
Laut Beschluss vom 17.07.2019 der Richterin Frau Dr. Sonntag am AG Berg. Gladbach wurde von ihr folgendes festgestellt:
Im Rahmen eines unangekündigten Hausbesuches an der hiesigen Meldeadresse der Kindesmutter und Amadeus in Odenthal am 30.11.2018 wurden die Jugendamtsmitarbeiter durch den Bruder der KM nicht in sein Haus gelassen. Das ist falsch und dem wird widersprochen, daß mein Bruder die 2 Jugendamtsmitarbeiter am 30.11.2018 nicht in sein Haus gelassen hat.
Tatsache ist:
1. Die Jugendamtsmitarbeiter haben sich nicht mit einem Ausweis ausgewiesen und bei so viel Trickbetrügerei an der Haustüre lässt man nicht einfach Leute rein, nur weil sie behaupten, sie kämen vom JA. Das kann jeder behaupten.
2. ihnen wurde von meinem Bruder sofort mitgeteilt, daß die KM und ihr Baby nicht bei ihm sind, sondern in Österreich leben und sich aufhalten, dies wussten sie ja auch durch das Einwohnermeldeamt Odenthal, laut eigener Angabe im Antrag v. 05.12.2018 bei Gericht.
3. Sie haben nicht um Einlaß gebeten, als sie erfuhren, daß die KM mit ihrem Baby in Österreich ist. Warum sollten sie dann überhaupt rein wollen, wenn ich gar nicht da war.
4. Mein Bruder muss das JA nicht reinlassen
5. Er muss nur die Polizei reinlassen, wenn die einen Durchsuchungsbefehl hat und diesen hatten die Jugendamtsmitarbeiter nicht.
So etwas sollte Richterin Frau Dr. Sonntag eigentlich wissen, das ist kein Grund einen Beschluss zur Inbohutnahme wegen Kindeswohlgefährdung am 06.12.2018 zu erlassen.
Laut EU Gesetz ist es gesetzlich vollkommen in Ordnung, daß man mehrere Wohnsitze haben kann, auch in verschiedenen Ländern. - Z.B. der Student, der noch bei seinen Eltern in Hamburg lebt, ist in Hamburg gemeldet, studiert aber in Köln, so kann er sich auch in Köln anmelden und in Kassel lebt seine Freundin, wo er an den Wochenenden ist, dort kann er sich auch anmelden oder Sie haben ein Haus in Spanien und halten sich dort häufiger auf, dann können Sie sich oder müssen Sie sich sogar anmelden. Es ist also nichts kriminelles dabei, so wie das das JA und die Gemeinde Odenthal darstellt. Sie kennen anscheinend nur keine EU Gesetze oder weigern sich diese zu akzeptieren.
Fakt jedoch ist, der Reisepass für Amadeus Hendl traf erst am 25.10.2018 per Post an unserer Wohnung in Feldkirch ein, wo mein gewöhnlicher Aufenthalt und der meines Babys war. Daraufhin hat meine Mutter ihn zu meinem Vater nach Odenthal geschickt, damit der Kindergeldantrag für Amadeus von der Familienkasse Berg. Gladbach endlich bearbeitet werden konnte. Da wir nach wie vor in Österreich Deutsche sind, auch Amadeus aufgrund des Abstammungsprinzips, welches Österreich noch anwendet, verweist uns das österreichische Finanzamt, das Kindergeld in Deutschland zu beantragen. Wenn man 1 Woche Postweg ab 26.10.2018 rechnet, und das ist knapp gerechnet, konnte Amadeus frühestens am 05.11.2018 bei der Gemeinde Odenthal angemeldet werden, denn vorher dürfte er ohne Reisepass gar nicht einreisen. Da Amadeus eh Deutscher ist, macht eine Anmeldung Sinn, damit er die gleichen Krankenkassenleistungen wie alle anderen Deutschen bekommt. Die Krankenkassenleistung in Österreich ist nicht die gleiche wie in Deutschland.
