
Hier noch einmal knapp und kurz die Fakten:
Baby Amadeus hat seit seiner Geburt am 28.07.2018 die ganze Zeit in Österreich gelebt und war mit seiner Mutter nur für 2 Tage zu einem mit Frau Niesen, JA Burscheid, vereinbarten Termin am 11.12.2018 in Deutschland und sofort bei diesem ersten und einzigen Kontakt wurde ihr das Baby vom Jugendamt weggenommen. Seit dieser Zeit sind Mutter und Baby bis heute getrennt.
Meine Tochter wohnt und lebt seit Juli 2018 mit Hauptwohnsitz durchgehend in Österreich und daher ist das AG Bergisch Gladbach, noch das JA Rheinisch Bergischer Kreis, noch das JA Burscheid für sie und ihr Kind zuständig.
Es gab zu keiner Zeit eine Kindeswohlgefährdung
Beweis: Dr. Tscharre, Kinderarzt in Feldkirch, Österreich
Dr. Vonbank-Dür Elisabeth, Kinderärztin in Bludenz, Österreich
Hebamme Sandrine Dambacher und Hebamme Silvia Wernautz der Connexia - Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem.GmbH, Vorarlberg, Österreich
Die Wiegekarte der Hebammen der Connexia
Dr. med. Awater, Kinderarzt in 51519 Odenthal und noch andere Ärzte, sowie Janet Genewein, Sozialarbeiterin des IFS-Institut für Sozialdienste in Feldkirch, Österreich und Sozialbetreuerin von Joana Hendl
Judith Allgäuer, Sozialarbeiterin des IFS-Institut für Sozialdienste in Feldkirch
Norbert Vögel, Sozialarbeiter des IFS-Institut für Sozialdienste in Feldkirch und noch zahlreiche andere Sozialarbeiter des IFS-Institut für Sozialdienste in Feldkirch und natürlich kann ich das als Oma auch bestätigen. Das JA blieb dem Beweis bis heute schuldig.
Das JA hat in seinem Antrag bei Gericht am 05.12.2018 ausschließlich gelogen, um einen Beschlus zur Inobhutnahme zu bekommen, daß das Baby u.a. noch nie einem Kinderarzt vorgestellt worden sei. Bis heute hat es keine Beweis dafür bei Gericht vorgelegt.
Hingegen haben wir anhand von Impfpass und Vorsorgeuntersuchungsheft lückenlos nachweisen können, daß das Kind in Österreich vom Kinderarzt Dr. Tscharre und von der Kinderärztin Frau Dr.Vonbank-Dür voll durchgeimpft und alle Vorsorgeuntersuchungen erfüllt wurden. Dies bestätigte ja auch der deutsche Kinderarzt Dr. med Awater aus Odenthal am 10.12.2018, dem keine Beachtung geschenkt wird.
Baby Amadeus hat mit seiner Mutter seit seiner Geburt am 28.07.2018 bis zum 10.12.2018 durchgängig in Österreich gelebt und gewohnt. Wie und wann will denn das deutsche JA hier in Österreich geprüft und festgestellt haben, daß es dem Baby angeblich schlecht ginge und Gefahr in Verzug sei, wo es doch in Österreich gar nicht zuständig ist? Beweise des JA fehlen bis heute.
Das JA hat zum ersten Mal am Freitag den 30.11.2018 mit dem Bruder meiner Tochter Kontakt aufgenommen, der ihnen mitgeteilt hat, daß meine Tochter mit ihrem Kind in Österreich war. Dies war dem JA auch durch das Einwohnermeldeamt Odenthal bekannt, daß sie in Österreich ihren Hauptwohnsitz hat. Trotz dieser Kenntnis und wider besseren Wissens, konstruierte das JA einen Fall von Gefahr in Verzug und dem Baby ginge es angeblich schlecht und beantragte am Mittwoch den 05.12.2018 einen richterlichen Beschluss im Eilverfahren zur Inobhutnahme des Babys, welcher vom AG Bergisch Gladbach am 06.12.2018 ohne jegliche Prüfung des Sachverhalts, ohne Beweise, nur aufgrund der Lügen des JA erlassen und diesem ausgehändigt wurde. Da waren Mutter und Kind nachweislich in Österreich und dem Baby ging es prächtig.
Das JA begründete den Antrag mit „einer langen Kette von Prüfungen“. Wie und wann und wo soll denn diese „lange Kette von Prüfungen“ des Jugendamtes stattgefunden haben, wenn gerade mal 2 Arbeitstage zwischen dem erstem Kontakt am 30.11.2018 mit dem Bruder und der Antragstellung am 05.12.2018 liegen und das Objekt der Prüfung, also meine Tochter und ihr Baby sich seit dem 28.07.2018 bis zum 10.12.2018, also auch und vor allem während der Zeit der angeblichen Prüfung und der Antragstellung in Österreich aufhielten, wo das deutsche JA gar keine Befugnis hat zu prüfen? Wie kann ein deutsches Gericht einen Beschluss am 06.12.2018 für die Inobhutnahme eines Kindes erlassen, was sich gar nicht in Deutschland aufhält, auch nicht die Mutter ? Das ist nicht nachvollziehbar, unglaubwürdig, unseriös, rechtswidrig, ja regelrecht kriminell.
