
Das JA, Frau Niesen, Frau Lüdenbach, Frau Sahm, Frau Möller und Frau Matzner, haben bei Antragstellung und in den Gerichtsverhandlungen gelogen, daß sich die Balken biegen und die Richterin Frau Dr. Sonntag am AG Bergisch Gladbach hat meinem Vater, der mich vor Gericht vertritt, überhaupt nicht zu Wort kommen lassen, sondern ihm immer sofort mit einer falschen unwahren Bemerkung das Wort abgeschnitten.Es war in keinem Fall ein fairer Prozess, wo ich, bzw. mein Vater gehört wurden und eine Gegendarstellung und Gegenbeweise einbringen konnten . Das verstößt nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen das Grundrecht, welches der Europarat beschlossen hat.
Meldebestätigungen von mir und meinem Baby und Zeugen dafür, daß ich mit meinem Baby von seiner Geburt am 28.07.2018 in Feldkirch, Österreich bis zur Wegnahme am 11.12.2018 durchgehend in Österreich gelebt habe, also daß mein gewöhnlicher Aufenthalt und mein Lebensmittelpunkt in Österreich war, wurden dem Gericht Frau Dr. Sonntag vorgelegt, die das aber bis heute nicht zur Kenntnis genommen hat, auch nicht das JA.
Die wollen um jeden Preis mein Kind behalten. Über die psychischen Folgen für mein Kind gehen sie wie eine Dampfwalze hinweg.
Als das JA am 05.12.2018 einen Antrag auf Inobhutnahme wegen Kindeswohlgefährdung gestellt hat, war ich überhaupt nicht mit meinem Baby in Deutschland und das JA hatte mich und mein Baby noch gar nicht gesehen oder kennengelernt.
Zeugen können bestätigen, daß ich mich mit meinem Baby am 05.12.2018 in Feldkirch, Österreich, aufgehalten habe.
Meine Termine in Österreich:
Am Freitag, 29.11.2018 war ich vormittags an meinem integrativen Arbeitsplatz in Österreich.
Am Freitag, 29.11.2018 um 14:00 kam die Hebamme in unsere Wohnung in Feldkirch, um mein Baby zu wiegen und zu vermessen, nachzuschauen, ob noch alles dran ist und war sehr zufrieden (in Österreich ein Service, den man auf Wunsch in Anspruch nehmen kann)
Am Montag, 03.12.2018 kam um 9:00 Uhr Judith vom IFS für Sozialdienste in unsere Wohnung in Feldkirch, um mit mir und meinem Baby etwas zu unternehmen
Am Dienstag, 04.12.2018 war ich vormittags an meinem integrativen Arbeitsplatz in Österreich
Trotzdem das JA darüber informiert war, daß am 03.12.2018 bei meinem Bruder in Deutschland niemand zuhause ist und ich mit meinem Baby in Österreich war, machte das JA am 03.12.2018 wiederholt einen unangekündigten Hausbesuch bei meinem Bruder und behauptete vor Gericht bei Antragstellung, ich wäre mit meinem Baby in Deutschland bei meinem Bruder gewesen, aber man habe ihnen absichtlich nicht die Türe geöffnet.
Wie soll das gehen, wenn ich mit meinem Baby über 625 Km, das sind 7-8 Std. Autofahrt, entfernt war und meine Termine gar nicht zuließen, daß ich mal eben hin und herfahren konnte? Als Beweis führte das JA an, daß Licht im Haus meines Bruders gebrannt und ein weißer Smart vor der Türe gestanden hätte. Der weiße Smart parkte auf der Straße, nicht in der Einfahrt meines Bruders und der gehört uns überhaupt nicht und wir wissen auch nicht, wem dieser PKW gehört.
Gelogen: das JA behauptet, mein Baby wäre noch nie bei einem Kinderarzt gewesen
Richtig ist: mein Baby war in Österreich beim Kinderarzt Dr. Tscharre in Behandlung und hat alle Impfungen bekommen und alle Vorsorgeuntersuchungen wurden erfüllt. Dies konnte man auch dem Impfbuch und dem Vorsorgeheft entnehmen. Weil mein Baby mit mir in Österreich gelebt hat, war es natürlich nicht in Deutschland beim Kinderarzt.
Gelogen: das JA behauptet, ich sei stumm und könne fast nicht sprechen
Richtig ist: ich kann reden wie ein Wasserfall, nur ist meine Aussprache undeutlich und verwaschen aufgrund meiner Hörbehinderung
Gelogen: das Ja behauptet, ich sei geistig behindert und es läge daher eine Überforderung vor.
Richtig ist: ich habe eine Hörbehinderung. Trotzdem meine Eltern mit mir als kleines Kind zum Ohrenarzt gegangen sind und der immer wieder gesagt hat, es sei alles in Ordnung, wurde erst mit 4 Jahren in der Klinik in Hannover festgestellt, daß ich alle Töne und Geräusche hören kann, jedoch im oberen Frequenzbereich, wo die Sprache liegt, habe ich ein Defizit. Aber deshalb bin ich doch nicht geistig behindert, so wie mich das JA einstuft. Da müssten ja alle, die die Taubstummensprache beherrschen, wie eine 2. Fremdsprache, geistig behindert sein. Und alle Menschen mit Behinderung müssten mit ihren Kindern überfordert sein. Das ist Behinderten feindlich und diskriminierend.