Es ist schon mehr als merkwürdig, wenn Amadeus frühestens am 05.11.2018 angemeldet werden konnte, daß dann schon am 30.11.2018 das JA auftaucht und wider besseren Wissens vor Gericht behauptet, das Kind und seine Mutter hätten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt. Amadeus wurde am 28.07.2018 in Feldkirch geboren. Das bedeutet, er und die KM hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Juli, August, September, Oktober, November 2018 in Feldkirch und waren dort zuhause und gemeldet, und Amadeus war noch nicht einmal 1 Monat in Deutschland gemeldet. Das will weder das JA Rheinisch Bergischer Kreis, noch die Richterin Frau Dr. Sonntag beim AG Berg. Gladbach zur Kenntnis nehmen.
Laut Beschluss, laut Frau Richterin, erfassten die Mitarbeiter des JA laut Bericht vom 05.12.2018 einen unangenehmen Geruch aus dem Haus, u.a. nach Tierurin, dies steht auch in dem Beschluss v. 17.07.2019. - Das ist falsch und dem wird widersprochen, daß die Mitarbeiter des JA einen unangenehmen Geruch aus dem Haus erfassen konnten, u.a. nach Tierurin. Da das JA bei Antragstellung bei Gericht am 05.12.018 nur gelogen hat, ist das eine weitere Lüge.
Das JA hat am 30.11.2018 nach eigenen Angaben laut Antrag eine Katze am Fenster gesehen und einen Hund bellen gehört. Um eine Kindeswohlgefährdung zu konstruieren ist es ein beliebtes Mittel zu behaupten, es hätte nach Tierurin gerochen. Da mein Bruder mit dem JA aber nur draußen vor der Haustüre auf dem Platteneingangsweg gesprochen hat und die Haustüre wegen der Katze und dem Hund geschlossen war, konnte das JA gar keinen Geruch wahrnehmen, höchstens ihren eigenen.
Laut Beschluss, laut Frau Richterin, standen im Vorgarten des verwahrlost wirkenden Hauses laut Bericht des JA Müllsäcke, jede Menge Gegenstände (Autositze, Computerzubehör, etc) und Kartons von bspw. Amazon. - Beweise hierfür wurden nicht vorgelegt. -
Tun Sie sich selbst den Gefallen und räumen Sie nie ihr Haus auf oder entrümpeln Sie es nie, auch nicht zu Sperrmüllzeiten und kaufen Sie niemals bei Amazon, weil Sie dann evtl. beim Sperrmüll Amazon Kartons stehen haben, denn dann wird ihr Haus sofort, wenn die Gemeinde oder das JA vorbei kommt, als verwahrlost eingestuft.
Am 30.11.2018 hat mein Sohn sein Haus aufgeräumt und entrümpelt, weil in den nächsten Tagen Sperrmüll kam. Wir hatten sogar schon einmal das Problem, daß der Sperrmüllwagen zum bekanntgegebenen Datum gar nicht kam und erst eine, fast 2 Wochen später der ganze Sperrmüll abgeholt wurde. Ganz davon abgesehen, stand der Sperrmüll nicht im Vorgarten, sondern neben der Einfahrt auf dem Eingangs Plattenweg. Es ist eine ungeheuerliche Frechheit, nur um eine Kindeswohlgefährdung zu konstruieren das schöne Haus als verwahrlost zu bezeichnen. Es ist eins der schönsten Häuser in Altenberg und es ist über 100 Jahre alt. Es wurde in den 70iger Jahren saniert und renoviert und ein Neubau wurde angebaut. Es ist vielleicht nicht das modernste Haus, aber verwahrlost ist es auf keinen Fall.
Laut Beschluss, laut Frau Richterin, befinden sich im Dachgeschoss Fenster ohne Rahmen und Glasscheiben. - Beweise hierfür wurden nicht vorgelegt. - Richtig ist, daß im Dachgeschoss sich ein kleines Giebelfenster befindet, welches immer offen steht, damit der Dachstuhl gut belüftet wird. Aber es sind im ganzen Haus keine Fenster ohne Rahmen und Glasscheiben vorhanden. Stellt sich die Frag von welchem Haus ist hier die Rede?
