben sich zwei wichtige Einkommenszweige entwickelt, die zur Zerstörung der Familien geführt haben: die „Kinderklaumentalität“ und die gerichtliche Absicherung dieser Interessengruppen. Sie werden pro Jahr mit mehr als 100 Milliarden € in das Bruttoinlands-produkt eingerechnet, sehr zum Vorteil des Bundesfinanzministers, obwohl diese Gelder aus Steuermitteln für wichtige Staatsaufgaben fehlen.
So heizt dieses Zusammenspiel die Drehung des Hamsterrades die Arbeit des sozialen Sisyphos an: Die Infrastruktur und die damit verbundenen Angebote werden reduziert, weil die Hilfen zur Erziehung mehr Geld in die Kassen der Freien Träger spülen, wodurch diese immer mehr spezieller und damit teurere „Hilfen“ anbieten, nach ihrer Auffassung müssen, weil die Eltern nicht mehr in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu erziehen.