Das JA hat in seinem Antrag bei Gericht am 05.12.2018 behauptet, es wäre Gefahr in Verzug und dem Baby ginge es schlecht. Bis heute hat das JA dafür keine Beweise vorgelegt.
Hingegen haben wir Zeugen dafür, daß es dem Baby ausgezeichnet ging und sich bester Gesundheit erfreute Beweis: Am 29.11.2018 kam die Hebamme Sandrine Hambacher in die Wohnung in Feldkirch und kann bestätigen, daß es dem Baby prächtig ging und sie sehr zufrieden war. Am 03.12.2018 hat meine Tochter und ihr Baby Judith Allgäuer vom IFS in der Wohnung in Feldkirch besucht und kann bestätigen, daß es dem Baby prächtig ging. Am 05.12.2018 hat uns Herr Vögel vom IFS in der Wohnung besucht und kann bestätigen, daß es Baby prächtig ging. Am 06.12.2018 hat kam wieder die Hebamme Sandrine Hambacher in die Wohnung und kann bestätigen, daß es dem Baby prächtig ging. Am 10.12.2018 stellte der Kinderarzt Dr. med. Awater in 51519 Odenthal eine Bescheinigung aus, daß es meinem Baby prächtig ging und daß es voll durchgeimpft war und alle Vorsorgeuntersuchungen erfüllt waren. Und auch ich kann bestätigen, daß es dem Baby seit Geburt am 28.07.2018 bis zur Wegnahme am 10.12.2018 durch das JA Rheinisch Bergischer Kreis prächtig ging und sich bester Gesundheit erfreute. Auch die Wiegekarte der Hebammen ist ein Beweis.
Das JA begründete u.a. seinen Antrag am 05.12.2018 beim Amtsgericht damit, daß es im Haus des Bruders nach Urin gerochen habe und daher das Baby in Gefahr sei. Eine glatte unverfrorene Lüge. Die erste Kontaktaufnahme des JA mit dem Bruder fand ausschließlich draußen vor der Türe statt und das JA war niemals vor dem 11.12.2018 im Haus. Warum auch, meine Tochter wohnte ja mit ihrem Baby in Österreich. Daher ist nicht nachvollziehbar, wo, wie und wann das JA etwas geprüft, geschweige denn gerochen haben will. Das JA in Österreich sah keinen Anlaß zu prüfen.
Das Verhalten des JA Rheinisch Bergischer Kreis ist insgesamt dermaßen widersprüchlich und nicht nachvollziehbar, weil am 06.12.2018 erhält das JA im Zuge eines Eilverfahrens einen richterlichen Beschluss, um ein Baby zu retten, welches angeblich in Gefahr schwebt und dem es nicht gut geht und deshalb schnellstmöglich in Obhut genommen werden sollte. Warum hat das Jugendamt den Säugling dann nicht sofort am 06.12.2018, spätestens am 07.12.2018 in seine Obhut genommen, wenn doch akute Lebensgefahr bestand, sondern bis zum 11.12.2018 gewartet? Frau Niesen vom JA hat meinem Mann telefonisch ausgerichtet, daß man noch nicht wüsste, ob sie nun am 10.12.2018 oder am 11.12.2018 kämen. Ach es besteht Lebensgefahr und das JA weiß nicht, ob es am 10. oder am 11. vorbeischaut. Das Baby konnte bereits vom 06.12.2018 bis zum 11.12.2018 verstorben sein, weil das Jugendamt seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. Das ist wirklich skandalös. Das JA hat deshalb nicht am 06.12.2018 und auch nicht am 07.12.2018 und die darauf folgenden Tage regaiert, weil es dem Gericht verschwiegen hat, daß es einen Beschluss zwecks Inobhutnahme für ein Kind beantragt hat, was sich gar nicht in Deutschland aufhielt, sondern seit dem 28.07.2018 in Österreich lebte und es hat dem Gericht auch verschwiegen, daß deshalb die „angebliche Kette von Prüfungen“ gar nicht möglich war, weil das Kind die ganze Zeit bis zum 10.12.2018 in Österreich lebte und das JA wusste, daß es dem Kind gut ging.