Laut Beschluss, laut Frau Richterin, wirkten die Gardinen alt, verdreckt und wiesen Risse auf. Die Butzenscheiben der Haustüre waren verdreckt. Beweise hierfür wurden nicht vorgelegt. Die Gardinen wirkten vielleicht alt, waren aber nicht alt und auch nicht verdreckt, ist eben Geschmackssache. Und jeder kennt das Problem Gardine und Katze. Katzen klettern nun einmal unheimlich gerne Gardinen rauf und runter. Da müsste man jeden Tag neue Gardinen kaufen. Und die schöne alte Haustüre mit Butzenscheiben ist auch fast 100 Jahre alt. Da darf man schon einmal alt aussehen.
Tatsache jedoch ist, es ist das Haus meines Bruders, indem er wohnt und er seinen Haushalt so gestaltet und organisiert, wie er es für richtig hält. Mein Bruder kann kochen, waschen, putzen, aufräumen, Betten machen, usw. Vielleicht ist er nicht die Super Hausfrau, aber es ist sein Haushalt und sein Haus und er lebt nicht im Dreck, so wie es das JA darstellt. Nur um eine Kindeswohlgefährdung zu konstruieren, ist es eine Frechheit sowohl vom JA, als auch von Frau Richterin Dr. Sonntag das Haus als verwahrlost zu bezeichnen und einzustufen.
Laut Beschluss, laut Frau Richterin, wurde bei einem erneuten Hausbesuch am 03.12.2018 dem JA nicht geöffnet. Im Flur des Hauses brannte Licht. - Beweise hierfür wurden nicht vorgelegt. -
Das ist ja mal ein Fortschritt, jetzt wird der Smart, der angeblich vor unserer Türe parkte und als Beweis dafür angegeben wurde, daß wir angeblich zuhause gewesen seien, schon weggelassen.
Das müssen Sie sich mal vor Augen halten, Sie sind nicht zuhause und in einem Beschluss wird von einer Richterin festgestellt und als Tatsache eingestuft, daß Sie zuhause waren, jedoch absichtlich nicht geöffnet haben. Mehr Unsinn geht wohl nicht mehr.
Laut Bericht des JA haben sie bis 10:00 Uhr auf meinen Vater gewartet, der dem Ja aber schon bereits am Freitag den 30.11.2018 telefonisch mitgeteilt hat, daß er am Montag um 10:00Uhr nicht zum JA kommen kann, da er schon bereits Arzttermine, Untersuchungstermine usw. habe und daß mein Bruder auch nicht zuhause ist, sondern unterwegs ist und daß die KM mit ihrem Baby in Österreich ist, also daß am Montag den 03.12.2018 niemand zuhause ist.
Dann ist das JA nach 10:00 Uhr angeblich zu dem Haus meines Bruders gefahren, das muss dann so etwa 10:30 bis 11:00 Uhr gewesen sein und haben angeblich Licht gesehen, so gegen 11:00 Uhr vormittags. Wenn niemand zuhause ist, dann lassen wir immer die kleine Wandlampe im Flur brennen, wenn man das überhaupt tagsüber feststellen kann? Daraus haben sie dann in der Antragstellung vom 05.12.2018 zur Inobhutnahme konstruiert, daß jemand zuhause gewesen sei, aber man habe ihnen nicht die Türe geöffnet.
Also verlassen Sie niemals das Haus, damit sie jederzeit die Türe öffnen können, denn sonst wird ihnen das in einem Beschluss zum Nachteil ausgelegt und ihnen Kindeswohlgefährdung nachgewiesen.
Das ist nicht nur eine schlampige Arbeitsweise im Amt, sondern auch noch Unfähigkeit in höchster Potenz. In der freien Wirtschaft hätte sie schon längst ihren Arbeitsplatz räumen müssen. Aber wir Steuerzahler bezahlen für diesen Service von Staatsdienern lebenslang. Solch ein Richter verdient im Monat circa 8.000€ und erst einmal die Rente. Yippi, alles auf Kosten der dummen Bürger.