Der Meldestatus wurde laut eigener Angabe im Antrag des JA am 05.12.2018 bei der Gemeinde Odenthal (bei Köln) telefonisch erfragt und ihnen wurde mitgeteilt, daß ich und mein Baby seit dem 03.09.2018 in Feldkirch, Österreich gemeldet sei, auch meine Mutter und daß die Gemeinde davon ausgehe, daß ich mich mit meinem Baby nicht in Odenthal, sondern in Österreich aufhalte.
Dennoch schreibt das JA in den Antrag vom 05.12.2018 dem Gericht, daß ich und mein Baby nicht auffindbar seien und daß meine Mutter keinen festen Wohnsitz habe, also mit anderen Worten, auf der Straße lebt. Das ist übelste Nachrede und Verleumdung.
Des weiteren schreibt das JA in den Antrag vom 05.12.2018, da ich auch in Odenthal gemeldet sei, müsse man aufgrund der doppelten Wohnortsmeldung davon ausgehen, dass die Familie sich Sozialleistungen erschleichen will.
Richtig ist: Ich war deshalb auch in Deutschland, in Odenthal gemeldet, weil ich Mitte Dezember 2017 vor Weihnachten mit meiner Mutter nach Deutschland gefahren bin, um mit der ganzen Familie Weihnachten zu verbringen. Da Anfang Januar 2018 die Schwangerschaft festgestellt wurde und ich eh krank geschrieben und mein Frauenarzt in Berg. Gladbach war, blieb ich und hielt mich in Deutschland auf und reiste erst Mitte Juli 2018 zurück nach Feldkirch, Österreich, um hier mein Kind zur Welt zu bringen. Da ich mich länger als 6 Wochen in Deutschland aufhielt, war ich laut Gesetz dazu verpflichtet mich anzumelden.
Ganz abgesehen davon, was hat das mit Kindeswohlgefährdung zu tun?
Gelogen: im Antrag vom 05.12.2018 schreibt das JA dem Gericht folgendes. Seitens der Familie wurde den Aufforderungen des JA nicht nachgekommen. Weder die KM, noch mein Vater, sind bis dato im hiesigen JA erschienen und das Kind konnte nicht in Augenschein genommen werden. Die angetroffenen Familienmitglieder, also mein Vater und mein Bruder, zeigen keine Kooperationsbereitschaft.
Richtig: Das JA verschweigt bewusst, daß das gar nicht möglich war, weil ich mit meinem Baby gar nicht in Deutschland lebe, sondern in Österreich seit dem 28.07.2018 und dies sowohl mein Vater, als auch mein Bruder, dem JA immer wieder mitgeteilt haben.
Das JA verschweigt bewusst, daß es hier eigentlich gar nicht zuständig ist, sondern täuscht vor, daß ich mit meinem Baby in Odenthal, Deutschland lebe und mich aufhalte, bzw. ich und mein Baby unauffindbar seien.
Und es verschweigt dem Gericht bewusst, daß mein Vater für mich mit dem JA mit meinem Baby am 10.12.2018 einen Termin vereinbart hatte, der vom JA auf den 11.12.2018 verlegt wurde.
Das JA macht einen Antrag bei Gericht am 05.12.2018 wegen Kindeswohlgefährdung und Gefahr in Verzug und dann verlegen die den Termin auf den nächsten Tag?
Und was bedeutet schon in Augenschein nehmen? Die Jugendamtsmitarbeiter sind schließlich kein Kinderarzt. Mein Vater hat dem JA angeboten und zugesichert, daß es eine Bestätigung eines deutschen Kinderarztes am 10.12.2018 bekommt, daß mein Baby gesund und altersgemäß entwickelt, voll durch geimpft ist und daß alle Vorsorgeuntersuchungen gemacht sind. Jedoch haben sie diese bei Wegnahme des Babys am 11.12.2018 gar nicht zur Kenntnis genommen, weil sie schon vorher den Antrag zur Inobhutnahme am 05.12.2018 gestellt hatten. Das JA kam am 11.12.2018 mit der Polizei, nahm mir mein Baby weg und verließ dann sofort wieder das Haus meines Bruders. Kein Gespräch, kein Inaugenschein nehmen meines Kindes, keine zur Kenntnisnahme der ärztlichen Bescheinigung des Kinderarztes Dr. Awater vom 10.12.2018, keine zur Kenntnisnahme des Impfbuchs oder Vorsorgeheftes.
Mein schöner integrativer Arbeitsplatz, den ich seit dem 06.10.2018 aufgenommen hatte,2 Tage in der Woche vormittags, wurde mir wegen Fehlen am Arbeitsplatz gekündigt, da das JA nach der Wegnahme meines Kindes am 11.12.2018 forderte, daß ich zu Terminen auf dem JA zu erscheinen hätte, sonst bekäme ich mein Baby nicht zurück und aufgrund der anschließenden Gerichtstermine in Deutschland.