Deshalb konnte das JA mit dem Beschluss im Eilverfahren vom 06.12.2018 bis zum 11.12.2018 nix anfangen oder reagieren, weil es sich bis zum Termin am 11.12.2018 gedulden musste, bis meine Tochter mit ihrem Baby nur für diesen einen Termin für 2 Tage nach Deutschland kam und es dem Baby prächtig ging, wie Herr Dr. med Awater am 10.12.2018 bestätigt hat, also es überhaupt keinen Grund für eine Inobhutnahme gab und auch keine Gefahr in Verzug war. Daher war die Inobhutnahme vollkommen unnötig, rechtswidrig und ungesetzlich, sondern ist strafbar.
Ich fordere daher sowohl die Richterin auf, sich an Gesetze zu halten und das JA an seine Wahrheitspflicht zu erinnern und daß die in Zukunft auch zeitnah reagieren, wenn das JA wieder mal einen Eilantrag zwecks Inobhutnahme wegen Gefahr in Verzug bei Gericht stellt und nicht erst noch 6 Tage wartet. Daher hatte der Beschluss nach 6 Tagen eigentlich gar keine Rechtskraft mehr und die Obhutnahme war ungesetzlich und rechtswidrig. Noch dazu kam das JA am 11.12.2018 erst nachmittags und dann auch noch obendrein mit Polizei und nahmen das Baby sofort mit, ohne dem Impfausweis, dem Vorsorgeheft, der Wiegekarte der Hebammen oder der Bestätigung des Kinderarztes Dr. Awater überhaupt Beachtung zu schenken.
Seit der Inobhutnahme am 11.12.2018 hat Frau Niesen vom JA Burscheid nur einmal einen Besuchstermin arrangiert. Die Fahrtkosten von Österreich nach Deutschland will das JA nicht übernehmen. Außerdem beschränkt man das Besuchsrecht nur auf meine Tochter. Unsere Tochter ist hörbehindert und versteht nicht alles und ist daher auf uns angewiesen und vertraut uns. Deswegen hat sie ja auch einen Behindertenausweis, indem klar und deutlich vermerkt ist, daß sie eine Begleitperson benötigt. Auch ihr Vater als ihr gesetzlicher Vertreter darf sie nicht begleiten. Das JA will sie mit dem Ziel in einem abgeschlossen Raum isolieren, um sie zu bearbeiten und dazu drängen, in Deutschland in ein Heim zu gehen, dann bekäme sie ihr Baby zurück. Frau Niesen vom JA hat meine Tochter auf ihrem Handy in Österreich erreicht und weil meine Tochter sie nicht verstand an mich, ihre Mutter weitergereicht und gesagt, daß meine Tochter ihr Baby nur zurückbekäme, wenn sie in ein Heim ginge. Hingegen lügt Frau Niesen das Gericht wiederum an und behauptet wider besseren Wissens, daß sie keinen Kontakt zu meiner Tochter oder einem Familienmitglied bekommen konnte, wir hätten falsche Telefonnummern angegeben. Dabei hat die Zeugin vom IFS das ganze Telefonat am 19.12.2018 mit Frau Niesen mitangehört und kann das bestätigen. So verlogen ist Frau Niesen vom JA Burscheid und wird von ihrem Chef Herrn Mai vom JA Rheinisch Bergischer Kreis auch noch gedeckt, dem wir das alles vorgetragen haben. Menschen, die nachweislich so lügen, gehören nicht auf solche verantwortungsvollen und vertrauenswürdigen Posten beim JA. Kein Wunder, daß jeder sagt:"Bringt eure Kinder in Sicherheit, das Jugendamt kommt."
Ich habe Frau Niesen anschließend noch mit dem Handy meiner Tochter auf Whats App geschrieben, daß es schon merkwürdig sei, daß sie meine Tochter anruft, wo sie doch um die Hörprobleme weiß, jedoch den Kontakt mit ihrem gesetzlichen Vertreter abblockt. Daraufhin schrieb eine Frau Lüdenbach zurück, daß über diese Telefonnummer kein Kontakt erwünscht sei.
Also laut Frau Niesen bekommt meine Tochter ihr Baby, was ohne Grund und Anlaß weggenommen wurde, also nur zurück, wenn sie sich freiwillig in ein Heim begibt und sich von ihrer Mama, ihrem Bruder und der ganzen Familie, ihren Vertrauenspersonen, ihrem Zuhause, ihren Freunden trennt und sich freiwillig in einem Heim in Isolationshaft begibt, weil dort keine Bezugspersonen sind, die sie kennt oder denen sie vertrauen kann und wo es auch keine ausgebildeten Fachkräfte für Behinderte gibt ?
Das ist Nötigung und gesetzeswidrig und verstößt gegen die
UN-Behindertenrechtscharta, die auch Deutschland unterzeichnet hat.
Dort steht geschrieben:
Behinderte Menschen sind darüber hinaus angemessen in der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung zu unterstützen.
