Actualización de la peticiónGeben Sie mir mein Baby zurück nach ÖsterreichWarum tut das JA den Kindern und den Eltern das an?
Joana HendlFeldkirch, Austria
6 ago 2019

Um es kurz zu sagen, die sind davon überzeugt, die tun was Gutes – sie haben wieder ein Kind gerettet und natürlich spült es auch Geld in die Kasse der Behörde JA und damit ist der eigene Arbeitsplatz gesichert, aber auch Geld in Kinderheime, Kindereinrichtungen, psychiatrische Einrichtungen und es gibt Arbeit für Kinderpsychologen usw. usw. usw.

Aber lesen Sie hierzu einen Auszug aus einem Beitrag von Horst Schmeil, Diplom Pädagoge

Den ganzen Beitrag finden Sie unter:

http://www.archeviva.com/arche-viva/offener-bereich/schmeil-horst/hamsterrad-und-sisyphos-zum-strukturellen-versagen-der-jugendaemter/

Wo bleibt die Prävention ?

Bei diesen hohen Zahlen ist zu fragen, weshalb die Jugendämter nicht im Vorfeld erforderliche präventive, infrastrukturelle Angebote gemacht haben, mit denen sie die Herausnahmen aus den Familien stark hätten reduzieren können. Die Darstellung erscheint im ersten Augenblick sachlich richtig zu sein, dennoch wird suggeriert, dass das nur die Spitze des Eisbergs ist, so dass im Dunkelfeld eine weitere hohe Anzahl von Inobhutnahmen erforderlich sei. Dass etwa die Hälfte der Kinder innerhalb von 14 Tagen wieder in ihre Familien zurückkehren durften, zeigt dreierlei:

wird bei Inobhutnahmen lediglich auf Verdacht bzw. Verdächtigung entzogen, was dem Grundgesetz widerspricht,
sind die Jugendamtsmitarbeiter/innen nicht ausreichend geschult, Kindeswohlgefährdungen einzustufen und
üben sie damit eine unkontrollierte Macht aus, die jedem Elternteil Angst machen muss, wenn ein/e Mitarbeiter/in des Jugendamtes an der Wohnungstür klingelt.
Der „Jagdinstinkt“ der Jugendamtsmitarbeiter/innen

Unbeachtet gelassen wird auch die massive Wirkung einer Trennung von den Eltern oder einem Elternteil, was sich in der Epigenetik der gesamten Familie zeigt, indem sich die zuständigen Genome dauerhaft verändern und diese Veränderungen, die psychosomatische und somatische schwerwiegende Folgen haben, dauerhaft sind und in die nächsten Generationen weiter getragen werden, womit diese Tatbestandsmerkmale von schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB) darstellen. Ebenfalls ist jedes Mal zu prüfen, ob eine Vernachlässigung der Fürsorgepflicht (§ 171 StGB) und eine Kindesentziehung (§ 235 StGB) vorliegt. Mit einem Kindesentzug kann „Arbeit“ durch die Jugendamtsmitarbeiter/innen „nachgewiesen“ werden, bei Verhinderung und Unterstützung zum Verbleib der Kinder und Jugendlichen in den Familien ist nichts Zählendes zu vermerken. Dieses Phänomen führt oft zu einem „Jagdinstinkt“ zum Feststellen von Verdachtsmomenten.

In keiner Weise wird bei diesen Inobhutnahmen auf die Verhältnismäßigkeit eingegangen, noch werden durch infrastrukturelle und präventive Angebote im Stadtteil lebenswerte Bedingungen für Familien geschaffen. Bedenklich ist auch, dass nicht darauf eingegangen wird, dass bei Kindesentziehungen durch die Mitarbeiter/innen der Jugendämter die Eltern(teile) die nach § 37 SGB VIII verpflichtenden Angebote zur Verbesserung der Erziehungsqualität der Eltern angeboten oder durchgeführt werden.

Dass die Zahlen für 2017 im Gegensatz zu denen aus dem Jahr 2016 rückläufig sind, liegt an den geringeren Zahlen von unbegleiteten minderjährigen Migranten, die von Jugendamtsmitarbeiter/innen in Obhut genommen wurden.

 

 

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