Artikel 23 Absatz 4 der UN-Behindertenrechtskonvention verbietet, dass eine Behinderung des Kindes oder der Eltern ein Grund für eine Trennung des Kindes von seinen Eltern ist.
Artikel 23 Absatz 5 der UN-Behindertenrechtskonvention enthält den Grundsatz der weitestgehenden familiären, bzw. soweit dies nicht möglich ist, der familienähnlichen Betreuung.
Unsere Tochter lebt innerhalb unserer Familie und wird von uns in allem betreut und unterstützt und zusätzlich auch noch durch den IFS, genau wie die UN-Behindertenrechtskonvention es vorsieht. Daher ist das was das JA da verlangt behindertenfeindlich und diskriminierend.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mir nach Schilderung der Fakten folgendes mitgeteilt:
Gehen beim Jugendamt gewichtige Hinweise auf die Gefährdung des Wohles eines Kindes ein, so ist das Jugendamt verpflichtet, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte das Gefährdungsrisiko des Kindes abzuschätzen. Dies ist nur möglich, wenn das Jugendamt über die maßgeblichen Informationen verfügt. Daher umfasst die Pflicht zur Risikoabschätzung auch die Pflicht, notwendige Informationen in Erfahrung zu bringen. Eltern und Kind sind bei diesem Vorgehen grundsätzlich mit einzubeziehen. Anderes darf nur gelten, wenn der effektive Schutz des Kindes sonst nicht gewährleistet werden kann. Kommt das Fachteam zu der Einschätzung, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, so muss eine Entscheidung darüber getroffen werden, welche Hilfe für das Kind geeignet ist. Diese Entscheidung darf allein auf fachlichen Erwägungen beruhen und muss maßgeblich auf das Wohl des Kindes abstellen. Auf der Grundlage des in § 8a SGB VIII geregelten Verfahrens hat das Jugendamt im Anschluss an die Einschätzung der Gefährdung über die Gewährung von Hilfe zur Erziehung, die Inobhutnahme des Kindes oder Jugendlichen oder die Anrufung des Familiengerichts zu entscheiden.
Macht sich eine Richterin oder ein Richter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil eines Beteiligten einer Beugung des Rechts schuldig, ist dieses Verhalten strafbar.
Da das Baby seit seiner Geburt am 28.07.2018 mit meiner Tochter durchgehend bis zur Wegnahme am 11.12.2018 in Österreich gelebt hat, ist es ausgeschlossen, daß das JA Rheinisch Bergischer Kreis eine ordentliche Prüfung mit einem Fachkräfteteam, so wie vom BMFSFJ beschrieben, durchführen konnte, noch durchgeführt hat. Das JA ist auch nicht seiner Pflicht nachgekommen, meine Tochter und ihr Kind mit einzubeziehen, wie denn auch, wenn sie und ihr Baby die ganze Zeit in Österreich waren. Der erste und einzige Kontakt war am 11.12.2018, als sie das Baby abgeholt haben, wofür es keinen Grund gab und daher rechtswidrig war.
Daher war der Beschluss vom 06.12.2018 rechtswidrig, der nur aufgrund von Lügen des JA erlassen wurde, die verspätete Inobhutnahme am 11.12.2018 rechtswidrig und das zugunsten des JA geführte Verfahren der Richterin ist sogar strafbar, weil das JA bis heute Beweise schuldig blieb. Sowohl das JA Rheinisch Bergischer Kreis und als auch die Richterin verstoßen eklatant gegen das Achte Buch des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und das ist strafbar. Hier werden die Menschenrechte eines Kindes und seiner Mutter mit Füßen getreten. Und dann zeigt Deutschland mit dem Finger auf die Menschenrechte in der Türkei oder in den arabischen Staaten oder anderen Ländern - skandalös
Erst vor einigen Jahren hat das JA Rheinisch Bergischer Kreis versagt und ist seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Sie hatten ein kleines Mädchen bei einer Pflegefamilie in 51519 Odenthal-Voiswinkel untergebracht, die das kleine Mädchen nicht nur nachweislich vernachlässigt, sondern es auch brutal geschlagen haben, bis das Kind mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert wurde, wo es seinen schweren Verletzungen erlag. Trotz der zahlreichen und immer wiederkehrenden Hinweise von Nachbarn hat das JA Rheinische Bergischer Kreis nicht reagiert und gehandelt, sondern immer nur, wenn überhaupt, nach Vorankündigung bei dieser Pflegefamilie kontrolliert. Das kleine süße Mädchen liegt jetzt auf dem Friedhof in Voiswinkel. Eine andere Pflegefamilie hat ihr Pflegekind so vernachlässigt, daß es an Unterernährung und Entkräftung gestorben ist.
Bitte unterschreiben Sie, daß endlich Recht gesprochen wird und das Baby schnellstens wieder zu seiner Mutter zurückkehren kann.
Meine Tochter und ich und die ganze Familie sagt Danke